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Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 21/2024
Amtlicher Teil
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Verkehrssicherungspflicht; Rückschnitt Überhang von Bäumen, Hecken und Beseitigung von Totholz

Hinweis an alle Grundstückseigentümer sowie Waldbesitzer

In der Zeit von Oktober bis Ende Februar ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein radikaler Rückschnitt von Bäumen und/oder Hecken zulässig. Der Verwaltung wurden bereits mehrfach größere Überhänge von Bäumen und Sträuchern gemeldet.

Die Gemeinde bittet, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen

und die notwendigen Rückschnitte an Bäumen und/oder Gehölzen dort vorzunehmen wo der öffentliche Verkehrsraum beeinträchtigt wird. Dies betrifft auch die Feldwege, da diese als Wanderwege genutzt werden.