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Voll auf Draht - Aktuelles aus der Kreisstadt
Ausgabe 50/2022
Kinder, Jugend & Soziales
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Erhöhung der Kitabeiträge ab 1. September

Ab dem Kitajahr 2022/2023 erhöhen sich die Gebühren für die Kinderbetreuung.

Rechtzeitig vor Beginn des Kita-Jahres 2022/2023 möchte die Stadt Roth darüber informieren, dass die Gebühren für Krippen, Kindergärten und Horte in Roth ab dem 1. September 2022 steigen werden.

Der Beitrag für die Buchungskategorie drei bis vier Stunden täglich wird jeweils um 5 Euro angehoben. Die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien beträgt jeweils zehn Prozent, ausgehend vom Elternbeitrag der Buchungskategorie drei bis vier Stunden.

Die Gebühren für Kitas und Horte in Roth sind bereits seit mehr als zehn Jahren einheitlich. Sie werden in der Regel alle zwei Jahre erhöht. Die Beitragsstaffelung wurde der Empfehlung des Bayerischen Sozialministeriums angepasst. Der Stadtrat hat den neu gestaffelten Beiträgen für die Städtischen Einrichtungen zugestimmt, ebenso die Träger der freigemeinnützigen Kitas im Stadtgebiet von Roth.

Für Kinder ab drei Jahren und Schulkinder im Kindergarten und im Hort erhöht sich bei der Buchungskategorie drei bis vier Stunden der Beitrag von 106 Euro auf 111 Euro. Die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien beträgt jeweils 11 Euro. Für Zwei- bis Dreijährige im Kindergarten erhöht sich bei der Buchungskategorie drei bis vier Stunden der Beitrag von 124 Euro auf 129 Euro. Die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien beträgt jeweils 13 Euro. Für Krippenkinder erhöht sich bei der Buchungskategorie drei bis vier Stunden der Beitrag von 210 Euro auf 215 Euro. Die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien beträgt jeweils 21 Euro.

Der Freistaat Bayern zahlt zur Entlastung der Eltern Krippengeld. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Zur Entlastung der Familien leistet zusätzlich der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt. Die Höhe des Zuschusses wird vom Gesetzgeber festgelegt. Dieser beträgt aktuell 100 Euro.