Den Sitzungsauftakt des Jahres bildete der Bauausschuss am 4. Januar. Neben den Anträgen von Bauenden ging es auch um einen Antrag der CSU-Fraktion.
Die CSU Fraktion hat in einem Antrag vom 29. September 2021 angeregt, dass künftig bei allen Neubauten und maßgeblichen Umbauten von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Lüftungsanlagen standardmäßig mitgeplant werden sollen. Begründet wurde dieser Antrag mit der aktuellen Pandemie-Situation, bei der die Luftqualität eine sehr große Rolle spielt. Darüber hinaus könne der CO2-Gehalt der Luft durch eine entsprechende Anlage permanent geringgehalten werden. Die Bauverwaltung schloss sich dieser Auffassung an. Eine Entscheidung für den grundsätzlichen Einbau von mechanischen Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung stelle ein wirksames Instrument zur Luftreinhaltung in Gebäuden dar. Eine solche Grundsatzentscheidung vereinfache die Planung, da keine (nicht ausreichend wirksamen) Alternativen untersucht und verglichen werden müssten. Ob eine zentrale, oder eine dezentrale Anlage umgesetzt werde, müsse die jeweilige Planung zeigen. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss Mehrkosten bei den Baumaßnahmen bezüglich der Technik und auch beim Gebäude (Platzbedarf der Lüftungsleitungen) auslösen werde. Die Verwaltung ist aber der Meinung, dass dies hinsichtlich der Vorteile gerechtfertigt sei. Eine Kühlung der Gebäude könne in der Regel durch diese Lüftungstechnik nicht erfolgen. Das Problem des sommerlichen Wärmeschutzes werde dadurch nicht maßgeblich beeinflusst. Der Beschluss betrifft alle Neu- und (größeren) Umbauten, die für den Aufenthalt von Kindern genutzt werden, wie zum Beispiel Schulen, Horte, Kinderkrippen, Kindergärten und ähnliches Bei Umbauten könnte es sein, dass aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten, keine Lüftungsanlage eingebaut werden kann. Dies würde von der Verwaltung dann beim jeweiligen Projekt mitgeteilt werden. Der Bauausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig bei allen Neubauten und größeren Umbauten, bei denen dies technisch möglich ist, zukünftig eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage mit Außenluftkontakt und Wärmerückgewinnung einzubauen. Dies betrifft Schulen, Horte, Kinderhäuser, Kindergärten und Kinderkrippen.
Im Jugend- und Sportausschuss vom 18. Januar ging es um die Vorberatung des Haushaltsplanes 2022 für das städtische Jugendhaus.
Der Haushaltsplan beinhaltet sämtliche unabweisbaren und notwendigen Ausgaben aufgrund der gefassten Beschlüsse und aller bis jetzt bekannten Maßnahmen, die voraussichtlich 2022 zum Tragen kommen sollen. In der Sitzung wurde das zur Vergütung stehende Budget zahlenmäßig erläutert werden. Der Ansatz auf der Haushaltsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist leicht erhöht, da unter anderem die Jahres- und Ferienprogramm-Broschüren neugestaltet und modernisiert werden sollen, unter anderem auch im Hinblick auf die neue Stadtmarke. Zudem sind die Mehrkosten für den Druck auf umweltfreundlichem Papier gemäß des Beschlusses vom Juli 2020 einkalkuliert. Auch zusätzliche Ausgaben in Höhe von 15.000 Euro sind vorgesehen, da gemeinsam mit dem Kreisjugendring das Projekt „Mini-Roth“ durchgeführt werden soll. Der Jugend- und Sportausschuss empfahl dem Stadtrat, den Haushalt des Jugendhauses im Rahmen des gesamtstädtischen Haushalts 2022 zu genehmigen.
Auch der Kulturausschuss einen Tag später befasste sich mit den Haushaltsplänen der städtischen Kultureinrichtungen und -abteilungen für das Jahr 2022.
Die Haushaltspläne der städtischen Kultureinrichtungen sowie der Abteilungen Veranstaltungen, Tourismus, Ratsstuben und Seniorenarbeit beinhalten sämtliche unabweisbaren und notwendigen Ausgaben aufgrund der gefassten Beschlüsse und aller bis jetzt bekannten Maßnahmen, die 2022 zum Tragen kommen sollen. Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklungen der Corona-Pandemie basieren die Ansätze auf der Annahme, dass die geplanten Projekte und Veranstaltungen durchgeführt werden können.
