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Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 23/2023
Nichtamtlicher Teil
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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Zugeschnitten auf Frauen in der Landwirtschaft

Zugeschnitten auf Frauen in der Landwirtschaft

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt Frauen in der Landwirtschaft in ihrer besonderen Lebens- und Arbeitssituation mit speziellen Angeboten. Alle Informationen gibt es jetzt zusammengefasst.

Frauen in der Landwirtschaft leben hinsichtlich Arbeitsbelastung und -bedingungen in einer Situation, die sich von der anderer Frauen deutlich unterscheidet. Die Anforderungen sind hier oftmals beträchtlich. Betriebliche Arbeit und Familie sind häuslich nicht getrennt, häufig sind Kinder im Haus und/oder Senioren sind zu pflegen. Außerdem drücken Sorgen, zum Beispiel wegen der derzeit wirtschaftlich unsicheren Situation. Mit diesen Aspekten hat sich auch die Studie des Thünen-Institutes zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft in Deutschland befasst.

Auch wenn zuerst die Familien selbst gefordert sind, möchte die SVLFG der besonderen Situation der Frauen in der Grünen Branche mit ihren Leistungsangeboten und mit gezielten Informationen gerecht werden. Digitale Präventionsangebote ermöglichen es, auch etwas für die Gesundheit zu tun, wenn man den Hof nicht verlassen kann. Betriebs- und Haushaltshilfe ermöglicht Landwirtinnen eine Schwangerschaft und Geburt ohne gesundheitliche Arbeitsrisiken. An pflegende Landwirtinnen richtet sich das Seminarangebot „Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige“. In akuten Überlastungssituationen können sich Frauen täglich rund um die Uhr an die kostenlose SVLFG-Krisenhotline 0561 785-10101 wenden.

Bei Überlegungen zur Altersvorsorge sollten Landwirtinnen unbedingt bedenken, welche Folgen eine Befreiung von der Versicherung in der Alterskasse hinsichtlich eines Verzichts - sowohl auf eigene Rentenanwartschaften als auch auf die Betriebshilfe - hat. Die SVLFG bietet hierzu persönliche Beratung zu Leistungsansprüchen sowie bei Fragen zur Mitgliedschaft und zum Beitrag an.

Von „Auszeit“ bis „Vorsorge“ finden Landwirtinnen alle Informationen auf einen Klick und einfach erklärt unter www.svlfg.de/infos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche.

Grippeimpfung - für wen und wann sinnvoll?

Seit September raten das Robert-Koch-Institut und die Ständige Impfkommission (STIKO) zur Grippeschutzimpfung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse trägt dafür die Kosten.

Grippeviren sind für bestimmte Personengruppen eine ernstzunehmende Bedrohung der Gesundheit. Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Grippe für:

alle Personen ab 60 Jahren,

gesunde Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel),

Menschen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung aufgrund chronischer Krankheiten (zum Beispiel Diabetes, Herzerkrankungen, Asthma, Leber- und Nierenkrankheiten),

Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen,

Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt leben oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können,

Personen, die andere pflegen,

Menschen, die Berufe ausüben, bei denen die Ansteckungsgefahr groß ist.

Nach der Impfung dauert es zehn bis 14 Tage bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat.