Im Wohnhaus Wattstraße 9-11 wird das Dachbodengeschoss ausgebaut und energetisch sandiert.
Im Bauausschuss vom 9. Dezember 2021 ging es unter anderem um die barrierefreie Pflasterung im Schlosshof. Da die verschiedenen Nutzungseinheiten im Schloss Ratibor in Zukunft über den Schlosshof barrierefrei erschlossen werden sollen, wird ein Teil der vorhanden großen Granitpflastersteine durch Betonsteine ersetzt. Im Detail ging es in der Information um die Wegeführung zu den entsprechenden Eingängen von Bücherei, Ratsstuben, Museum und Tourist-Information, um die Wegbreite (ca. 1,50 m), den Pflasterbelag (in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, identisch mit dem Pflaster des Gehweges vor dem Schloss sein), sowie um die Verdichtung der Fugen im Bereich der sieben Wasserspeier, da diese bei Regen stark beansprucht werden. Außerdem versicherte Stadtbaumeister Wolfgang Baier, dass die Maßnahmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Roth und der Regierung von Mittelfranken vorbesprochen wurden.
Alle elf Ausschussmitglieder stimmten dem vorgelegten Beschlussvorschlag, die barrierefreie Pflasterung des Schlosshofes durchzuführen, die Kostenschätzung in Höhe von rd.100.000 € zu genehmigen und die Verwaltung damit zu beauftragen, die Kosten und mögliche Förderungen zu ermitteln, zu.
In der Weihnachtssitzung des Rother Stadtrates stand unter anderem die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Roth und der Städtler`schen Wohltätigkeitsstiftung gem. Art. 102 Abs. 3 GO sowie die Kenntnisnahme über die Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadtwerke Roth und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters auf der Tagesordnung. Siegfried Schwab, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses berichtete über die örtlichen Rechnungsprüfungen, die bei den Stadtwerken Roth am 29. Juli 2021 und bei der Stadtverwaltung Roth am 8. und 9. September 2021 nach den Richtlinien gem. Art. 106 GO durchgeführt worden sind. Nachdem die Prüfungen keine Ungereimtheiten ergaben, sprach er die Empfehlung an das Gremium aus, die Entlastung für die Werkleitung und den Ersten Bürgermeister für das Jahr 2020 zu erteilen. Dieser Empfehlung wurde einstimmig zugestimmt.
Des Weiteren wurde über einen Grundsatzbeschluss zur Fortschreibung des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) der Stadt Roth abgestimmt. Nachdem der Punkt bereits in der Sitzung des Umweltausschusses vom 7. Dezember 2021 vorberaten wurde, erläuterte Stadtbaumeister Wolfgang Baier nur kurz den Sachverhalt und wies darauf hin, dass es Ziel des ISEK sein soll, einen Zielsetzungs- und Selbstbindungsbeschluss zu erhalten. Auf die Anregung aus dem Gremium für eine Bürgerbeteiligung erwiderte er, dass im Prozess zwei Bürgerbeteiligungsverfahren vorgeschrieben sind. Auch diesem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Ein weiteres Thema, das bereits im Bauausschusses vom 7. Dezember 2021 vorberaten wurde, waren die Pläne des Dachgeschossausbaus und der energetischen Sanierung des Wohnhauses Wattstraße 9 – 11, über die der Stadtbaumeister Wolfgang Baier informierte.
Das Gremium begrüßte die Pläne, wobei auf Nachfrage, inwieweit die vorgestellten Preise realistisch wären, von Seiten des Stadtbaumeisters klargestellt wurde, dass es sich nur um einen Vorentwurf handelt und erst bei der Kostenberechnung, die mit dem Entwurf erstellt wird, dann der tatsächliche Kostenrahmen feststeht. Auf weitere Nachfrage, wie weit die Wertsteigerung auf die Mietzinsen umgelegt werde, erwiderte er, dass hier eine Begrenzung durch das Wohnraumförderprogramm bestehe. Der Stadtrat beschloss einstimmig folgende Punkte:
| • | Ausbau der Dachgeschosse. Es werden 4 zusätzliche Wohnungen geschaffen |
| • | Beide Gebäude werden energetisch saniert. |
| • | Der Einhausung der Balkone im Rahmen der energetischen Sanierung wird zugestimmt. |
| • | Die Sanierung der Bestandswohnungen erfolgt bei Mieterwechsel |
| • | Es wird eine Photovoltaikanlage errichtet. |
| • | Die Grundstücke beider Gebäude werden verschmolzen. |
| • | Die beim Dachausbau notwendige Abstandsflächenübernahme des Nachbars soll beantragt werden. |
| • | Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten und mögliche Förderungen zu ermitteln. |
Zur Gründung einer Servicegesellschaft mit Bestellung des Geschäftsführers und entsprechender Namensgebung, ein Thema, das bereits in der Sitzung des Werkausschusses vom 7. Dezember 2021 vorberaten wurde, erläuterte Stadtwerkeleiter Dr. Gerhard Brunner die Hintergründe. Einstimmig beschloss der Stadtrat die Gründung der Servicegesellschaft mit dem Namen „Energie Service GmbH der Stadtwerke Roth" sowie die Bestellung von Dr. Gerhard Brunner als Geschäftsführer der „Energie Service GmbH der Stadtwerke Roth".
Für das Standesamt wurde einstimmig der Bestellung von Rainer Hofer als Standesbeamter zugestimmt. Ab 1. Januar 2022 kann er nun Trauungen übernehmen.
Abschließend beschäftigte sich der Stadtrat mit der Änderung der Benutzungsgebühren der Städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2022. Geschäftsleitender Beamter Stefan Krick stellte dem Gremium den Sachverhalt vor und erklärte, dass die Träger der Rother Kindertageseinrichtungen bereits in einer gemeinsamen Besprechung am 21. September 2021 einvernehmlich, aber vorbehaltlich der Zustimmung der für jede Einrichtung erforderlichen Gremien, beschlossen haben, die Elternbeiträge für ihre Einrichtungen zum 1. September 2022 anheben zu wollen. Die Hauptgründe für die Elternbeitragserhebung sind die Personalkostensteigerungen, die massiv gestiegenen Energiekosten sowie die erhöhten Reinigungskosten und gestiegenen Ausgaben zur Umsetzung des Hygieneplans bedingt durch die Corona-Pandemie.
Mit 24 Ja- zu 4 Nein-Stimmen wurde die Erhöhung der Elternbeiträge in den Städtischen Kindertageseinrichtungen nach einer Stundenstaffelung ab dem 01.09.2022 zusammen einer entsprechenden Satzungsänderung beschlossen (siehe auch ausführlicher Bericht auf S. ??).