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Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 21/2024
Amtlicher Teil
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Einblicke

Auszug aus der Niederschrift über die öffentlichen Tagesordnungspunkte der Sitzung des Gemeinderates am 30.07.2024

2. Haushalt 2024

2.1 Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan

Der durch den Gemeinderat am 30.04.2024 verabschiedete Haushalt 2024 wurde durch das Landratsamt wegen drohender Überschuldung im Finanzplanungszeitraum nicht genehmigt (Bekanntgabe in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2024).

Der Haushalt wurde daraufhin erneut im Verwaltungshaushalt hinsichtlich der Ausgaben überprüft und insoweit erneut machbare Reduzierungen vorgenommen. Auf der Einnahmenseite hat der Gemeinderat Anhebungen für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen ab 01.07. bzw. 01.08.2024 festgelegt. Allerdings mussten die Ansätze der Betriebskostenförderung nach BayKiBiG erhöht werden, da die zwischenzeitlich vorliegenden Endabrechnungen 2023 zu einem höheren kommunalen Anteil auf der Ausgabenseite führen.

Zur weiteren Vermehrung der Einnahmen hat der Gemeinderat am 28.05.2024 die Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B und jeweils 100 Prozentpunkte und bei der Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte gegenüber den bisherigen Hebesätzen durch Erlass einer eigenen Hebesatzsatzung erhöht. Dadurch wurde die zuvor beschlossene Hebesatzanhebung auf je 420 v. H. für die Grundsteuer A und B im Rahmen der Haushaltssatzung aufgehoben.

Obwohl der Gemeinderat die Ausführung des Neubaus einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe auf nach 2028 verschoben hat, ist die Realisierung aller bisher vorgesehenen Maßnahmen aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Gemeinde nicht machbar. Die Gemeinde hat deshalb keine andere Wahl als ab sofort alle anderen Investitionsmaßnahmen dem Bau des Feuerwehrgerätehauses ausnahmslos unterzuordnen; dh die Gemeinde muss auf den Bau des Ärztehauses und des Bauhofs vorerst verzichten.

Aufgrund der veranschlagten Einnahmen und Ausgaben ergibt sich eine Zuführung von 135.700 € vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (im Jahr 2025: 16.000 €) In den Finanzplanjahren 2026 und 2027 kann der Verwaltungshaushalt weiterhin nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden; die Zuführung ist jedoch weitaus geringer (2026+2027 Insg. 112.900 € statt vorher 2025-2027: 677.000 €). Die für Kreditaufnahmen aufzuwendenden Zinsen ab 2025 belasten den Verwaltungshaushalt erheblich

Für das Vorjahr (Jahresrechnung noch nicht gelegt) wird mit einem Sollüberschuss von 580.000 € berechnet. Die allgemeine Rücklage zum 01.01.2024 beläuft sich auf 4.493.549 € und verbessert sich zum 31.12.2024 auf 2.826.049 €. Ende 2025 ist die allgemeine Rücklage bis auf den Mindestbetrag von 44.049 € aufgebraucht. Infolge der Streichung bzw. Verschiebung von Baumaßnahmen verringern sich die planmäßigen Kreditaufnahmen in den Jahren 2025 bis 2027 (um 4.897.900 €) auf 2.556.800 € (vorher: 7.454.700 €)

Die wesentlichen Investitionsmaßnahmen der Finanzplanjahre 2024 bis 2028 sind nachfolgend dargestellt.

Maßnahme

geplanter Ausführungszeitpunkt

geschätzte Gesamtkosten

geplante Einnahmen

Neubau Feuerwehrgerätehaus mit vier Stellplätzen

2024–2026

5,2 Mio. €

Förderung: 568.000 €

Gehwege und Randbereiche der Hauptstraße, OD St2270

ab 2027

3,5 Mio. €

Förderung: 600.000 €

Kanalsanierung Hauptstraße

ab 2026

2,3 Mio. €

Verbesserungsbeiträge

Kanalsanierung gemäß Sanierungskonzept

ab 2025

1,25 Mio. €

Verbesserungsbeiträge

Neue Wasserleitung zum Hochbehälter

2026

1,2 Mio. €

Verbesserungsbeiträge

Sanierung Wasserleitung gemäß Sanierungskonzept

ab 2026

2,7 Mio. €

Verbesserungsbeiträge

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses sind in den Finanzplanjahren 2025 und 2026 Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 4.200.000 € festgesetzt. Die Haushaltssatzung bedarf somit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

Beschluss: Dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der Fassung vom 24.07.2024 wird zugestimmt.

