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Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 20/2023
Nichtamtlicher Teil
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Der Freistaat Bayern lässt sich das Streuobst was kosten

AELF Schweinfurt erläutert Förderprogramm

Landkreise SW und HAS – Das neue Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) des Bayrischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verdoppelt die Förderung von regionalen Streuobstflächen.

Mit ihren artenreichen Strukturen sind Streuobstwiesen wichtig für das Kleinklima. Sie prägen das Landschaftsbild und sie sind wertvolle Naherholungsräume für uns Menschen. Streuobstwiesen sind zu jeder Jahreszeit ein Naturerlebnis und liefern auch gesundes und regionales Obst. Mit über 2 000 Obstsorten bewahren sie einen wahren Schatz voller geschmacklicher und gesunder Vielfalt. Und die leckeren Produkte, die aus den ökologischen Früchten entstehen, sind ganz besondere Kostbarkeiten.

Was wird gefördert?

Im Rahmen von „Streuobst für alle!“ fördern die Ämter für ländliche Entwicklung (für Ufr. in Würzburg) den Kauf hochstämmiger Obstgehölze für Kommunen, Vereine und Verbände. Der Freistaat erstattet den Bruttokaufpreis bis zu 45 Euro für einen Baum pro 100qm (etwa die Fläche einer größeren Wohnung). Die Bäume können an Privatpersonen unentgeltlich weitergegeben werden. Zudem unterstützt werden Erhalt und Pflege bestehender Streuobstbestände. Landwirte, die mindestens 3 ha Fläche bewirtschaften, können für Streuobst einen Antrag im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm stellen. In diesem Jahr wurde der Förderbetrag für landw. Betriebe im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) zu "Streuobst – Erschwerte Unternutzung" (K78) auf 12 Euro je Baum erhöht. Voraussichtlich noch im September 2023 wird zudem die investive Förderung für die Streuobstpflege (I82) starten.

Was ist Streuobst?

Streuobst sind hochstämmige Obstbäume, die – im Gegensatz zu Obstplantagen – verstreut und in größeren Abständen in Gärten, an Ortsrändern, entlang von Wegen und Feldern oder auf einer Wiese in der Landschaft stehen. Die häufigsten Streuobstarten sind Apfel, Birne, Pflaume, Quitte, Walnuss und Wildobst, wie Vogelkirsche, Eberesche oder Speierling. Eine Streuobstwiese erlaubt eine Nutzung auf zwei Etagen: am Boden als Grünland oder Weide, darüber für das Obst. Dünger und Pestizide sind tabu. Die Bäume haben genügend Platz, um große Baumkronen auszubilden und auch in Würde altern zu können. Genau das macht sie zu wertvollen Lebensräumen, die unsere Kulturlandschaft mit einer enormen Artenvielfalt bereichern.

Was kann gepflanzt werden?

Kernobst: Apfel und Birne

Steinobst: Pflaume und Kirsche

Walnuss

Quitte

Wildobst: Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Dokumentation „Auf geht’s – Streuobst für alle!“ Downloadlink

Förderprogramm Streuobst für alle!

Pflanzanleitung für Streuobstbäume - LfL