Bayerns kreisangehörige Städte, Märkte und Gemeinden appellieren an die Bundespolitik: Eine Kürzung der Mittel für den ländlichen Raum ist verantwortungslos und verstößt gegen das gemeinsame Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Bundeshaushalts 2024 sieht mas-sive Kürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut- zes“ (kurz GAK) sowie eine vollständige Streichung des Sonderrahmenplans „Ländliche Entwicklung“ vor.
Ausweislich von Daten der Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern erhielten diese alleine im Jahr 2023 rund 49 Mio. EUR aus dem Sonderrahmenplan des Bundes. Rund 45 Mio. EUR erhielt Bayern im Jahr 2023 aus regulären GAK-Mitteln.
Wichtige Mittel, die bei entsprechenden Streichungen und Kürzungen in Zukunft fehlen.
Dann fehlen diese Mittel dort, wo es besonders drängt und schmerzt – im strukturschwachen ländlichen Raum. Für Projekte der Ländlichen Entwicklung, in der Dorferneuerung, in der Flurneuordnung, der Integrierten Ländlichen Entwicklung, in Boden-, Natur-, und Biodiversitätsprogrammen für den ländlichen Raum. Bei Maßnahmen der Klimaanpassung, im ländlichen Wegebau und bei der Un- terstützung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Die Ländliche Entwicklung wird bei der Einleitung neuer Dorferneuerungsverfahren restriktiv reagieren. Projekte werden sich verzögern. Gemeinden werden auf bereits bewilligte Fördermittel warten müssen.
Das Kürzungsvorhaben des Bundes rüttelt damit am Grundsatz der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Es stellt Anstrengungen auf dem Felde der ländlichen Entwicklung, der Ortskernvitalisierung, der Innentwicklung, der Erhaltung und Schaffung von Biodiversität und vielem mehr in Frage. Das Kürzungsvorhaben scheint überdies gerade in Zeiten hitziger politischer Debatten völlig aus der Zeit gefallen. Und es beschädigt das Vertrauen der Kommunalpolitik und der Menschen im ländlichen Raum, denen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung versprochen wurde:
„Bund und Länder sind gleichermaßen in der Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen. Gezielt zu diesem Zweck werden wir die Mittel von GRW und GAK jährlich dynamisch erhöhen. Wir wollen die Möglichkeiten der Infrastrukturförderung in der GRW und GAK erweitern, deren Anwendbarkeit flexibilisieren und die mehrjährige Übertrag- barkeit der Mittel sicherstellen. Der Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ wird aufgestockt und ausgebaut. Wir prü- fen einen neuen Fördertatbestand „Regionale Daseinsvorsorge“ innerhalb der GRW.“
Die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte in Bayern fordern die Bundesregierung daher eindringlich auf, von den geplanten Kürzungen abzusehen. Wir benötigen eine Stärkung des ländlichen Raums und keine Kürzung von dringend notwendigen Mitteln. Wir fordern unsere Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich dafür einzusetzen. (Quelle: Bayerischer Gemeindetag)
Bundesrat stimmt Änderung der Vergabeverordnung (VgV) zu
Durch diese Zustimmung werden nicht nur künftige Maßnahmen anderen Rechtsvorschriften unterliegen, sondern ggf. auch laufende Planungsverträge maßgeblich beeinflusst. Durch die kumulative Betrachtung der Planungshonorare bei den einzelnen Projekten kann die Konsequenz sein, dass einzelne, auch deutlich unter dem Schwellenwert (aktuell 215.000€ netto) liegende Planungsleistungen europaweit auszuschreiben sind. Dies wird wahrscheinlich auch bestehende Verträge tangieren, insbesondere bei Vereinbarung einer stufenweisen Beauftragung.
Für Schwanfeld bedeutet dies, dass die Maßnahmen Neubau Kindertagesstätte, Neubau Feuerwehrgerätehaus und Neubau Bauhof, für die bereits die Bauanträge vorliegen, nochmals genau geprüft werden. Für die weiteren Leistungsphasen bei diesen Projekten VgV-Verfahren durchzuführen würde nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch die Terminpläne der Baumaßnahmen belasten.