Der Bundestag hat im letzten Jahr die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Seit dem 01. Januar 2024 ist eine Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen daher nicht mehr möglich.
Die von der Ausweisbehörde bis zum 30. Dezember 2023 ausgestellten Kinderpässe behalten bis zu deren Ablauf grundsätzlich ihre Gültigkeit. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass ein deutsches Ausweisdokument auch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig werden kann, wenn eine eindeutige Personenidentifikation anhand des Lichtbildes auf dem Dokument nicht mehr möglich ist.
Ein Grund für die Abschaffung der Kinderpässe war die mangelnde Sicherheit dieses Dokumentes, das den internationalen Anforderungen zuletzt nicht mehr gerecht geworden ist. Fehlende elektronische Sicherheitsmerkmale (Chip) haben bereits in der jüngeren Vergangenheit dazu geführt, dass der Kinderreisepass die Einreise nur noch beschränkt auf ein Jahr in bestimmte Länder ermöglicht hat.
Aufgrund der kurzen Gültigkeitsdauer, des eingeschränkten Gültigkeitsbereiches und des damit verbundenen hohen Aufwandes für Eltern und Verwaltung, jährlich neue Ausweise ausstellen zu müssen, war die getroffene Entscheidung letztlich folgerichtig zu erwarten und von den zuständigen Ausweisbehörden umzusetzen.
Künftig können Kinder durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausgewiesen werden.
Die Ausstellung dieser Dokumente erfolgt für Kinder jeden Alters. