Nur noch bis 17. März 2023 können sich Interessierte als Schöff*in bewerben.
Für die nächste Amtszeit ab 2024 werden in der Stadt Roth Bürger*innen benötigt, die am Amtsgericht Schwabach und Landgericht Nürnberg-Fürth als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Interessierte am Ehrenamt müssen sich für die Liste bewerben.
Die Formulare für die Bewerbung liegen im Foyer des Rathauses aus und können auch online auf der Homepage der Stadt Roth abgerufen werden unter https://www.stadt-roth.de/de/rathaus-politik/schoeffenwahl – alternativ kann der QR-Code gescannt werden.