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Roth bewegt.
Ausgabe 70/2023
Energie & Umwelt
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THG-Prämie sichern

Wer Elektro-Antrieb fährt, kann sich noch bis 05. November die THG-Prämie für das gesamte Jahr 2023 sichern.

E-Mobilisten, die ein vollelektrisches Fahrzeug der Klassen N1, N2, N3, M1 und M3 fahren, können durch die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) Geldprämien für die eingesparten CO2-Emmissionen erhalten. Denn je weniger Treibhausgase ausgestoßen werden, desto besser ist das für das Klima.

Bürger*innen, die ein vollelektrisches E-Fahrzeug fahren, können die THG-Quote des Fahrzeuges jährlich an die Stadtwerke Roth übertragen, sofern ein jahresaktueller Antrag gestellt wird. Als Fahrer eines Elektroautos leistet man so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und wird dafür belohnt. Die CO2-Einsparung wird vom Umweltbundesamt zertifiziert. Die Stadtwerke Roth sammeln die Zertifizierungen, um diese dann an quotenpflichtige Unternehmen zu verkaufen. Der private E-Mobilist bekommt dafür im 1. Quartal 2024 eine Prämie von bis zu 270 Euro für 2023 überwiesen, wenn er als Halter*in im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Für das Jahr 2023 wurde die Abgabefrist für THG Anträge verkürzt: alle E-Mobilisten können sich die THG-Prämien mit einer Anmeldung / Registrierung auf der Homepage der Stadtwerke bis spätestens Sonntag, 5. November 2023 sichern. Anträge aus dem Vorjahr verlieren ihre Gültigkeit.

Weitere Auskünfte zur THG-Quote erteilen Martin Kellermann (Klimaprojekte Stadtwerke Roth, Tel.: 09171 9727-62) oder Christoph Endres (Service-Center, Tel.: 09171 9727-25).