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Roth bewegt.
Ausgabe 57/2022
Stadtrat & Ausschüsse
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Stadtrat im Juli

Windräder können vielleicht auch bald in Harrlach stehen.

Stadtrat einig: Windräder würden nach Harrlach passen

Einstimmig hat der Stadtrat im Juli beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Gemarkung Harrlach zu ändern. Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windkraftanlagen entlang des Korridors der Autobahn A 9. Neue gesetzliche Vorgaben machen es möglich. Auch viele Harrlacher sähen dort lieber Windräder als ein ICE-Ausbesserungswerk.

Aus gutem Grund hat sich der Freistaat Bayern entschlossen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren. Dazu wurden unter anderem neue Ausnahmeregelungen von der bisher geltenden 10h-Regel für den Bau von Windrädern formuliert. In Wald- und auf sogenannten „vorbelasteten“ Gebieten sollen Windkraftanlagen realisierbar werden. Genau das trifft auf die fragliche Fläche im nordöstlichen Stadtgebiet der Stadt Roth entlang der Autobahn A 9 und der ICE Strecke zu.

Bei einer Bürgerversammlung Mitte Juli hatte Bürgermeister Andreas Buckreus diese völlig neue Option erstmals angesprochen und damit zunächst unabsichtlich für Verwirrung gesorgt. Mitnichten, so stellte er zu Beginn der Stadtratssitzung zwei Wochen später klar, sei das ein taktisches Manöver gewesen, um im Kampf gegen ein ICE-Werk an gleicher Stelle Zeit zu gewinnen. „Wir meinen das natürlich ernst mit den Windrädern.“ Geeignete Flächen für Windkraftanalgen sind im Rother Stadtgebiet kaum vorhanden. Jetzt will die Stadt die neueröffnete Chance nutzen, um in Sachen erneuerbarer Energien vorwärtszukommen. „Wir nehmen diesen Auftrag ernst und machen deshalb von unserer Planungshoheit Gebrauch.“

Die Ortssprecherin von Harrlach Sonja Ehemann hatte das Gremium informiert, dass es in Bezug auf eine Sonderbaufläche Windkraftanlagen in Harrlach sehr viel positives Feedback gebe, zumal der Flächenverbrauch mit etwa einem Hektar pro Windrad deutlich geringer ausfällt als bei einem ICE-Ausbesserungswerk.

Laut Bayerischem Windatlas liegen in diesem Gebiet in hundert Meter Höhe Windgeschwindigkeiten von 4,3 m/s und höher vor, so dass bis zu drei Windkraftanlagen auf dem Gebiet untergebracht werden könnten. Soweit aber ist es noch lange nicht. Zunächst geht es nur darum, die baurechtliche Grundlage aller Überlegungen, den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Mit dem Stadtratsbeschluss ist der Startschuss für dieses Änderungsverfahren gefallen.