In der Zeit von Oktober bis Ende Februar ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein radikaler Rückschnitt von Bäumen und/oder Hecken zulässig. Der Verwaltung wurden bereits mehrfach größere Überhänge von Bäumen und Sträuchern gemeldet.
Die Gemeinde bittet, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen
und die notwendigen Rückschnitte an Bäumen und/oder Gehölzen dort vorzunehmen wo der öffentliche Verkehrsraum beeinträchtigt wird. Dies betrifft auch die Feldwege, da diese als Wanderwege genutzt werden.