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Roth bewegt.
Ausgabe 68/2023
Stadtrat & Ausschüsse
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Aus dem Stadtrat

Zusammenfassung der Stadtrats-Sitzung vom 27. Juni und 25. Juli

Nachdem für die Monate Juli und August eine Doppelausgabe „Roth Bewegt“ erschienen ist, folgt hier die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus den Stadtratssitzungen Juni und Juli.

Der Stadtrat im Juni

Im zweiten Tagesordnungspunkt der Juni-Sitzung wurde der qualifizierte Mietspiegel vorgestellt, der im September 2021 beschlossen und in der Folge durch das beauftragte EMA-Institut in Zusammenarbeit mit zwölf weiteren Kommunen erstellt wurde. Als Basis diente eine eigens zum Zweck der Mietspiegelerstellung durchgeführte Primärdatenerhebung, in die insgesamt 1.111 valide Datensätze einfließen konnten. Der neue, von den Mieter- und Vermietervertreter*innen anerkannte, qualifizierte Mietspiegel wurde mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen vom Stadtrat beschlossen und besitzt daher seit 01. Juli 2023 für eine Laufzeit von zwei Jahren Gültigkeit.

Die durchschnittliche Nettomiete pro Quadratmeter in Roth betrug demzufolge unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen zum Zeitpunkt der Datenerhebung 7,08 Euro/m². Welche Wohnwertmerkmale die Nettomiete pro Quadratmeter auf welche Weise beeinflussen, wurde ebenfalls untersucht - die Ergebnisse sind in weiteren Tabellen des Mietspiegels einsehbar. Das Thema „Lärmschutzwand Abenberger Straße“ wurde vertagt bis die finalen Kostenberechnungen, Baugrunduntersuchungen und Vorschläge zur Gestaltung vorliegen. Im Tagesordnungspunkt 4 wurde der Beschaffung von zwei Feuerwehr-Fahrzeugen zugestimmt. Die Freiwillige Feuerwehr Unterheckenhofen wird mit einem Tragkraftspritzenfahrzeug ausgestattet, für die Freiwillige Feuerwehr Roth wird ein Tanklöschfahrzeug 4000 und einem Lichtmastanhänger inklusive Stromaggregat angeschafft.

Der Stadtrat im Juli

In der Juli-Sitzung des Stadtrates stand als erster zur Behandlung stehende Tagesordnungspunkt die Erhöhung der Nutzungsgebühren für das Bürgerhaus der Stadt Roth, die Kulturfabrik, auf der Agenda. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen für Energie, Material und Personal ist eine Anhebung der Nutzungsgebühren um 20 Prozent notwendig. In der Folge wurden zwei Tagesordnungspunkte im Gremium vernetzt miteinander beraten: der aktuelle Stand zum Neubau eines Skateparks an der Kläranlage sowie die Vorstellung des Vorentwurfs zur erforderlichen Erweiterung der Kläranlage Roth. Die wasserrechtliche Betriebsgenehmigung sieht vor, dass die Zentralkläranlage Roth um eine zweite biologische Reinigungsstufe parallel zur bereits Vorhandenen erweitert werden muss. Um dies zu ermöglichen, ist eine Erweiterung des Kläranlagengeländes notwendig. Da der Platzbedarf hierfür durch eine LKW-Wartespur und Parkplätze für Mitarbeitende und Besucher*innen größer als ursprünglich geplant ist, kollidiert dieser mit dem Platzbedarf für den Skatepark, der zwischen dem Regenüberlaufbecken und der bestehenden öffentlichen Grüngutcontaineranlage entstehen sollte. Nach mehrheitlichem Beschluss des Stadtrates soll dennoch weiterhin am definierten Standort Skatepark festgehalten werden. Auch die Grasgutcontaineranlage, in der das Grüngut ebenerdig eingeworfen werden kann, soll weiterhin öffentlich zugänglich und befahrbar bleiben, was einstimmig beschlossen wurde. Beide Grundlagen sind bei der Erstellung des finalen Bauentwurfs für die Kläranlagenerweiterung zu berücksichtigen, wie 18 von 29 Mitglieder des Stadtrates entschieden. Im folgenden Tagesordnungspunkt wurde eine neue Satzung zur Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer*in einstimmig erlassen. Wahlhelfer*innen bekommen demnach zukünftig mehr Geld pro Einsatz als Aufwandsentschädigung; für den Einsatz bei der Landtags- und Bezirkstagswahl im Oktober erhalten Wahlhelfer*innen je nach Einsatzdauer bis zu 70€. Aktuell werden noch Wahlhelfer*innen gesucht - der Aufruf dazu ist auf Seite xxxxxxxxx zu finden. Um die Arbeit bei der Stadtverwaltung Roth und ihrer Einrichtungen attraktiver zu gestalten und gleichzeitig einen Beitrag zur Umwelt zu leisten, beschließt der Stadtrat im folgenden Tagesordnungspunkt einstimmig, den Mitarbeitenden einen Zuschuss zum Deutschlandticket zu gewähren. Demnach müssen Mitarbeiter*innen der Stadt zukünftig anstatt 49€ nur noch 24,50€ monatlich für das Ticket bezahlen, sofern diese sich verpflichten, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Die Ruhezeitenverordnung RuhZV wurde im sechsten Tagesordnungspunkt beschlossen. Zum 01. August tritt sie in Kraft und regelt, wann ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten durchgeführt und Musikinstrumente, Tonübertragungs- und Wiedergabegeräte benutzt werden dürfen. In der Verordnung sind auch Ausnahmeregelungen und Bußgelder bei Zuwiderhandlungen aufgeführt.

