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Roth bewegt.
Ausgabe 62/2023
Stadtrat & Ausschüsse
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Aus dem Stadtrat

Zusammenfassung der Stadtrats-Sitzung vom 20. Dezember 2022

Kurz vor Weihnachten kam der Stadtrat ein letztes Mal im Jahr 2022 zusammen, um aktuelle kommunale Themen zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen.

Nach der Genehmigung der Niederschriften zur Sitzung am 29. November wurde das Wort an das Stadtratsmitglied Siegfried Schwab übergeben, der als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses seinen Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung zum Haushaltsjahr 2021 abgab, welche im September 2022 bei der Stadtverwaltung und den Stadtwerken stattfand. Vom Prüfungsausschuss wurden aus allen Bereichen eine Vielzahl an Stichproben genommen und deren ordnungsgemäße Verbuchung sowie formelle, materielle und rechnerische Richtigkeit geprüft. Ebenso wurden die Ausgaben auf eine sparsame und wirtschaftliche Vorgehensweise geprüft und im Einzelfall bei den zuständigen Fachstellen hinterfragt. Dem Bericht zufolge ergaben sich für die Stadt Roth im Jahresabschluss 2021 bereinigte Solleinnahmen und -ausgaben in Höhe von 77.355.835,20€, für die Städtler’sche Wohltätigkeitsstiftung ein Betrag von 2.983,88€. Der Stadtrat nahm das Ergebnis zur Kenntnis und erteilte einstimmig die Entlastung der Werkleitung und des Ersten Bürgermeisters für das Jahr 2021.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Schaffung einer Vollzeit-Stelle für einen technischen Sachbearbeiter für die Feuerbeschau im Hochbauamt einstimmig beschlossen. Im Jahr 2022 hatte eine Prüfung des Bauwesens bei der Stadt Roth durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) stattgefunden, die zu dem Ergebnis kam, dass die Stadt Roth der regelmäßigen Durchführung von Feuerbeschauen (gemäß Feuerbeschauverordnung (FBV)) nicht ausreichend nachkommt. Die grundsätzliche Verantwortung zur Vermeidung und Verhütung von Bränden liegt zwar bei den jeweiligen Besitzer*innen und Eigentümer*innen - die Feuerbeschau selbst aber obliegt den Gemeinden und dient dazu, brandgefährliche Zustände zu erkennen und damit mögliche Gefahren zu verhindern. Sie wird entweder durchgeführt, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen oder regelmäßig in Sonderbauten wie Kindergärten, Schulen oder Versammlungsstätten, in denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- und Umweltschäden zur Folge haben könnten. Die Feuerbeschau prüft und dokumentiert dabei Sicherheitsstandards und Gefahrenpotentiale und legt bei Bedarf Gegenmaßnahmen fest. Um eine vollständige Erfassung der relevanten Gebäude und eine regelmäßige Durchführung der Feuerbeschau zu gewährleisten, soll eine Vollzeit-Stelle im Sachgebiet 41 Hochbau geschaffen werden. Der Stadtrat stimmte dem Vorhaben mehrheitlich mit 19 zu 5 Stimmen zu.

Im nächsten Tagesordnungspunkt informierte Stadtbaumeister Wolfgang Baier über den Zeitplan zur Erschließung der Odinstraße in Rothaurach, die im März 2023 starten und bis 31. Mai fertig gestellt sein soll. Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 20 zu 3 Stimmen, dass die Erschließungsbeiträge bis zur Entstehung der Beitragspflicht auf Antrag abzulösen und nach Entstehen der Beitragspflicht durch Erschließungsbeitragsbescheide abzurechnen sind.

