Zwischen dem 25. März und 05. April führt die Firma Hofmann wieder die Grundreinigung der öffentlichen Straßen im gesamten Rother Stadtgebiet inklusive aller Ortsteile durch.
In dieser Zeit sind mehrere Kehrmaschinen im Auftrag der Stadt Roth im Einsatz. Das beste Reinigungsergebnis kann erzielt werden, wenn die Fahrbahnen in dieser Zeit möglichst frei von Fahrzeugen aller Art sind.
Daher bittet die Stadtverwaltung, das Parken auf öffentlichen Straßen im oben genannten Zeitfenster zu unterlassen und die Fahrzeuge möglichst auf den Grundstücken zu parken.
Im Anschluss an die Grundreinigung werden die Fahrbahnen im regelmäßigen Turnus alle sechs bis acht Wochen immer dienstags von der Firma Hofmann gereinigt.
Diese Serviceleistung der Stadt Roth entbindet die Grundstücksanlieger nicht von den Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungsverordnung. Danach obliegt die Reinigung der Gehwege den Anliegern. Bei Bedarf umfasst die Reinigungsfläche auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte.