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Roth bewegt.
Ausgabe 70/2023
Amt & Bürger
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Abrechnung Kanalgebühren

Die Jahresabrechnung der Abwassergebühren 2023 steht an - dafür benötigt die Stadtverwaltung Roth den Stand der Gartenwasserzähler, der auf den von der Stadt Roth zugesandten Ablesekarten bis spätestens 06. Januar 2024 einzutragen und zurückzusenden ist.

Die Ablesekarten werden Mitte November versendet. Eine Rücksendung ist nicht nur postalisch möglich, sondern auch per Fax an 09171 848-249 oder per Email unter Angabe des/der Zähler-Standortes an cornelia.pieroth@stadt-roth.de

Die Zählernummer ist je nach Zählertyp auf dem Messingring, oben unter dem Deckel oder auf dem Glas zu erkennen; darunter steht der Zählerstand, der ohne Nachkommastellen (rote Ziffern) abzulesen und einzutragen ist. Zu beachten ist: Ein Foto des Zählers kann ebenso wenig bearbeitet werden wie ein loser Zettel ohne die notwendigen Angaben.

Gemäß des Mess- und Eichgesetzes sind Gartenwasserzähler sechs Jahre geeicht, was regelmäßig zu überprüfen ist - bei Ablauf der Eichfrist sind diese Zähler auszutauschen.

Für die Meldung des Zählerwechsels stellt die Stadt Roth ein Formular zur Verfügung, das im Rathaus Zimmer 26 oder online erhältlich ist - auch die Regelungen zum Einbau neuer Gartenwasserzähler sind online zu finden:

Meldung Zählerwechsel

https://www.stadt-roth.de/fileadmin/Dateien/Austausch_des_Gartenwasserzählers.pdf

Einbau neuer Gartenwasserzähler

https://www.stadt-roth.de/fileadmin/Dateien/Regelungen_zur_Nutzung_eines_Gartenwasserzählers.pdf

Vorlage Tierseuchenbescheid

Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung werden darauf hingewiesen, dass als Basis für die Gewährung eines Abzuges bei den Abwassergebühren der Tierseuchenbescheid für das Jahr 2023 als Nachweis in Kopie vorzulegen ist.