Der Rother Bauhof ist in seiner Gebäudeformation ein Stückwerk aus immer neuen Erweiterungsbauten. Durch diese Gegebenheiten gibt es zwischenzeitlich enorme Nachteile bei einem effizienten Arbeiten und auch bei der Arbeitssicherheit. Deshalb wird über diverse Möglichkeiten einer Verbesserung der Situation nachgedacht. Das wahrscheinlichste Szenario ist ein Abriss und Neubau. Die Analyse wurde in der Bauausschuss-Sitzung Anfang Juni vorgestellt.
Der städtische Bauhof befindet sich im Gewerbegebiet I in der Fuggerstraße 8. Die Hauptgebäude wurden in den 1970er und 1980er-Jahren gebaut und sind somit inzwischen 40 und 50 Jahre alt.
Im Laufe der Jahre wurde, je nach Bedarf, eine Vielzahl von Erweiterungen, Ergänzungen und Umbauten realisiert, sodass ein sehr kleinteiliges und additives Gebäudeensemble entstanden ist, das zunehmend schwerer zu bewirtschaften ist. Die im Laufe der Zeit ständig wachsenden Anforderungen an die Gebäude, die Sicherheit die Organisation und Dokumentation der Arbeit lässt seit geraumer Zeit eine geordnete und sichere Arbeit nur noch schwer und teilweise gar nicht zu. Hinzu kommen steigende Arbeitsumfänge, die auch im Ablauf immer komplexer werden. Ein wirtschaftliches Arbeiten ist unter den gegebenen Umständen nicht wirklich möglich. Dies wurde dem Stadtrat bereits in mehreren Ortsterminen am Bauhof anschaulich dargelegt.
Jährliche Sicherheitsbegehungen mit Gefährdungsbeurteilungen durch den Sicherheitsbeauftragten der Stadt Roth brachten eine Vielzahl von Mängeln in den verschiedensten Bereichen (Gebäude, Arbeitsabläufe, Sicherheitsbereiche, Lagerflächen und viel mehr) zutage. Der Bauhof setzt bereits notwendige Änderungsmaßnahmen um, sodass bereits eine Vielzahl von Verbesserungen erreicht wurden. Die Gefährdungsbeurteilung hat ganz klar kommuniziert, dass in den vorhandenen Gebäuden die aktuellen Bauhofdienstleistungen nicht immer regelkonform umgesetzt werden können. Letztlich besteht die Gefahr, dass Teile des Bauhofes geschlossen werden müssen oder bestimmte Dienstleistungen nicht mehr angeboten werden können.
Als Voraussetzung für eine Zustimmung zum vorläufigen Weiterbetrieb im bisherigen Umfang war zwingend erforderlich, dass ernsthafte Überlegungen bezüglich Umbau, Sanierung und / oder Neubau des Bauhofes angegangen werden müssen. Dieser Aufgabe ist das Stadtbauamt mit dem vorliegenden Planungsstand nachgekommen.
Es wurde die gesamte bauliche Struktur des Betriebes einer Analyse durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit der Leitung des Bauhofs unterzogen. Es wurde auch ein Bauhof einer ähnlich großen Nachbarstadt besichtigt, der zurzeit neu gebaut wird. Dabei war ganz klar erkennbar, dass für die zu bewerkstelligenden Aufgaben nicht ausreichend Flächen in den bestehenden Gebäuden zur Verfügung stehen und auch eine sinnvolle Umstrukturierung mit dem vorhandenen Bestand nicht möglich ist.
Besonders im Bereich Büros, Werkstätten, Fahrzeughallen und Lagerung wurde ein Defizit erkannt. So fehlen etwa Flächen für Büros, Werkstätten, Lagerung und Sozialräume, auch eine zentrale Verwaltungs-Einheit wo alle Büros untergebracht sind, fehlt völlig, was den Informationsfluss oft behindert. Auch die Wärmedämmung der Gebäude ist sehr schlecht, Fenster, Türen und Tore sind veraltet und teils undicht. Be- und Entlüftungsanlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorschriften, Elektro- und Sanitärinstallation sind deutlich veraltet. Dies zeigt deutlich, dass die bestehende Struktur des Bauhofs heute nicht mehr die gestiegenen Anforderungen an einen modernen rationell und vor allem sicher arbeitenden Betrieb erfüllen kann. Es besteht, alleine schon auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, dringender Handlungsbedarf.
