Titel Logo
Roth bewegt.
Ausgabe 72/2023
Amt & Bürger
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zeit für Heckenschnitte

In der kalten Jahreshälfte ist es an der Zeit, notwendige Heckenrückschnitte durchzuführen. Dadurch soll allen Beteiligten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht werden.

Während der sogenannten Vogelschutzzeit zwischen dem 01. März und dem 30. September sind viele Hecken Nistraum für heimische Vogelarten. Sie brüten und ziehen ihren Nachwuchs im geschützten Raum auf, weshalb in diesem Zeitraum nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes nur schonende Form- und Pflegeschnitte an den Gewächsen erlaubt sind.

Mit Beginn des fallenden Herbstlaubes beginnt allerdings wieder die Zeit, in der komplette Rückschnitte möglich sind. Die Stadtverwaltung Roth ruft daher alle Grundstückseigentümer*innen und –mieter*innen dazu auf, ihre Gewächse, die in den Straßenraum hineinwachsen, wieder so weit zurückzuschneiden, dass diese keine anderen Verkehrsteilnehmenden behindern.

Im Rahmen dessen wird ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl Gehwege als auch Randsteine und Straßenrinnen rein zu halten sind. Herumliegendes Laub gehört an diesen Stellen ebenso entfernt wie Wildkraut. Die Gesetzeslage gibt vor: Geh- und Radwege sind in der gesamten Breite sowie bis zu einer Höhe von mindestens 2,5 Metern von Bewuchs freizuhalten.

Dies dient vor allem der Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden: Kinder und beeinträchtigte Rollstuhlfahrer*innen, die aufgrund von Verschmutzungen den Gehweg verlassen müssten.

Auch sind Straßenschilder und Lampen von Bewuchs freizuhalten und regelmäßig auszuschneiden, um einen reibungslosen Ablauf im Straßenverkehr zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung bedankt sich für die Einhaltung der Regeln.