Mehrheitlich beschlossen Ja 7 Nein 1

2.2 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zu. Im Verwaltungshaushalt betragen die Einnahmen und Ausgaben 4.682.800,00 € und im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben 3.470.000,00 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 4.200.000,00 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer sind aktuell aufgeführt; Die Festsetzung erfolgte durch Hebesatzsatzung vom 29.05.2024.

Einstimmig beschlossen Ja 8 Nein 0

2.3 Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan

Beschluss:

Dem Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen Ja 8 Nein 0

2.4 Beratung und Beschlussfassung über Finanzplan

Beschluss:

Die Finanzplanung 2024 bis 2028 in der vorliegenden Fassung vom 24.07.2024 wird beschlossen.

Einstimmig beschlossen Ja 8 Nein 0

3. Zurückgestellt

4. Gemeindestraßen; Zufahrt Friedhof über westlichen Teil der Opferbaumer Straße

Sachverhalt :

In der Verwaltung wurde am 24.07.2024 von einem Schwanfelder Anwohner die Beschwerde vorgebracht, dass an der Zufahrtsfriedhof über westlichen Teil der Opferbaumer Straße an der Kreuzung das Vorfahrtachtenschild entfernt wurde. Der Anwohner möchte, dass diese trotz 30er Zone wieder angebracht wird.

Bei einem Ortstermin wurde vom Bauamt festgestellt, dass es sich tatsächlich um eine gefährliche Zufahrt handelt, die durch die Hecke völlig unübersichtlich ist.

Zweiter Bürgermeister Kurt Eichelbrönner teilt mit, dass nach Rücksprache mit der Polizei in einer Tempo-30-Zone keine Schilder aufgestellt werden dürfen. Abhilfe könnte eine optische Markierung schaffen. In einer Tempo-30-Zone gälte immer rechts vor links.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass kein Vorfahrt-Achten-Schild aufgestellt wird. Auf der Friedhofstraße soll eine optische Markierung angebracht werden.

Einstimmig beschlossen Ja 8 Nein 0

5. Keine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

6. Informationen der 1. Vorsitzenden

6.1. Gemeindewald Schwanfeld; Ansiedlung von Speierlingen

Es wird mitgeteilt, dass die Setzlinge aus dem Jahr 2023 sehr gut angewachsen sind.

Anm. d. R.:

Die Bereiche und die Setzlinge wurden freigelegt, damit die Pflanzen ausreichend Licht bekommen.

Zur Kenntnis genommen

6.2 1. Hüttendorf der Gemeinde Schwanfeld

Das 1. Hüttendorf der Gemeinde Schwanfeld hat am Montag, den 29.07.2024 begonnen.

In der ersten Woche vom 29.07. - 02.08.2024 wird das Hüttendorf von 78 Kindern und in der zweiten Woche vom 05.08. - 09.08.2024 von 53 Kindern besucht.

Dank der großzügigen Spenden der Schwanfelder Geschäftswelt, Privatpersonen und Eltern die das Hüttendorf mit Geld- und Sachspenden unterstützt haben, Geldspenden 1.450,00 €,

Derzeit besteht noch ein Defizit von -1.820,95 €, das von der Gemeinde Schwanfeld getragen wird.

Da es das 1. Hüttendorf der Gemeinde ist Improvisation gefragt und es werden Erfahrungen gesammelt. Es wäre schön, wenn sich das Hüttendorf als feste Ferienveranstaltung in der Gemeinde etabliert.

Ein besonderer Dank gilt Julia Hemmelmann, die mit der Idee, das Hüttendorf in Schwanfeld zu verwirklichen, an die Bürgermeisterin herangetreten ist und bis heute mit Rat und Tat zur Seite steht. Die eingegangenen Geld- und Sachspenden wurden von ihr gesammelt.

Die Hütten werden nicht als Brennholz abgegeben, das ist unwirtschaftlich. Das Hüttendorf wird abgebaut und das Holz im nächsten Jahr wiederverwendet.

Besonderer Dank gilt auch Herrn Thomas Popp, Hüttendorfleiter, er hervorragende hervorragende Arbeit. Auch die Unterstützung der ausländischen Studenten aus dem Internationalen Workcamp ist herausragend.