In den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit wurden gemäß dem Beschluss‘ vom Juli 2020 die Mehrkosten für den Druck auf umweltfreundlichem Papier einkalkuliert. Im Stadtarchiv und dem Museum Schloss Ratibor weichen die Haushaltsansätze nicht wesentlich vom Vorjahr ab. Im Bereich allgemeine kulturelle Angelegenheiten wurden gemäß Stadtratsbeschluss vom Februar 2021 für das Jahr 2022 insgesamt 10.000 Euro für den Kulturfonds eingestellt.
Die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Juli 2021 beschlossenen Projekte für das anstehende Kreisstadt-Jubiläum sind in den Haushaltsstellen Jubiläumsfest im Stadtgarten, Ausstellung „Leuchtenfeld“, Förderung Vereinsprojekte und Werbemaßnahmen und Jubiläumsbuch aufgenommen. Für die Projekte im Rahmen der Initiative „Roth ist bunt“ wurde ein leicht erhöhter Ansatz von 5.500 Euro vorgesehen, der zum Teil durch eine Förderung des Netzwerkes Politische Bildung für ein Projekt im Jahr 2021 ausgeglichen wird.
Auch die Ansätze der Kulturfabrik beruhen auf der Annahme, dass die geplanten Veranstaltungen 2022 stattfinden können. Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR – „Theater in Bewegung“ wurde analog zum Vorjahr eine Förderung für Veranstaltungen im Zeitraum 2021/2022 beantragt.
Im Stadtorchester weichen die Haushaltsansätze nicht wesentlich vom Vorjahr ab. Durch die starken pandemiebedingten Einschränkungen im Musikschulbereich ist ein leichter Rückgang der Einnahmen durch Schulgebühren zu verzeichnen. Die Ansätze im Bereich der Traditionsfeste und Veranstaltungen wurden unter der Annahme erstellt, dass die geplanten Veranstaltungen im Jahr 2022 durchgeführt werden können. Die Durchführung der Bar-ROTHation im März 2022 wurde aufgrund der zum Zeitpunkt der Sitzung gültigen Einschränkungen nicht vorgesehen. Durch die anhaltende Corona-Pandemie ist bei den durchzuführenden Veranstaltungen auch mit zusätzlichen Kosten für Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu rechnen. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ist die Neugestaltung und Produktion der Werbemedien zur Umstellung auf die neue Stadtmarke einkalkuliert. Im Rahmen des Kreisstadt-Jubiläums ist zudem die Anschaffung neuer Glühweintassen für den Christkindlesmarkt angedacht. Ein entsprechender Gestaltungswettbewerb mit Bürger-Beteiligung lief noch bis Mitte Februar.
Durch die Fusion der Volkshochschule der Stadt Roth und des Zweckverbandes der Gemeinden des Landkreises Roth im Jahr 2016 werden auf den Haushaltsstellen der vhs-Außenstelle Roth nur geringfügige Ausgaben und Einnahmen verzeichnet. Im Jahr 2021 wurde eine Verbandsumlage an den Zweckverband von 49.177,81 Euro fällig. Der Ansatz der Haushaltsstelle wurde für 2022 angepasst. Die Haushaltsansätze der Stadtbücherei weichen nur geringfügig vom Vorjahr ab und wurden an die Ergebnisse aus den Vorjahren angepasst.
Die Haushaltsansätze für den Bereich der Seniorenarbeit wurden für das Jahr 2022 an die geplanten Projekte angepasst. Durch bekannte Kostenerhöhungen im Bereich der Bäderfahrten und Honorare wurde der Ansatz leicht erhöht. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ist zudem die Umgestaltung der Werbemittel (Programmbroschüre, Anzeigen etc.) auf die neue Stadtmarke einkalkuliert. Die Kosten für den Abschluss der Sozialraumanalyse sind ebenfalls eingeplant.
Die Haushaltsansätze im Bereich Tourismus wurden unter der Annahme erstellt, dass touristische Reisen und Angebote im Jahr 2022 wieder möglich sein werden und weichen daher nicht wesentlich von denen der Vorjahre ab. Nach der Einrichtung eines Online-Buchungstools im Jahr 2021 ist für das Jahr 2022 die Schaffung einer digitalen Stadtführung mit App-Unterstützung sowie die Vermarktung der Wander- und Radwege über eine Outdoor-App geplant. Dies führt zu Erhöhungen auf zwei Haushaltsstellen. Die zur Einführung der neuen Stadtmarke notwendigen Neugestaltungen der Werbemittel und Ausstattungen (Messestand, Pavillon, Roll-Ups) sind ebenfalls vorgesehen.
