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Roth bewegt.
Ausgabe 73/2024
Amt & Bürger
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Neue Grabstätten

Stele für ein anonymes Baumgrab am Nordfriedhof.

Die Eichenholzstele am Nordfriedhof markiert den Bereich rund um die Waldgräber.

Drei Karrees mit je sechs Urnenerdgräbern wurden am Friedhof an der Kreuzkirche errichtet.

Innerhalb der letzten Monate wurden die städtischen Friedhöfe (Friedhof an der Kreuzkirche, Nordfriedhof sowie Friedhof in Eckersmühlen) um weitere Grabstätten erweitert. Hierfür hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.12.2023 nun auch die entsprechenden Gebühren beschlossen.

Am Nordfriedhof und am Friedhof in Eckersmühlen wurde jeweils ein Bereich für anonyme Urnenbestattungen am Baum neu geschaffen. Name, Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person können auf einem Messingschild angegeben werden, das an einer Granitstele in unmittelbarer Nähe zum Grab angebracht ist.

Die Grabnutzungsgebühr hierfür beträgt für 15 Jahre insgesamt 930 €.

Am Nordfriedhof wurden die bestehenden Grabstätten außerdem noch um den Bereich der sogenannten Waldgräber erweitert. Auf einer über 2.000 qm großen Waldfläche können nun anonyme Urnenbestattungen durchgeführt werden. Den Eingangsbereich dieser Waldgräber kennzeichnet eine etwa zwei Meter hohe Eichenholzstele. Name, Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person kann auch hier auf einem Messingschild angebracht werden, das auf einer Vorrichtung neben der Eichenholzstele platziert wird. Die Stele wurde nach dem Entwurf vom Leiter des Sachgebietes Hochbau Stefan Hofmann in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Sophie Herz aus Nürnberg umgesetzt. Mehrere auf der Waldfläche aufgestellte Sitzbänke und -würfel laden zudem zum Verweilen und Innehalten für Friedhofsbesucher*innen ein.

Die Grabnutzungsgebühr hierfür beträgt für 15 Jahre insgesamt 930 €.

Auf dem städtischen Teil des Friedhofs an der Kreuzkirche wurden zudem sechs Karrees, umrahmt von Cortenstahl neu errichtet. In jedem dieser Karrees werden sechs Urnenerdgrabstätten mit Platz für bis zu zwei Urnen neu errichtet. Die Grabanlage wurde nach dem Entwurf von Stefan Hofmann und der städtischen Gärtnerei umgesetzt. Die Abdeckung dieser Urnenerdgräber erfolgt mit einer Natursteinplatte, die mit Namen, Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person und ggf. religiösen Symbolen beschriftet werden kann. Als Ausführung dieser Grabplatte steht eine Komplettabdeckung der Grabfläche zur Verfügung oder alternativ eine Abdeckung zur Hälfte, um hier gegebenenfalls noch eine kleine Anpflanzung zu ermöglichen. Zwischen die einzelnen Karrees wurde jeweils noch ein größerer Baum neu gesetzt; als Sitzbereich dient in der Mitte der Fläche eine Sitzbank.

Die Grabnutzungsgebühr hierfür beträgt für 15 Jahre insgesamt 1.183 Euro.

Für die kleine Grabplatte (hälftige Abdeckung der Grabfläche) fallen Gebühren in Höhe von 79 Euro, für die große Grabplatte (Komplettabdeckung) Gebühren in Höhe von 129 Euro an.

Mit den neuen Bestattungsformen trägt die Stadt Roth auch der steigenden Nachfrage aus der Bevölkerung Rechnung.

Die vom Stadtrat beschlossene Friedhofssatzung und die dazugehörige Friedhofsgebührensatzung sind online unter https://www.stadt-roth.de/de/rathaus-politik/ortsrecht aufrufbar oder können bei der Friedhofsverwaltung im Rathaus eingesehen werden.

Bei Rückfragen zu den neuen Grabstätten steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt Roth (Tel.: 09171 / 848 – 354, E-Mail: julia.mueller@stadt-roth.de) oder das von der Stadt Roth beauftragte Bestattungsunternehmen Gruber (Tel.: 09171 / 97930, E-Mail: info@bestattung-paulgruber.de) gerne zur Verfügung.