Für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser über das öffentliche Kanalisationsnetz werden Gebühren erhoben. Bürger*innen, die ihren Garten mit Frischwasser bewässern und einen Gartenwasserzähler installiert haben, können ihre Schmutzwassergebühren allerdings reduzieren.
In Kürze wird die Jahresabrechnung für die Abwassergebühren erstellt. Damit das Gartenwasser dabei berücksichtigt wird, fordert das Steueramt der Stadt Roth alle Bürger*innen auf, bis xx.xx.2023 ihren Gartenwasserzähler abzulesen, in das Formular x einzutragen und postalisch oder per E-Mail an die Stadt Roth (cornelia.pieroth@stadt-roth.de) zurückzuschicken.
Anmerkung KBÜ: Wo ist das Formular hinterlegt? Den Link dazu würde ich in Klarschrift und als QR-Code zum Abscannen im Artikel angeben.
Die Zählernummer ist je nach Zählertyp auf dem Messingring, oben unter dem Deckel oder auf dem Glas zu erkennen; darunter steht der Zählerstand, der ohne Nachkommastellen (rote Ziffern) abzulesen und einzutragen ist. Zu beachten ist: Ein Foto des Zählers kann ebenso wenig bearbeitet werden wie ein loser Zettel ohne die notwendigen Angaben.
Meldung Zählerwechsel
https://www.stadt-roth.de/fileadmin/Dateien/Austausch_des_Gartenwasserzählers.pdf
Einbau neuer Gartenwasserzähler
https://www.stadt-roth.de/fileadmin/Dateien/Regelungen_zur_Nutzung_eines_Gartenwasserzählers.pdf
Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung werden darauf hingewiesen, dass als Basis für die Gewährung eines Abzuges bei den Abwassergebühren der Tierseuchenbescheid für das Jahr 2023 als Nachweis in Kopie vorzulegen ist.