Im Bereich der Ratsstuben weichen die Haushaltsansätze unwesentlich vom Vorjahr ab. Da auch im Jahr 2022 mit anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, vor allem für private Feierlichkeiten und Hochzeiten, zu rechnen ist, wurde der verringerte Einnahmen-Ansatz aus dem Vorjahr übernommen.
Nach der Wahl von Andreas Buckreus zum Ersten Bürgermeister am 16. Januar ging es in der ersten Sitzung nach der Wahl unter anderem um einige Formalitäten in Bezug zum neuen Amt (siehe auch gesonderter Bericht).
Gemeinden können ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die eigentlichen Bestellungsvoraussetzungen nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließung beschränkt wird. Die Bestellung der Bürgermeister erlischt spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit. Andreas Buckreus wurde durch Beschluss des Stadtrates vom Juli 2020 und anschließender Bestellung vom gleichen Tag in seinem Amt als Zweiter Bürgermeister bereits zum Standesbeamten bestellt. Durch den Ablauf der Amtszeit als Zweiter Bürgermeister am 17. Januar 2022 und gleichzeitiger Übernahme der Dienstgeschäfte als Erster Bürgermeister der Kreisstadt Roth war eine erneute Bestellung erforderlich. Der Stadtrat beschloss daher, den Ersten Bürgermeister Andreas Buckreus erneut zum Standesbeamten zu bestellen und erfolgt mit Wirkung zum 1. Februar 2022.
Um das Standesamt ging es auch in einem weiteren Tagesordnungspunkt. Für jedes Standesamt ist auch einer der Standesbeamten zum Leiter des Standesamts zu ernennen. Die Leitung des Standesamts hatte bisher der vorherige Leiter des Ordnungsamtes Roland Hitschfel inne. Durch sein rentenbedingtes Ausscheiden bei der Stadt Roth ist nun aber auch die Leitungsfunktion für das Standesamt von Hitschfel erloschen. Da die Leitung des Standesamts bisher mit der Leitung des Amts für Ordnung und Soziales bereits in der Vergangenheit verbunden war, soll diese Praxis entsprechend fortgesetzt werden. Der Stadtrat beschloss daher, dem neuen Leiter des Amts für Ordnung und Soziales, Rainer Hofer, auch wieder die Leitung des Standesamts zu übertragen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit den Luftreinigungsgeräten für Schulen, die auf Antrag der CSU bei größeren Um- und Neubauten eingebaut werden sollen. Der Stadtrat beschloss, so dies technisch möglich ist, zukünftig eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage mit Außenluftkontakt und Wärmerückgewinnung in Gebäude einzubauen, in denen Kinder betreut werden. Dies betrifft Schulen, Horte, Kinderhäuser, Kindergärten und Kinderkrippen.
Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss im Februar befasste sich mit der Hochwasserschutz-Berechnung für das neu geplante Stadtviertel auf dem ehemaligen LEONI-Areal.
Im September 2019 hat die Stadt Roth für das ehemalige LEONI-Gelände eine hydraulische Überrechnung zum Hochwasserschutz im Hinblick auf das festgesetzte Überschwemmungsgebiet beauftragt. Dies erfolgte auf Anregung des Wasserwirtschaftsamtes, zumal die Überschwemmungsgebiete landesweit durch den Freistaat Bayern überprüft werden und ferner, um eine verbindliche Planungsgrundlage in Bezug auf die künftige bebaubare Fläche im Rahmen der Revitalisierung des Geländes zu erhalten. Bei den hydraulischen Berechnungen wurden die Hochwasser-Abflussverhältnisse der Rednitz und des vorhandenen Triebwerkskanals in verschiedenen Varianten untersucht. Grundlage für die künftige Wiederbebauung des LEONI-Areals ist ein Hochwasserschutz für das sogenannte HQ 100, ein außergewöhnliches Hochwasserereignis, das höchstens alle 100 Jahre einmal auftritt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die bislang vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen, die vorhandene Flutmulde in der Rednitz sowie die Ufermauern entlang des Triebwerkskanals rechnerisch überströmt werden würden und für eine spätere Bebauung daher nicht ausreichen. Der Stadtrat der Stadt Roth wurde in seiner Sitzung im November 2020 über die ersten Ergebnisse der hydraulischen Berechnung informiert, die auch folgende Maßnahmen beinhalteten: Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Triebwerkskanal und entlang der Rednitz, Aufweitung und Sohlangleichung der vorhandenen Flutmulde und Aufweitung des Flussquerschnittes im Bereich des Ablaufs der Triebwerksanlage durch Rückbau der vorhandenen Gebäudeteile. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde im Jahr 2021 nach der Vorgabe des Wasserwirtschaftsamtes bei einer ergänzenden hydraulischen Berechnung ein Ist-Zustand „leeres Baufeld“ LEONI simuliert.
