Auch für die neue Kita Abenteuerland gelten die erhöhten Beiträge.
Rechtzeitig vor Beginn des Kita-Jahres 2023/2024 möchte die Stadt Roth darüber informieren, dass die Gebühren für Krippen, Kindergärten und Horte in Roth ab dem 1. September 2023 steigen werden. Der Beitrag für die Buchungskategorie „drei bis vier Stunden täglich" (im folgenden Basiswert) wird somit in allen Einrichtungen um 15 Euro (pro Monat) angehoben. Die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungskategorien beträgt jeweils zehn Prozent, ausgehend vom Basiswert.
Die Gebühren für Kitas und Horte in Roth sind bereits seit mehr als zehn Jahren betreiberunabhängig einheitlich festgelegt und werden in der Regel im Zwei-Jahres-Rhythmus erhöht. Neben höheren Personalkosten sind die massiv gestiegenen Betriebskosten Gründe, dass die eigentlich erst wieder für 2024 angedachten Beitragsanpassungen vorgezogen werden müssen.
Der Stadtrat hat den neu gestaffelten Beiträgen für die Städtischen Einrichtungen zugestimmt, ebenso die Träger der freigemeinnützigen Kitas im Stadtgebiet von Roth.
Kinder ab drei Jahren und Schulkinder im Kindergarten und in Horten
Erhöhung des Basiswerts von 111 Euro auf 126 Euro – Staffelung zwischen den Buchungskategorien jeweils 13 Euro
zwei- bis dreijährige Kinder im Kindergarten
Erhöhung des Basiswerts von 129 Euro auf 144 Euro - Staffelung zwischen den Buchungskategorien jeweils 14 Euro.
Krippenkinder
Erhöhung des Basiswerts von 215 Euro auf 230 Euro - Staffelung zwischen den Buchungskategorien jeweils 23 Euro.
Der Freistaat Bayern zahlt zur Entlastung der Eltern Krippengeld. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu hundert Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Darüber hinaus leistet der Staat zur Entlastung der Familien einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt. Die Höhe des Zuschusses wird vom Gesetzgeber festgelegt. Dieser beträgt aktuell hundert Euro.