Zur Kenntnis genommen

Niederschrift über die öffentlichen Tagesordnungspunkte der Sitzung des Gemeinderates am 10.09.2024

2. Bauangelegenheiten

2.1 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Hauptstraße, Fl.Nr. 47

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf der Flur-Nr. 47, Gemarkung Schwanfeld.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

2.2 Antrag auf isolierte Befreiung für ein Carport vor Garage, Schillerstraße, Flur-Nr. 526/3

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Errichtung eines Carports vor der Garage auf der Fl.Nr. 526/3, Gem. Schwanfeld mit Gestattung einer Abweichung von der Garagen- und Stellplatzverordnung zu. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenze, des Freihaltens eines Stauraums von 5 m vor Garagen und hinsichtlich der Dachneigung wird erteilt.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

3. Haushalt 2024: Bekanntgabe der Anmerkungen der Kommunalaufsicht

Sachverhalt

Die am 30.04.2024 vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung 2024 einschl. Der Haushalts- und Finanzplan wurde vom Landratsamt wegen mangelnder Genehmigungsfähigkeit zur Überarbeitung an die Verwaltungsgemeinschaft zurückgegeben.

Nach erfolgter Überarbeitung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 30.07.2024 den Haushalt neu beschlossen. Die Vorlage an das Landratsamt erfolgte mit E-Mail vom 01.08.2024.

Die neu erlassene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wurde im Hinblick auf den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.200.000,00 € gemäß Art. 67 Abs. 4 GO durch das Landratsamt Schweinfurt unter Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Genehmigung des Landratsamtes Schweinfurt, Kommunalrecht, vom 07.08.2024 und der Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 05.08.2024 wurden dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem vollständig zur Verfügung gestellt und sind Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ergebnisse der festgesetzten Abschlusssummen:

neuer Haushalt alter Haushalt

Verwaltungshaushalt 4.682.800 € 4.577.900 €

Vermögenshaushalt 3.470.000 € 4.220.300 €

Geplante Investitionen 2.774.900 € 3.522.300 €

Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungen im Vermögenshaushalt ist nicht vorgesehen, so dass keine rechtsaufsichtliche Genehmigung erforderlich ist (vgl. Art. 71 Abs. 2 GO).

Gemäß den neuen Finanzplanungsdaten ist folgender Schuldenverlauf vorgesehen:

ordentlich

außerord.

Jahresendstand

Jahr

Kreditaufnahme

Tilgung

Tilgung.

Gesamtbetrag

pro EW

2023

40.000 €

22 €

2024

0 €

13.300 €

0 €

26.700 €

15 €

2025

1.862.900 €

13.300 €

0 €

1.876.300 €

1.052 €

2026

35.400 €

13.300 €

0 €

1.898.400 €

1.065 €

2027

658.500 €

0 €

0 €

2.556.900 €

1.434 €

Die Verschuldung vergleichbarer Gemeinden lag zum 31.12.2022 im Landesdurchschnitt bei 749 €/EW. Durch die geplante Kreditaufnahme würde Ende 2027 die Verschuldung der Gemeinde pro Einwohner zwar immer noch 191,46 % bzw. 216,42 % (einschl. antlg. Schulden bei Schulverbänden) über dem Landesdurchschnitt 2022 liegen, dennoch wurde im Vergleich zur ursprünglichen Planung, die ab 2025 eintretende Verschuldung deutlich reduziert.

Jahresendstand alter Haushalt

Jahr

Gesamtbetrag

pro EW

2023

40.000 €

22 €

2024

26.700 €

15 €

2025

5.493.500 €

3.081 €

2026

6.562.600 €

3.681 €

2027

7.454.800 €

4.181 €

Der Beginn des Defizits im Verwaltungshaushalt wurde damit in das Jahr 2026 verschoben. Zum Ausgleich dieses Defizits ist die Gemeinde voraussichtlich nach wie vor dauerhaft auf eine Zuführung vom Vermögenshaushalt angewiesen. Mittelfristig muss die Gemeinde daher im Verwaltungshaushalt die Einnahmen erhöhen bzw. Die Ausgaben reduzieren, damit die ab 2028 beginnenden Tilgungen geleistet werden können. Davon hängt auch die Genehmigungsfähigkeit der ab 2025 geplanten Kreditaufnahmen ab. Ein harter Konsolidierungskurs ist unabwendbar.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 4.200.000 € sind vorgesehen . Die Genehmigung der Haushaltssatzung erfolgt nach Art. 67 Abs. 4 GO durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist erforderlich, da in den betreffenden Jahren zu den Lasten der Verpflichtungsermächtigungen eingeplant sind, Kreditaufnahmen veranschlagt sind.

