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Königsbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 5/2023
Meine Stadt (Rub)
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Energiepreiszuschuss des Freistaates Bayern / Unterstützung für Sport- und Schützenvereine

Um Sport- und Schützenvereine in Bayern zu entlasten, können diese bei gestiegenen Energiekosten ab sofort einen allgemeinen Energiepreiszuschuss beantragen. Hierfür werden vom Freistaat Bayern 18 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Wie bekommt man den Energiepreiszuschuss?

Gelder werden auf Antrag denjenigen Sport- und Schützenvereinen gewährt, die erhöhte Energieausgaben nachweisen können und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Das Gewährungsverfahren ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Vereine aus dem Landkreis Augsburg, die einen entsprechenden Antrag stellen möchten, müssen diesen bis Mittwoch, 7. Juni 2023, beim Landratsamt Augsburg einreichen.

Das notwendige Antragsformular sowie weitere Informationen finden Interessierte online unter:

www.landkreis-augsburg.de/energiepreiszuschuss

Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale gesamt in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Belege über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.