Eigentümer*innen, die ein Baudenkmal oder ein Gebäude im Ensemblegebiet (gesamte Altstadt) besitzen, haben der Grundsteuerreform zufolge Anspruch auf eine Grundsteuerermäßigung. Diese wird jedoch nicht automatisch oder manuell berücksichtigt.
Die Kämmerei der Stadt Roth erhielt nun einen Hinweis des Finanzamtes Schwabach, dass aktuell von den meisten Bürger*innen noch kein Anspruch geltend gemacht wurde. Unabhängig davon ob das Eigentum ein Einzeldenkmal oder ein Gebäude umfasst, das sich nur im Ensemblegebiet befindet (auch ohne Denkmaleigenschaften zu haben!), besteht Anspruch auf eine Ermäßigung von 25% des Grundsteueräquivalenzbetrages auf die Wohnfläche. Alle Betroffenen, die noch keine Erklärung eingereicht haben, müssen die Ermäßigung auf der Rückseite der Anlage BayGrSt 4 Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung angeben. Alle anderen Bürger*innen, die bereits einen Bescheid zur neuen Grundsteuer erhalten haben, sind aufgerufen, sich bitte an ihr Finanzamt zu wenden, um eine Änderung zu veranlassen.