Auflagen zu Verpflichtungsermächtigungen:

  • Die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen erstreckt sich ausschließlich auf den Bau des Feuerwehrgerätehauses
  • Die Gemeinde hat die Durchführung aller anderen Investitionsmaßnahmen, mit denen aktuell noch nicht begonnen wurde, zurück zu stellen.
  • Sollte ein Investitionsmaßnahmeobjektiv nicht aufschiebbar sein, oder deren Nichtausführungen unmittelbar zu einem Schaden für die Gemeinde führen, oder Gefahr im Verzug vorhanden sein, hat die Gemeinde dies dem Landratsamt mit ausführlicherer Begründung vorzulegen, so dass ggf. eine Einzelbefreiung von der unter Punkt 2 genannten Auflage erteilt werden kann.
  • Die Gemeinde hat unverzüglich durch geeignete Maßnahmen die steigende Tendenz der Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt zu stoppen und umzukehren
  • Zur Steigerung der Einnahmen im Verwaltungshaushalt hat die Gemeinde unverzüglich eine Berechnung der Bestattungsgebühren vorzunehmen bzw. im Auftrag zu geben und bis zum spätesten Jahresende 2024 kostendeckende Gebühren festzusetzen.
  • Die Gemeinde hat 2025 den Antrag einer Stabilisierungshilfe zu prüfen.

Zu Punkt 6 der Auflagen wird darauf hingewiesen, dass ein Kommunalbüro bereits zwischenzeitlich den Auftrag zur Neukalkulation der Bestattungsgebühren erhalten hat.

Mit der Hebesatzsatzung vom 29.05.2024 lauten die Hebesätze nunmehr wie folgt:

Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden:

Grundsteuer A 450 %

366,3 %

Grundsteuer B 450 %

351,8 %

Gewerbesteuer 360 %

330,2 %

Zur Kenntnis genommen

4. Widmung von öffentlichen Straßen und Wegen im Baugebiet „Am Weiherlein“

Die nachfolgend näher bezeichnete und im Lageplan gelegene Straße dient dem örtlichen Erschließungsverkehr der angrenzenden Gewerbegebietsbebauung. Sie wurde bisher noch nicht gewidmet; der Straßenzug mit der Bezeichnung „Am Weiherlein“ endete gemäß Eintragungsverfügung vom 18.12.1997 an der Fl.Nr. 1696/5 (Vogelweidestraße).

Die neue Straße wurde ordnungsgemäß hergestellt und ist benutzbar. Gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG ist sie zur Ortsstraße zu widmen:

Bezeichnung: Am Weiherlein

Flur-Nr.: 1710 (Teilstück) der Gemarkung Schwanfeld

Anfangspunkt: Am Weiherlein/Ostgrenze der Flur-Nr. 1696/5 der Gemarkung

Schwanfeld

Endpunkt: Ostgrenze der Flur-Nr. 1656/1 der Gemarkung Schwanfeld

Länge: 0,172 km

Widmungsbeschränkung: ---

Straßenbaulastträger: Gemeinde Schwanfeld

Lageplan:

Beschluss:

Die im Sachvortrag im Lageplan gekennzeichnete und nachfolgend näher bezeichnete Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:

Bezeichnung: Am Weiherlein

Flur-Nr.: 1710 (Teilstück) der Gemarkung Schwanfeld

Anfangspunkt: Am Weiherlein/Ostgrenze der Flur-Nr. 1696/5 der Gemarkung

Schwanfeld

Endpunkt: Ostgrenze der Flur-Nr. 1656/1 der Gemarkung Schwanfeld

Länge: 0,172 km

Widmungsbeschränkung: ---

Straßenbaulastträger: Gemeinde Schwanfeld

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

5 . Bauhof Schwanfeld: Aufhebung des Beschlusses über die Durchführung des Neubaus

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.04.2023 die Entwurfsplanung für den Neubau des Bauhofs Schwanfeld genehmigt und beschlossen, dass auf dieser Basis die weitere Planung erfolgen soll.

