Der Waldkindergarten an der Steinernen Eiche hat sich nach rund dreijährigem Betrieb in Roth gut etabliert. Dennoch gibt es am aktuellen Standort einige Einschränkungen, weshalb nun ein angrenzender Acker zu einer weiteren Aufenthalts- und Spielfläche werden soll – so beschloss es der Bauausschuss in seiner Juni-Sitzung.
Für den Waldkindergarten an der Steinernen Eiche wurde ursprünglich eine Schutzhütte für 25 Kinder gebaut. Im Jahr 2020 wurde aufgrund des steigenden Bedarfes eine zweite Hütte für weitere 25 Kinder in Betrieb genommen. Für die Anlage in der aktuellen Form (Hütte, Außenanlagen und Wald) liegen Baugenehmigung und Betriebserlaubnis vor. Der Waldkindergarten kann uneingeschränkt genutzt werden.
Ursprünglich wurde ein anderer Standort (Kiliansdorfer Höhe) für den Waldkindergarten favorisiert. Ein im Jahr 2018 angestoßenes Baugenehmigungsverfahren hat jedoch zu viele Parameter ergeben, die eine Genehmigung erschwerten bzw. verhindert hätten. So wurde damals ein neuer Standort gesucht, der mit der Steinernen Eiche gefunden wurde. Es war aber damals bereits klar erkennbar, dass dieser Standort hinsichtlich der Waldnutzung nicht optimal ist und somit einen Kompromiss darstellt.
Die Schutzhütten wurden auf dem städtischen Grundstück, welches an den Kleingartenverein KGV Roth e.V. verpachtet ist, errichtet. Im Zuge der Standortsuche wurde dem Verein zugesichert, dass es zu keinen Störungen zwischen Kindergartenbetrieb und Kleingartenanlage kommen wird und dass ein Carport für die vereinseigenen Gerätschaften und eine separate WC-Anlage für das Kindergartenpersonal gebaut werden soll. Für den Carport, die WC-Anlage und die Erweiterung der Kita-Freianlagen wurde im Haushalt 2022 ein Betrag von 65.000 Euro eingestellt. Der formelle Bauantrag für dieses Vorhaben wurde im Bauausschuss im Mai dieses Jahres befürwortet. Als nächstes werden nun die notwendigen Gewerke ausgeschrieben, sodass noch eine Umsetzung im Jahr 2022 erfolgen kann.
Wie beschrieben, stellt die Nutzung des Waldes einen Kompromiss dar. Dies betrifft vor allem die Größe (relativ klein) und die vorherrschende Baumart (Eichen). Die Größe hat sich im laufenden Betrieb bereits als Nachteil erwiesen. Die Probleme mit einem möglicherweise
vorkommenden Eichenprozessionsspinner liegen auf der Hand. Bei Befall müsste ein Teil des Waldes gesperrt werden, um die spielenden Kinder nicht zu gefährden, da die Haare der Raupen dieses Schädlings schwere allergische Reizungen verursachen können.
In der Zeit der bisherigen Nutzung wurden vom Kindergarten im Wald Tipi, Toilette, Überdachung, Slackline, Tische, Stühle und eine kleine Bühne aufgebaut. Diese Einbauten stellten sich aber bei einer Begehung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) als widerrechtlich errichtet dar und mussten/müssen bis auf den Sandkasten und die Toilette zurückgebaut werden. Dadurch ist nach Aussage der Kindergartenleitung eine kindergartengerechte Nutzung des Waldes nicht mehr möglich und es wurde die zwingende Notwendigkeit gesehen, ergänzende Freiflächen zu schaffen. Aufgrund der bisherigen, zweijährigen Erfahrung im Betrieb wurde von der Kindergartenleitung der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, auf einem östlich der Schutzhütte liegenden, 2.400 Quadratmeter großen Acker, einen gestalteten und stark modellierten Spielbereich zu schaffen. Hierzu wurde seitens der örtlichen Kindergartenleitung auch ein Planungsbüro vorgeschlagen. Die ersten Skizzen umfassen unter anderem jeweils zwei Hügel, Rutschen, Jurten, Sonnensegel, Sandkästen und Beete und eine Heckeneinfriedung. In der Summe wurde ein großer Bereich mit einem aufwändig gestalteten und modellierten Spielplatz als Ergänzung zum Wald gewünscht.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich gemeinsam mit der Kindergartenleitung grundsätzlich beschlossen, einen östlich der beiden Hütte liegenden und rd. 2.400 Quadratmeter großen Acker als Wiesenfreibereich dem Kindergarten zuzuschlagen. Das vorhandene Pachtverhältnis wurde im Mai 2022 gekündigt und die Wiese angelegt bzw. angesät.
Einigkeit zwischen Verwaltung und Kindergartenleitung herrscht hinsichtlich der Notwendigkeit der Wiese als Ausweichfläche, falls der Wald temporär nicht bespielt werden kann. Dies wäre u.a. bei Befall mit dem Eichenprozessionsspinner der Fall. Die Wiese soll mit einer Hecke eingefriedet werden.
Bei der Ausstattung der zusätzlichen Kita-Freifläche gab es unterschiedliche Wünsche und Meinung, sodass es intensive Gespräche zwischen Verwaltung und Kindergartenleitung gab. Es konnte eine Einigung auf folgende Ausstattung vereinbart werden:
| • | Die Wiese wird als Grünfläche angesät (ist bereits erfolgt) und mit einer Hecke eingefriedet |
| • | Es werden zwei Jurten mit den dazugehörigen Fundamenten aufgestellt. |
| • | Es werden weder Sandkästen noch Rutschen gebaut (Waldkindergarten). |
| • | Es wird kein externer Planer eingeschaltet. |
| • | Die Wiese wird nicht, wie ursprünglich geplant, stark modelliert. |
| • | Als temporären Sonnenschutz erhält die Freifläche zwei Sonnensegel. |
Im Haushalt 2022 sind für die genannten Maßnahmen für dieses Jahr 65.000 Euro eingestellt. In Abhängigkeit der notwendigen Beschlussfassung werden vor der Ausführung die Kosten im Rahmen der Kostenkontrolle seitens der Verwaltung nochmals überprüft.
Der Bauausschuss beschloss die Umsetzung und damit auch die Beauftragung aller notwendigen Gewerke.