Der Krieg in der Ukraine machts: Auch die Stadtwerke Roth müssen ihre Preise leicht anheben. Durch den Wegfall der EEG-Umlage wird der Anstieg aber etwas abgefedert.
Aufgrund der aktuellen politischen Situation kommt es bereits seit Mitte des Jahres 2021 zu extremen Steigerungen bei den Kosten für den Energieeinkauf. Diese Entwicklung hat sich durch den Krieg in der Ukraine noch beschleunigt. Auch die Stadtwerke Roth sind mit ihrer Preisgestaltung von diesen externen Faktoren abhängig. Durch eine neue Mengenhochrechnung der Stromeinkaufsgesellschaft KfE auf Basis der Januar-Netzbilanz und nach Aufnahme von neuen Kunden im Rahmen der Insolvenzen einiger Stromanbieter muss eine offene Menge noch unterjährig am Termin- oder Spotmarkt beschafft werden. Eine Entlastung ergibt sich demgegenüber durch den Wegfall der sogenannten EEG-Umlage in Höhe von 3,72 Ct/kWh netto zum 1. Juli 2022. Insgesamt wird ein Nettopreisanstieg von 3,50 Ct je kWh in der Grundversorgung zum 1. August 2022 vorgeschlagen. Dadurch bleibt der Strompreis für die Kunden der Stadtwerke in 2022 in Summe voraussichtlich stabil.
Eine ähnliche Entwicklung gibt es bei den Gaspreisen. Aufgrund der momentanen Krisensituation konnte die Einkaufsgesellschaft KfG in den vergangenen Tagen, trotz mehrfacher Anfragen bei Gaslieferanten, keine Gasmengen beschaffen. Daher werden momentan die Mengenbeschaffungen ausschließlich über den Spotmarkt an der Börse bedient. Die Börsenpreise am Gasmarkt haben sich die vergangene Zeit stark nach oben entwickelt. Das Jahr 2022 wurde mit der Prognose-Menge beschafft. Nun ergeben sich die Mehr-Mengendifferenzen in Höhe von 11,25 Prozent der Gesamtportfoliomenge 2022, die aktuell ebenfalls am Spotmarkt beschafft werden muss. Die KfG beschloss am 31. März 2022 eine Erhöhung für den Pool-Preis ab dem 1. Juni 2022 um 2,86 Ct/kWh. Damit werden auch die Beschaffungskosten der Stadtwerke Roth belastet.
Die Prognose der Unternehmensberatung Enervis erwartet ab 1. Oktober 2022 eine Bilanzierungsumlage für Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden in Höhe von ca. 1,70 €/MWh, für größere leistungsgemessene Kunden in Höhe von 1,30 €/MWh. Insgesamt gibt es einen Nettopreisanstieg von 3,30 Ct je kWh in der Grundversorgung zum 1. August 2022. In der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit und ohne RLM gibt es einen Preisanstieg von 10,00 Ct je kWh zum 1. August 2022.
Der Werkausschuss beschloss einstimmig folgende Verbrauchspreise der Grundversorgung Strom und Gas sowie in der Ersatzversorgung Gas und Strom ab dem 1. August 2022:
1. Haushaltskunden Grundversorgung + Ersatzversorgung Strom/Roth Standard 24,34 Cent/kWh netto Grundversorgung + Ersatzversorgung Strom/Roth Extra HT 26,60 Cent/kWh netto Grundversorgung + Ersatzversorgung Strom/Roth Extra NT 20,39 Cent/kWh netto Gas/Grundversorgungstarif S + Ersatzversorgung 12,68 Cent/kWh netto Gas/Grundversorgungstarif M + Ersatzversorgung 10,63 Cent/kWh netto Gas/Grundversorgungstarif L + Ersatzversorgung 9,63 Cent/kWh netto
2. Nicht-Haushaltskunden Gas/Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden mit und ohne RLM 24,0 Cent/kWh netto