Erschwerend bei der Suche nach einer Lösung kommt allerdings hinzu, dass sich auf dem Grundstück zwei 110 KV Hochspannungsleitungen befinden, die den laufenden Betrieb, die bebaubare Grundstücksfläche, die Durchführung von Baumaßnahmen und eine eventuell notwendige Erweiterung stark behindern und einschränken. Vom insgesamt circa 15.500 Quadratmeter großen Grundstück bleiben aus diesem Grund letztlich maximal circa 5.200 Quadratmeter für eine Bebauung.
Es gibt nun mehrere Lösungsansätze:
a) Der Bauhofbetrieb bleibt am aktuellen Standort. Die bestehenden Gebäude werden umgebaut, erweitert und saniert. Dies erscheint allerdings wenig ratsam, da es sich bei den Bestandsgebäuden um eine bis rund 50 Jahre alte Gebäudesubstanz handelt, die strukturell, baulich und technisch überaltert und sehr kleinteilig ist. Diese Raumstrukturen können nur mit hohem Aufwand oder teilweise gar nicht in die gewünschten Aufteilungen überführt werden. Der finanzielle Aufwand für die Umstrukturierung und Sanierung der Gebäude wäre hoch und würde auf einer alten, baulich und technisch nicht mehr zeitgemäßen Basis beruhen. Während eines solchen Umbaus wäre der reibungslose Bauhofbetrieb nicht aufrecht zu erhalten. Es müsste ein Ausweichquartier für eine temporäre Auslagerung des Bauhofs gefunden werden.
b) Der Bauhofbetrieb bleibt am aktuellen Standort. Die Bestandsgebäude werden bis auf die Stadtgärtnerei abgebrochen und ein neuer Bauhofkomplex wird errichtet.
Eine Neuplanung des Stadtbauhofs auf dem bestehenden Grundstück würde trotz der Beschränkungen (Grundstücksgrenzen; Leitungsschutzbereich der bestehenden Überlandleitungen) durchaus eine flexible Gestaltung, die alle gestellten Anforderungen an einen solchen Gebäudekomplex erfüllt, ermöglichen. Zum aktuellen Zeitpunkt der Untersuchung ist noch nicht klar, welche exakten Einschränkungen die Hochspannungsleitungen für die Bauabwicklung hat. Die erarbeiteten skizzenhaften Vorentwurfsplanungen zeigen, dass das momentan gewünschte Raumprogramm umgesetzt werden kann, jedoch für eine Erweiterung in der Zukunft kaum Spielraum besteht. Während des Abbruchs und des Neubaus wäre der reibungslose Bauhofbetrieb nicht aufrecht zu erhalten. Es müsste ein Ausweichquartier für eine temporäre Auslagerung des Bauhofs gefunden werden.
c) Ein neuer Standort wird gesucht. An diesem wird ein neuer Bauhofkomplex errichtet.
Die Errichtung des Bauhofs auf einem anderen, ausreichend großen Grundstück hätte eine maximale gestalterische Freiheit zur Folge. Bei zukünftigen Erweiterungswünschen könnte der benötigte Flächenbedarf berücksichtigt werden. Ein neuer Standort könnte eine verkehrstechnisch bessere Anbindung ermöglichen. Für eine städtebauliche Entwicklung kann das aktuelle Bauhof-Grundstück durch die Stadt Roth genutzt werden. Eine Störung des Bauhofbetriebs wäre nicht gegeben und der Betrieb könnte bis zur Fertigstellung vor Ort belassen werden und dann umziehen. Ein derartiges Grundstück steht allerdings nicht in Aussicht.
Das Stadtbauamt würde aufgrund der genannten Gegebenheiten die Umsetzung von Variante c) empfehlen, jedoch blieb eine in der Vergangenheit (2016) bereits durchgeführte Suche nach einem entsprechenden Grundstück ergebnislos. Eine Umsetzung der Variante b (aktueller Standort und Neubau) würde die gestellten Anforderungen erfüllen, ließe aber nur wenig Spielraum für Erweiterung.
Deshalb soll nun, wenn der Stadtrat dies in seiner Juni-Sitzung beschließt, sowohl erneut nach einem neuen Grundstück gesucht werden, als auch auf Grundlage der Entwurfsskizzen einen Antrag auf Vorbescheid erstellt und dieser beim Landratsamt Roth zur Prüfung eingereicht werden. Für die Umsiedelung des Bauhofs in ein Ausweichquartier während der Bauphase, wird eine Suche gestartet. In jedem Fall besteht dringender Handlungsbedarf und es bleibt weiter spannend.