Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Schwanfeld folgende Änderungssatzung:
Die Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Schwanfeld vom 06.12.2022 (Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld Nr. 12 vom 22.12.2022) wird wie folgt geändert:
§ 5 – Bestattungsgebühren
Die Absätze 2 und 3 fallen weg.
§ 6 – Sonstige Gebühren
| 1. | Es wird folgender Absatz 2 eingefügt: | ||
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| Die Gebühr für die Zulassung von Gewerbetreibenden, die auf dem Friedhof Gräber ausheben und verfüllen, beträgt | ||
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| a) | für die einmalige Durchführung gewerblicher Arbeiten | 25,00 € |
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| b) | als Gebühr für den Zeitraum von drei Kalenderjahren | 210,00 € |
| 2. | Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. | ||
Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Schwanfeld, 04.12.2023