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Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Einblicke

Auszug aus öffentlicher Sitzung 09. Januar 2024

Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung einer bestehenden Montage- und Lagerhalle um eine Wohneinheit in der Kembachstraße, Fl.Nr. 1135/27

Ein Entwurf des Bauvorhabens wurde im Juli 2023 mit dem Landratsamt Schweinfurt vorab abgestimmt. Das Landratsamt hat keine Bedenken gegen das Aufstocken mit einem dritten Vollgeschoss geäußert sowie die Stellung eines Bauantrages anstelle eines vorgeschalteten Antrags auf Vorbescheid befürwortet. Wegen des Kembachs, der Kläranlage und des Reifenhandels werden im Landratsamt die entsprechenden Fachstellen beteiligt.

Beschluss: Das Gremium erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung einer bestehenden Montage- und Lagerhalle um eine Wohneinheit in der Kembachstraße 58, Fl.Nr. 1135/27. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Steig“ hinsichtlich der Ausführung mit drei Vollgeschossen, der Ausführung der Dachform als Pultdach, der Dachneigung mit 8° auf der neuen Wohneinheit und der Ausführung der Laubengangüberdachung als Gründach mit einer Dachneigung 0° auf dem Grundstück Flur-Nr. 1135/27 wird zugestimmt.

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 für den Fremdwasserbezug

Für den Wasserbezug von Dezember 2022 bis einschließlich Oktober 2023 sind in 2023 Kosten in Höhe von netto 41.580,00 € angefallen. Der Nettobetrag für den Wassereinkauf des Monats November beläuft sich auf 4.081,20 €. Gemäß der Geschäftsordnung ist für die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben von mehr als 3.500 € im Einzelfall der Gemeinderat zuständig. Die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe von 4.081,20 € ist nachzuholen.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe von 4.081,20 € netto für den Fremdwasserbezug im Haushaltsjahr 2023.

Bekanntgaben nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gemäß Geschäftsordnung

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.12.2023 die Teilnahme der Gemeinde Schwanfeld an der gemeinsamen Stromausschreibung der ÜZ Mainfranken für das Lieferjahr 2025 beschlossen. Der Bezug von reinem Naturstrom aus 100 % Wasserkraft wurde nicht beschlossen.

Auszug aus öffentlicher Sitzung 06. Februar 2024

Windenergieanlagen - finanzielle Beteiligung von Kommunen

Die Windenergie Dipbach 1 GmbH & Co. KG, Kamen, die in der Gemarkung Dipbach eine Windenergieanlage betreibt, beteiligt sich an der vorgenannten Regelung. Die anteilige Beteiligung der Gemeinde Schwanfeld beträgt 9,59 %; dies entspricht einer jährlichen Zahlung von 862,52 € bei einer durchschnittlichen Jahresstrommenge (seit Inbetriebnahme 2015) von 4.496.978 kWh.

Die Windenergie Dipbach 3 GmbH & Co. KG, Kamen, die in der Gemarkung Dipbach eine Windenergieanlage betreibt, beteiligt sich an der vorgenannten Regelung. Die anteilige Beteiligung der Gemeinde Schwanfeld beträgt 31,31 %, dies entspricht einer jährlichen Zahlung von 2.555,04 € bei einer durchschnittlichen Jahresstrommenge (seit Inbetriebnahme 2015) von 4.080.227 kWh.

Durchführungsbeschluss Regionalbudget: Neugestaltung Grünanlage Adenauerplatz

Die Gemeinde hat für die Durchführung der vorgenannten Maßnahme einen Antrag im Rahmen des Regionalbudgets eingereicht und eine Förderzusage erhalten.

Von den geschätzten Gesamtausgaben in Höhe von 20.100,00 € sind 16.890,76 € förderfähig mit max. 10.000,00 €. Dies entspricht einem Fördersatz von 59,20 % (max. 80 %). Die verbleibenden Eigenmittel der Gemeinde betragen voraussichtlich 10.100,00 €.

Das Projekt ist einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben bis spätestens 20.09.2024 zu realisieren.

Über die tatsächliche Durchführung der Maßnahme ist endgültig zu beschließen.

Es soll die Möglichkeit der Mitarbeit im Ehrenamt im Kembachkurier als Artikel erscheinen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Neugestaltung der Grünanlage am Adenauerplatz im Rahmen des Regionalbudgets durchzuführen.

Erfrischungsgeld für die Europawahl am 09.06.2024

Beschluss:

Der Entschädigungsbetrag für die Mitglieder des Wahlvorstands bei der Europawahl 2024 wird für den Vorsitzenden, seinen Vertreter und für den Schriftführer und seinen Vertreter auf 35,00 € und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands festgelegt. Wahlhelfer, die nach Schließung des Wahllokals zum Auszählen kommen, erhalten einen Betrag von 15,00 €.

Zuschussantrag KJG Zeltlager

Beschluss:

Der KjG-Ortsverband Schwanfeld erhält für die Durchführung des Zeltlagers in Abersfeld vom 29.05. bis 03.06.2023 einen Zuschuss in Höhe von 652,20 €

Zuschussantrag KJG Betreuerwochenende

Beschluss:

Der KjG-Ortsverband Schwanfeld erhält für die Durchführung des Betreuerwochenendes vom 15.09. bis 17.09.2023 einen Zuschuss in Höhe von 225,00 €

Parkplatzkonzept Heiligenthaler Straße – Information

Bei der Verkehrsschau mit der PI Schweinfurt wurden die Standorte der Beschilderung abgestimmt. Ein einziger SChilderstandort ist nicht möglich, da sich die Beschilderung der Zone 30 an den fließenden Verkehr und die Halteverbotszone an den ruhenden Verkehr richtet.