Der Neubau gemäß der genehmigten Entwurfsplanung ist für die Gemeinde Schwanfeld finanziell aktuell nicht darstellbar. Die Haushaltsgenehmigung 2024 erfolgte unter der Auflage, dass die Durchführung aller Investitionsmaßnahmen, mit denen derzeit noch nicht begonnen wurde, außer dem Bau des FW-Gerätehauses, zurück zu stellen ist. Der Beschluss vom 11.04.2023 ist daher aufzuheben.

Beschluss:

Das Gremium beschließt, dass die Maßnahme Neubau Bauhof Schwanfeld vorerst abgeschlossen wird und das Planungsbüros die Leistungsphase 4 – bisher noch nicht geschehen, schlussrechnen.

Mehrheitlich beschlossen Ja 11 Nein 1

6. Geh- und Radweg: Aufhebung des Beschlusses über die Übernahme der Projektträgerschaft im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 30.04.2019 unter Tagesordnungspunkt TOP 4 über die Projektträgerschaft für den Neubau eines Geh- und Radweges im Abschnitt 460 Schwanfeld-Theilheim beraten und dem Abschluss der vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt vorgelegten Vereinbarung über die Übernahme der Projektträgerschaft durch die Gemeinde zugestimmt.

Die Übernahme der Projektträgerschaft ist für die Gemeinde Schwanfeld aufgrund der Haushaltssituation nicht mehr möglich. Die Haushaltsgenehmigung 2024 erfolgte unter der Auflage, dass die Durchführung aller Investitionsmaßnahmen, mit denen derzeit noch nicht begonnen wurde, außer dem Bau des FW-Gerätehauses, zurück zu stellen ist. Der Beschluss vom 30.04.2019 ist daher aufzuheben.

Am Dienstag, 17.09.2024 findet ein weiterer Termin mit dem Staatlichen Bauamt statt, um die Maßnahme zu unterstützen und nicht als Projektträger voranzutreiben.

Das Gremium weist darauf hin, dass die Wege, die landwirtschaftlich genutzt werden, auch als Wirtschaftswege ausgewiesen werden müssen, da immer von einem Geh- und Radweg gesprochen wird.

Die Trasse für den kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg wurde im Mai 2022 von der Gemeinde Schwanfeld festgelegt. Das Staatliche Bauamt arbeitet derzeit mit dieser von der Gemeinde festgelegten Trasse. Seiten des Staatlichen Bauamtes wurden mitgeteilt, dass bestehende Wege genutzt und aufgewertet werden.

Beschluss:

Das Gremium nimmt den Beschluss vom 30.04.2019 über die Übernahme der Projektträgerschaft für den Neubau eines Geh- und Radweges im Abschnitt 460 Schwanfeld- Theilheim zurück.

Das Gremium beschließt, dass das Planungsbüro die bereits beauftragten Leistungsphasen – soweit noch nicht geschehen, schlussrechnen soll.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

7. Ärztehaus: Machbarkeit der Durchführung

Die Gemeinde Schwanfeld ist aufgrund der Vorgaben der Kommunalaufsicht derzeit nicht in der Lage, die Maßnahme Ärztehaus mit Wohnungen umzusetzen. Die Gemeinde stellt trotzdem die Fläche ohne den denkmalgeschützten Bereich für eine Maßnahme dieser Art zur Verfügung, um Investorenprogramme zu ermöglichen.

Zur Kenntnis genommen

8. Ortsdurchfahrt: Antrag auf Begrünung einer gemeinlichen Fläche

Bei den Grundstücken Fl. Nr. 143 und 144 an der Hauptstraße ist vor einigen Jahren bei einem Starkregenereignis der Hang abgebrochen und die Mauer eingestürzt.

Da der Wiederaufbau der Mauer nicht durch die Dorferneuerung abgedeckt ist, haben die Grundstückseigentümer eine neue Mauer aus L-Steinen errichtet. Die Fläche vor der Mauer gehört der Gemeinde.

Die beiden Grundstückeigentümer möchten, dass diese Fläche von der Gemeinde bepflanzt und gepflegt wird. Das Grünflächengestaltungskonzept aus der Dorferneuerung soll bereits für eine Musterfläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 74 in der Hauptstr. herangezogen werden.