Der nächste Tagesordnungspunkt sah die Vorstellung des Wirtschaftsplans mit Stellenplan der Stadtwerke und der Energie Service GmbH durch Werkleiter Dr. Gerhard Brunner vor. Neben Investitionen für eine funktionsfähige Strom-, Gas- und Wasserversorgung stehen für die Stadtwerke 2023 auch Ausgaben für die Erneuerung der technischen Anlagen des Rother Freizeitbads in Höhe von einer Millionen Euro sowie die Installation einer neuen Sprinkleranlage (Brandschutz) in der Tiefgarage im Stadtzentrum an. Bei der Energie Service GmbH fallen unter anderem für den Bau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden und neue öffentliche Ladesäulen knapp über 1,2 Millionen Euro an. Der Stadtrat genehmigte den Wirtschafts- und Stellenplan und auch der dafür erforderliche Kassenkredit von vier Millionen Euro wurde einstimmig festgelegt, um die Liquidität der Stadtwerke im Krisenfall sicherzustellen.

Als Nächstes widmete sich der Stadtrat dem Thema „Hybride Sitzungen“. Während der Corona-Pandemie wurde den Gremium-Mitgliedern eine digitale Teilnahme an Stadtratssitzungen ermöglicht. Dieser Anspruch wurde im April 2022 in die Geschäftsordnung aufgenommen, allerdings zeitlich befristet bis Ende 2022. Um auch zukünftig die Möglichkeit zur hybriden Teilnahme beizubehalten, hat der Stadtrat der Aufhebung der Befristung zur hybriden Teilnahme in der Geschäftsordnung einstimmig zugestimmt.

Überfraktioneller Antrag auf Herausgabe von Daten zur Sozialraumanalyse

Im November 2021 wurde die Sozialraumanalyse im Stadtgebiet Roth unter knapp 1.900 Bürger*innen durchgeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Daten allerdings nur als einfache Häufigkeitsauszählungen vor - die Datensätze selbst würden aktuell noch um Fokusgruppen ergänzt, statistisch ausgewertet und bis voraussichtlich Februar oder März 2023 zu einem übersichtlichen Ergebnis aufbereitet, welches dem Gremium dann vorgestellt werden soll.

Seitens des Stadtrats kam im August 2022 der Wunsch auf Herausgabe der Rohdaten der Sozialraumanalyse auf, um sich auf die Endpräsentation besser vorbereiten zu können; ein entsprechender überfraktioneller Antrag wurde gestellt. Dieser zusätzliche Abzug der Daten inklusive entsprechender Beschriftungen ist allerdings laut Ausführungen des Geschäftsführenden Beamten Stefan Krick nicht vom Akteneinsichtsrecht des Stadtrats als Kollegialorgan abgedeckt, wurde seitens der Verwaltung nicht beauftragt und zieht zusätzliche Kosten nach sich. Trotz der Gegenargumente beschloss der Stadtrat die Herausgabe der Rohdaten mehrheitlich mit 14 zu 7 Stimmen.

Nach den offiziell vorangekündigten Tagesordnungspunkten wurden dem Gremium noch folgende Informationen bekannt gegeben.

Entgegen der ursprünglichen Planungen unterliegt die Stadt Roth zwei weitere Jahre nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art der Umsatzsteuerpflicht. Der Bundesrat hat am 16. Dezember kurzfristig und überraschend die Optionsregelung bis 31.12.2024 verlängert, um die Kommunen zu entlasten. Damit ändert sich auch bei der Besteuerung der Entgelte von Sporthallen in den nächsten beiden Jahren nichts.

Der Leiter des Ordnungsamtes Rainer Hofer informierte das Gremium darüber, dass ab dem 01. Januar der Zuschlag der Bürger*innen für die Nutzung des Anrufsammeltaxis (AST) entfällt. Das Anrufsammeltaxi holt Fahrgäste an vereinbarten Haltstellen ab und bringt diese an ihr Wunschziel. Bisher mussten erwachsene Fahrgäste pro Fahrt einen Zuschlag zwischen 2,10€ und 3,90€ bezahlen. Seit 01. Januar benötigen Fahrgäste nur noch ein gültiges VGN-Ticket. Damit soll der öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden.

Zu guter letzte erfolgte aus dem Gremium die Nachfrage, inwieweit die Stadt Roth auf mögliche Krisensituationen vorbereitet ist. Der Leiter der Ordnungsamtes Rainer Hofer informierte, dass die Verwaltung aktuell an einer Krisenstrategie arbeite.