Nachdem der Kämmerer Robert Feyerlein dem Gremium im nächsten Tagesordnungspunkt die Jahresrechnung der Stadt Roth und der Sebald Städtler’schen Wohltätigkeitsstiftung für das Rechnungsjahr 2022 vorgelegt hatte, wurde im Tagesordnungspunkt 8 der im Umweltausschuss vorberatene Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Stadt Roth final beschlossen. Zur Förderung erneuerbarer Energien ist es zukünftig möglich, anhand vorab definierter Kriterien für Standort, Natur- und Artenschutz und Weitere einheitlich zu bewerten, ob PV-Anlagen grundsätzlich errichtet werden dürfen oder nicht, die erforderliche Bauleitplanung bleibt obligatorisch. Die Rückbaumaßnahme des Gebäudebestandes und die Verwertung der Grundstücke auf dem ehemaligen LEONI-Gelände mithilfe von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde in der Folge thematisiert. Mit dem Siegerentwurf der Wettbewerbsergebnisse liegt nun eine nachvollziehbare Flächenverteilung über zukünftige öffentliche und mögliche private Bauflächen, aber auch Grün- und Verkehrsflächen vor. Von einer möglichen neuen Baufläche von knapp 37,5 Tausend Quadratmetern bleibt nach aktuellster Entwicklungsgrundlage nach Abzug von weiteren Flächen für Kindertagesstätten, geförderten Wohnungsbau, eine Nahwärmzentrale, eine Garage und weiteren, zu erhaltenden Bestandsgebäuden eine Baufläche von 17.411 Quadratmetern übrig, die Grün- und Verkehrsflächen von rund 11.000 Quadratmetern enthält. Um die Fördergelder für den Abriss von bis zu 4,4 Millionen Euro, aber auch die Planziele der baulichen Nachnutzung zu sichern und möglichen Spekulationen durch Investoren entgegen zu wirken, hat der Fördergeber dringend empfohlen, die möglichen neuen Baugrundstücke im Eigentum der Stadt Roth zu belassen und Baugrundstücke auf der Grundlage von Erbpacht zu vergeben. Damit können Interessenten ein Grundstück über einen noch zu definierenden Zeitraum von bis zu 99 Jahren pachten und ein Haus darauf errichten; die hohe Investition in den Grundstückserwerb selbst entfällt. Sollte die Stadt Roth Bauflächen zukünftig dennoch veräußern wollen, würde das retrospektiv eine Reduzierung der Fördermittel für die Rückbaumaßnahme nach sich ziehen. Die Mitglieder des Stadtrates diskutierten kontrovers über die damit verbundenen Vor- und Nachteile, stimmten dem Beschluss final mehrheitlich mit 20 zu 8 Stimmen zu. Unter TOP 11 gab Kämmerer Robert Feyerlein einen Zwischenstand zur Haushaltsführung im ersten Halbjahr 2023. Demnach sind die Einnahmen durch die Einkommenssteuer im Vergleich zum Vorjahr um 4,5% gesunken, was sich wie erwartet auf die umfangreichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen im Jahr 2022 zurückführen lässt. Die Gewerbesteuereinnahmen für das erste Halbjahr 2023 sind mit 0,8% über dem Vorjahr noch positiv, sind aber im zweiten Quartal 2023 deutlich zum ersten Quartal gesunken. Auf der Ausgabenseite ist man trotz der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst noch auf Kurs, dennoch steige der Druck durch die Unsicherheiten und gestiegenen Kosten im Personal- und Verwaltungsbereich.