Dabei sollten mögliche Auswirkungen auf Ober- beziehungsweise Unterlieger im Hochwasserfall in Bezug auf eine hochwasserfreie Neubebauung ermittelt werden. Im Ergebnis, welches nunmehr mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg abgestimmt wurde, soll der zukünftige Hochwasserschutz dahingehend geplant werden, dass im Hochwasserfall der Mühlkanal abgesperrt und nicht überströmt wird und anfallende Hochwässer ausschließlich über die Rednitz abgeleitet werden sollen. Ferner hatte die hydraulische Berechnung gezeigt, dass die Planungen für die Hochwasserschutzmaßnahmen an Mühlkanal und Rednitz, zusammen mit der Aufweitung der Flutmulde und der Aufweitung des Flussquerschnittes, keinerlei negative Auswirkungen auf die Ober- und Unterlieger haben werden. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes wurde noch ergänzend angeregt, auch die möglichen Auswirkungen auf ein HQextrem zu betrachten, da der geplante Hochwasserschutz für das zukünftige „Bauland“ auf dem LEONI-Gelände auf ein HQ100 + 15 % Klimazuschlag ausgelegt werden wird. Für die anstehende Erstellung der Planungs- und Entwurfsunterlagen werden zudem in einem nächsten Planungsschritt die Überprüfung der Standfestigkeit und Statik der im Bestand vorhandenen Hochwasserdämme und Schutzanlagen notwendig.
Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss empfahl dem Stadtrat mehrheitlich vom Sachstand der ergänzenden hydraulischen Berechnungen Kenntnis zu nehmen und dem nächsten Projektierungsschritt mit der Standsicherheitsprüfung und statischen Überprüfung der vorhandenen Hochwasserschutzanlagen zuzustimmen.
Neben den Bauanträgen der laufenden Verwaltung ging es im Bauausschuss im Februar hauptsächlich um den neu geplanten Radweg von Roth nach Büchenbach.
Die Gemeinde Büchenbach und die Stadt Roth beabsichtigen, entlang der Bahnlinie Treuchtlingen – Nürnberg einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu errichten. Bereits im vergangenen Jahr haben Planungsgespräche stattgefunden und das Büro Klos & Partner aus Spalt wurde im beiderseitigen Einvernehmen der Gemeinden mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes mit Erläuterung für das Projekt beauftragt. Bei der geplanten Wegebaumaßnahme handelt es sich um einen selbstständig geführten Geh- und Radweg, der die bestehenden Radwegenetze beider Kommunen verbinden wird. Die Länge des Geh- und Radweges beträgt 2,1 Kilometer, wobei sich 1,7 Kilometer auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Büchenbach befinden und 0,4 Kilometer auf dem Gebiet der Stadt Roth. Ferner benötigt die Wegemaßnahme ein Brückenbauwerk über die Aurach im Teilbereich der Stadt Roth. Der Geh- und Radweg soll mit einem drei Meter breiten Asphaltoberbau befestigt werden und kann durch den verstärkten Unterbau auch als landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg benutzt werden. Eine erste Baukostenschätzung ergab eine Gesamtsumme von 1,337 Millionen Euro, wobei sich die Kostenanteile mit 827.000 Euro für die Gemeinde Büchenbach und 510.000 Euro für die Stadt Roth, bezogen auf Baulängen und Bauwerkserstellung, aufteilen. Nachdem die Gemeinde Büchenbach sich in der Federführung des gemeinsamen Projektes befindet, wurden bereits im vergangenen Jahr mögliche Förderkulissen eruiert, was letztendlich nunmehr dazu geführt hat, sich mit dem gemeinsamen Vorhaben für die „radoffensive.bayern“ zu bewerben, um eine mögliche Förderquote von 80 bis 90 Prozent im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu erhalten. Im Falle einer Förderzusage kann das gemeinsame Geh- und Radwegeprojekt vorbereitet werden. Bei einem geplanten Baubeginn im Frühjahr 2023 wäre eine Verkehrsfreigabe Ende 2023 denkbar.
Der Bauausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, vom Sachstand der Projektierung des Geh- und Radweges zwischen Büchenbach und Roth Kenntnis zu nehmen und der Bewerbung für das Förderprogramm „radoffensive.bayern“ zuzustimmen.