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Roth bewegt.
Ausgabe 57/2022
Stadtrat & Ausschüsse
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Stadtrat im Juli

Ein ICE-Instandhaltungswerk in Harrlach beschäftigt die Stadt und die Bevölkerung.

ICE-Instandhaltungswerk Harrlach: Stellungnahme liegt vor

Online war Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach dem Stadtrat in der Juli-Sitzung zugeschaltet, um dem Gremium die von ihr verfasste Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für das geplante ICE-Instandhaltungswerk am Standort Harrlach zu erläutern. Einstimmig hat der Stadtrat die Ausführungen gebilligt.

Harrlach ist einer von drei Standorten, die die Deutsche Bahn auf der Suche nach einem Standort für eine neues ICE-Ausbesserungswerk ins Spiel gebracht hat. Die Regierung von Mittelfranken führt das Raumordnungsverfahren durch, bei dem die drei Alternativ-Standorte auf ihre Raumverträglichkeit geprüft werden. Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie zum Beispiel Verkehr, Natur und Landschaft, Wirtschaft mit Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Klimaschutz, Siedlungsentwicklung oder Wasserwirtschaft auswirkt, und ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

Die Stadt sieht die Raumverträglichkeit unter anderem wegen des Flächenverbrauchs von 45 Hektar jetziger Waldfläche und der zu erwartenden massiven Belastung der Wasserversorgung und des Grundwassers eindeutig nicht gegeben und in Harrlach hat sich massiver Widerstand gegen das Werk formiert. Bis Ende Juli hatte die Stadt Zeit, im Rahmen des Verfahrens eine Stellungnahme bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen. Dafür hat sie sich juristische Unterstützung geholt.

In ihrem ausführlichen Gutachten hat die von der Stadt beauftragte Rechtsanwältin der Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer zusammengetragen, warum sie der juristischen Überzeugung ist, dass das ICE-Werk in Harrlach mit den Vorgaben der Landesplanung nicht zu vereinbaren ist. Im Anschluss an ihren Online-Vortrag in der Stadtratssitzung ergänzte die Rechtsanwältin, dass die im Raumordnungsverfahren von der Deutschen Bahn eingereichten Unterlagen den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG) nicht entsprechen, da sie zu wenig aussagekräftig seien. Auf Nachfrage teilte sie mit, dass die Auswirkungen für das Wasser erst auf der Vorhabenszulassungsebene näher beleuchtet werden. Allerdings müssten die Ausmaße bereits im Raumordnungsverfahren betrachtet werden.

Unterdessen macht die Stadt Roth von ihrem eigenen Planungsrecht Gebrauch und hat ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan angestoßen, mit dem Ziel, in Harrlach eine Sonderbaufläche für Windkraftanlagen zu errichten.