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Roth bewegt.
Ausgabe 64/2023
Amt & Bürger
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Infos zur Landratswahl

Am Sonntag, 30. April findet die Landratswahl statt. Eine ggf. notwendige Stichwahl ist auf den 14. Mai 2023 datiert.

Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Roth eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler*innen grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass) mitzubringen.

In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser wird ab Ende März versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 09. April zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigungen erhalten hat, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt der Stadt Roth (Tel.: 09171 / 848-318, E-Mail: buergerbüro@stadt-roth.de).

Wer am Wahltag nicht in eines der 18 Wahllokale der Stadt Roth und ihrer Ortsteile gehen möchte, kann ab voraussichtlich Ende März bis zum 28. April 2023 Briefwahlunterlagen beantragen.

Hierzu stehen diese Wege der Antragstellung zur Verfügung:

1. digital über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code,

Die Briefwahlunterlagen werden danach direkt mit der Post zugestellt.

2. online über das Bürgerservice-Portal.

Die Briefwahlunterlagen werden danach direkt mit der Post zugestellt.

3. schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und kann dann in den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, eingeworfen oder alternativ an diese Adresse postalisch übermittelt werden.

Die Briefwahlunterlagen werden danach direkt mit der Post zugestellt.

4. durch persönliche Beantragung und Abholung im Bürgerbüro der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, EG (bis einschließlich Freitag, 28. April 2023, 15.00 Uhr bzw. im Falle einer Stichwahl bis einschließlich Freitag, 12. Mai 2023, 15.00 Uhr möglich)

Bei der Vorsprache ist die Wahlbenachrichtigung sowie das Ausweisdokument mitzubringen.

Sollte eine andere Person mit der Abholung der Wahlunterlagen bevollmächtigt werden, sind Antrag und Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.

Bei persönlicher Vorsprache wird eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Roth (über https://tevis.stadt-roth.de) empfohlen, da andernfalls mit einer längeren Wartezeit zu rechnen ist. Es könnte auch sein, dass der Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, z. B. wenn das Tageskontingent an Terminen/Wartemarken bereits überschritten ist.

In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Personen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen, ggf. über einen Bevollmächtigten, im Rathaus (Kirchplatz 4) beantragen können.

Es ist sicherzustellen, dass die Rückgabe des Wahlbriefes an das Wahlamt der Stadt Roth rechtzeitig erfolgt. Die Wahlbriefe müssen dem Wahlamt am Wahltag (30. April bzw. bei einer ggf. Stichwahl am 14. Mai 2023) bis spätestens 18.00 Uhr vorliegen.

Sofern nicht der Postweg genutzt wird, ist eine Rückgabe der Wahlbriefe ausschließlich über den Hausbriefkasten der Stadt Roth am Eingang des Rathauses, Kirchplatz 4, möglich.

Am Wahltag nach 18 Uhr eingeworfene Wahlbriefe können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aus

rechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Stichwahl am 14. Mai 2023 mit vermerkt werden.

Sollte eine Stichwahl stattfinden, kann eine Briefwahl-Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen.

Weitergehende Informationen zur Landratswahl sind auch auf der Homepage der Stadt Roth unter folgendem Link zu finden:

https://www.stadt-roth.de