Die Bürgermeisterin schlägt vor, dass sobald sich der Landschaftsarchitekt bei ihr meldet, beide Flächen als Musterflächen angelegt werden. Bis dahin wird sich der Bauhof um die Flächen kümmern und diese regelmäßig fräsen und von Unkraut befreien.

Für die Bepflanzung der beiden Flächen würde die Gemeinde die Kosten für die Pflanzen übernehmen.

Das Gremium bittet darum, mit den Bewohnern zu sprechen, damit diese sich an der Pflege der Flächen beteiligen.

Zur Kenntnis genommen

9. Zuwendungen nach dem Schwebheimer Modell; Zuschussantrag KJG Zeltlager

Sachverhalt

Der KjG Ortsverband Schwanfeld hat für die Förderung einer Jugendfreizeitmaßnahme vom 20.05. bis 25.05.2024 in Nassach zu den verbleibenden Kosten von 5.064,40 € eine Förderung beim Kreisjugendring Schweinfurt beantragt. An der Freizeitmaßnahme nahmen 57 Jugendliche aus dem Landkreis Schweinfurt (davon 38 aus Schwanfeld, 19 aus Landkreisgemeinden) und 15 Betreuer/Küchenpersonal teil.

Der Kreisjugendring hat die Maßnahme für insg. 72 Teilnehmer einschl. Betreuer/Küchenpersonal mit 2.520,00 € bezuschusst (7 Tage x 5,00 € Tagessatz) und den erwarteten Zuschuss der Gemeinde nach dem Schwebheimer Modell in gleicher Höhe angegeben. Im Gegensatz zum Vorjahr wird die Freizeitmaßnahme durch den Kreisjugendring für sieben Tage (im Vorjahr sechs Tage) gefördert. Auf Nachfrage der Verwaltung wurde durch den Kreisjugendring Schweinfurt mitgeteilt, dass gemäß den Richtlinien (Stand: Dezember 2022, gültig seit 01.01.2023) je Maßnahme bis zu zwei unmittelbar im Vorfeld der Maßnahme bzw. Unmittelbar im Anschluss an die Maßnahme durchgeführte Aufbau- bzw. Abbautage können für die teilnehmenden Verantwortlichen bezuschusst werden. Diese entsprechend verlängerte Maßnahmendauer wurde durch den KJR bei der Berechnung des Zuschusses 2024 berücksichtigt.

Die Gemeinde Schwanfeld nimmt nicht „automatisch“ am Schwebheimer Modell teil, sondern der Gemeinderat entscheidet jeweils im Einzelfall über die Förderung.

Im Haushalt 2024 sind bei der entsprechenden Haushaltsstelle 4701.7004 insg. 2.500 € für Zuschüsse für lfd. Zwecke der Jugendhilfe angesetzt, wovon bereits 877,20 € verausgabt sind. Der Betrag von 877,20 € setzt sich zusammen aus der Zuwendung für das KjG-Zeltlager im Jahr 2023 von 652,20 € und ein Betreuerwochenende im Jahr 2023 von 225,00 € (siehe Beschlüsse vom 06.02.2024). Beide Zuschussanträge wurden durch den Kreisjugendring Schweinfurt im Januar 2024 an die Gemeinde weitergeleitet.

Der haushaltsmäßig zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf 1.622,80 €, der einen Betrag von 50,00 € für im Rahmen der zusätzlichen Vereinsförderung der Kinder- und Jugendarbeit enthält.

Bisher nur die 38 Schwanfelder Teilnehmer zzgl. Betreuer/Küchenpersonal gefördert, würde der Zuschuss 1.855,00 € bei Zugrundelegung des Schwebheimer Modells betragen.

Bei Prüfung des Antrags ist aufgefallen, dass sich die Teilnehmerbeiträge im Vorjahr für 56 Kinder auf 4.330,00 € glauben und dagegen bei 57 teilnehmenden Kindern in diesem Jahr auf 3.655,00 €.

