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Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Informationen der Gemeinde

Am 28. September 2025 findet die Wahl des ersten Bürgermeisters statt.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

Der Wahlraum der Gemeinde Schwanfeld befindet sich im Bürgerzentrum, Kirchgasse 10, 97523 Schwanfeld. Der Wahlraum ist barrierefrei.

Zur Urnenwahl sind der Wahlbenachrichtigungsbrief sowie ein Ausweisdokument mitzunehmen.

Wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Schwanfeld erfasst ist und per Briefwahl an der Bürgermeisterwahl 2025 teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein.

Die Briefwahl kann regulär bis Freitag, 26.09.2025, 15:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld beantragt werden.

In Fällen plötzlicher Erkrankung kann Briefwahl bis Sonntag, 28.09.2025, bis 15:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Hierzu besteht am Samstag, 27.09.2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein telefonischer Bereitschaftsdienst (Telefonnummer: 09384 / 9730 60).

Am Wahlsonntag ist die Verwaltungsgemeinschaft von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr für das Ausstellen von Briefwahlunterlagen in den Fällen einer plötzlichen Erkrankung geöffnet.

Der Wahlbrief muss bis Sonntag, 28.09.2025 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Rathausplatz 6) oder im Briefkasten am Rathaus Schwanfeld (Rathausplatz 2) eingegangen sein.

Bei allgemeinen Rückfragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 09384/973060 zur Verfügung (Fax-Nummer: 09384/973045).

Wahlamt
der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld