Die neue Coronavirus-Variante Omikron breitet sich rasch aus. Aus diesem Grund ist ab sofort (Stand: 05.01.2022) der Zugang zu allen Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung Roth nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel möglich ist.
Zutritt haben ab dann nur noch vollständig geimpfte, genesene oder aktuell getestete Personen. Ausnahmen gelten für Kinder bis 6 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler. Sie sind von der Testpflicht befreit. Als Testnachweis gelten ein höchstens 24-Stunden alter Schnelltest oder ein höchstens 48-Stunden alter PCR-Test. Selbsttests vor Ort sind nicht möglich. Ferner muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden, um ein Geimpften- bzw. Genesenenzertifikat oder aber den Testnachweis zu verifizieren.
Die aktuellen Regelungen werden auf der städtischen Homepage unter www.stadt-roth.de ständig aktualisiert.