Zweiter Bürgermeister Kurt Eichelbrönner weist darauf hin, dass die Vereine bereits jetzt darauf hingewiesen werden müssen, dass es aufgrund der Haushaltslage zu sorgfältig in diesem Bereich kommen wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt dem KjG Ortsverband Schwanfeld für die Jugendfreizeitmaßnahme in Nassach vom 20.05. bis 25.05.2024 einen Zuschuss in Höhe von 1.572,80 € zu gewähren.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

10. Beteiligung gem. § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitplanverfahren: Bebauungsplan „Etlebener Straße“ mit integrierter Grünordnung im GT Ettleben, Markt Werneck

Beschluss:

Belange der Gemeinde Schwanfeld werden durch die Anordnung des Bebauungsplans „Etlebener Straße“ des Marktes Werneck für den Gemeindeteil Ettleben nicht berührt, sodass keine Stellungnahme abgegeben wird.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

11. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Asphaltreparaturen Jahres -LV 2024

Die Verwaltung hat im Rahmen der Erstellung eines Jahresvertrages für Asphaltreparaturen im Gemeindegebiet bei verschiedenen Firmen angefragt.

Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Asphaltreparaturen im Jahr 2024 an die Fa. Schaupp Asphalt Hammelburg vergeben.

Zur Kenntnis genommen

12. zurückgestellt

13. Neubau eines Feuerwehrhauses mit vier Stellplätzen: Aufhebung des Grundsatzbeschlusses über die Beschaffung eines Gerätewagens Logistik 1 nach DIN 14555-21 (GW-L1)

Beschluss:

Der Beschluss aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.05.2024, dass innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Schwanfeld ein Gerätewagens Logistik 1 nach DIN 14555-21 beschafft wird, wird aufgehoben.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

13.1. Neubau eines Feuerwehrhauses mit vier Stellplätzen: Grundsatzbeschluss über die Beschaffung eines Gerätewagens Logistik 1 nach DIN 14555-21 (GW-L1)

Beschluss:

Das Gremium beschließt, dass innerhalb von fünf Jahren nach Baubeginn des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Schwanfeld ein Gerätewagens Logistik 1 nach DIN 14555-21 beschafft wird. Hierfür werden im Investitionsplan 100.000,00 € ab dem Haushaltsjahr 2029 angesetzt.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

14. Informationen der 1. Vorsitzenden

14.1. Abgestorbene Bäume am Wegrand am Hennach

Mit Mail vom 10.08.2024 von Gemeinderat Wunderling wurde die Bürgermeisterin informiert, dass im Gemeindewald bzw. Waldrand Hennach mehrere Bäume morsch und/oder überhängend sind, auch im Privatwald. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass der Bauhof bereits einen morschen Baum gefällt. Es besteht weiterer Handlungsbedarf, der jedoch aufgrund eines Hornissennestes zurückgestellt werden musste. Die Privatwaldbesitzer wurden entsprechend angeschrieben.

Zur Kenntnis genommen

14.2. Umbau bestehendes Feuerwehrhaus

In dieser Woche wird mit den Aufräumarbeiten und der Verlegung von OSB-Platten auf dem Fußboden im Obergeschoss der Kindertageskrippe begonnen, damit die Feuerwehr eine geeignete Lagerfläche hat, um mit den Abrissarbeiten der Damenumkleide im Feuerwehrhaus beginnen zu können.

Zur Kenntnis genommen

Information

Gemarkung Schwanfeld: Radweg Schwanfeld-Theilheim

Anm. D. R.: In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2024 hat die Bürgermeisterin das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt bekannt gegeben. Aufgrund des von der Bevölkerung angemeldeten Interesses wird diese Information vor Genehmigung der Niederschrift durch den Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass sie am 17.09.2024 zusammen mit der Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft, Susanne Vierheilig, das abschließende Gespräch im Staatlichen Bauamt geführt hat. Das Staatliche Bauamt übernimmt mit sofortiger Wirkung die Projektträgerschaft ab LP 4 Entwurfsplanung für den Ausbau eines kombinierten Rad-/Wirtschaftsweges (3 m Breite), so dass für die Gemeinde Schwanfeld ab dieser Phase keine Kosten für Planung und Bauausführung entstehen.

Das Staatliche Bauamt nimmt die von der Gemeinde Schwanfeld festgelegte Trasse „Variante D“ (in rot eingezeichnet) auf. Der Abschnitt entlang der St 2270 zwischen den Gemarkungen Waigolshausen und Schwanfeld wird mit einer Ausbaubreite von 2,50 m als reiner Radweg ausgebaut.

Es wird die Genehmigung der Entwurfsplanung im Frühjahr 2025 und mit einem Ausführungsbeginn im Jahr 2026 berechnet.

Mit der Ausführung des Radweges in Theilheim wurde begonnen.