Am 08. Oktober 2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
Der Wahlraum der Gemeinde Schwanfeld befindet sich im Bürgerzentrum, Kirchgasse 10, 97523 Schwanfeld. Der Wahlraum ist barrierefrei.
Zur Urnenwahl sind der Wahlbenachrichtigungsbrief sowie ein Ausweisdokument mitzunehmen.
Wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Schwanfeld erfasst ist und per Briefwahl an der Landtags- und Bezirkswahl 2023 teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein.
Die Briefwahl kann regulär bis Freitag, 06.10.2023, 15:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld beantragt werden.
In Fällen plötzlicher Erkrankung kann Briefwahl bis Sonntag, 08.10.2023, bis 15:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Hierzu besteht am Samstag, 07.10.2023 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein telefonischer Bereitschaftsdienst (Telefonnummer: 0175 / 185 20 60).
Am Wahlsonntag ist die Verwaltungsgemeinschaft von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr für das Ausstellen von Briefwahlunterlagen in den Fällen einer plötzlichen Erkrankung geöffnet.
Der Wahlbrief muss bis Sonntag, 08.10.2023 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Rathausplatz 6) oder für den Wahlbezirk Schwanfeld im Briefkasten am Rathaus Schwanfeld (Rathausplatz 2) eingegangen sein.
Bei allgemeinen Rückfragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 09384/973060 zur Verfügung (Fax-Nummer: 09384/973045).