Titel Logo
Roth bewegt.
Ausgabe 68/2023
Amt & Bürger
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Briefwahl zur Landtags- und Bezirkstagswahl

Wer am Wahltag nicht in eines der 23 Wahllokale der Stadt Roth und ihren Ortsteilen gehen möchte oder kann, kann ab 28. August die Briefwahlunterlagen beantragen.

Bis zum 6. Oktober können die Briefwahlunterlagen zur Landtags- und Bezirkstagswahl am Sonntag, den 8. Oktober 2023 beantragt werden. Dazu gibt es mehrere Wege:

Der einfachste Weg führt über einen auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code, über den man ganz bequem die Erteilung von Briefwahlunterlagen online beantragen kann.

Der Antrag kann auch direkt über das Bürgerservice-Portal online gestellt werden.

Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Formular. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann dann in den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, eingeworfen werden.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden in allen drei Fällen direkt per Post zugestellt.

Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 4. September 2023 (je nach Bereitstellung der Stimmzettel seitens der Regierung von Mittelfranken) bis einschließlich Freitag, 6. Oktober 2023, 15 Uhr im Bürgerbüro das Stadt Roth möglich. Die Wahlbenachrichtigung sowie ein Ausweisdokument sind hier mitzubringen.

Wenn eine andere Person mit der Abholung der Unterlagen beauftragt wird, sind der vollständig ausgefüllte und zweifach unterschriebene Antrag und die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit abzugeben.

Bei persönlicher Vorsprache wird eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Roth empfohlen, da andernfalls mit einer längeren Wartezeit zu rechnen ist. Es könnte auch sein, dass der persönliche Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, z. B. wenn das Tageskontingent an Terminen/Wartemarken bereits überschritten ist.

Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl und korrekten Kuvertierung bei.

Nach Vollzug der Briefwahl kann der unfrankierte rote Wahlbrief bei jedem Briefkasten der Deutschen Post im Inland aufgegeben werden; Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung sind zu berücksichtigen.

Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe kann ausschliesslich über den Briefkasten der Stadt Roth am Rathaus, Kirchplatz 4, 91154 Roth bis spätestens 8. Oktober 2023, 18 Uhr erfolgen. Der Hausbriefkasten der Stadt Roth wird um 18 Uhr letztmalig zur Wahl geleert – alle bis dahin eingeworfenen Wahlbriefe werden entsprechend berücksichtigt.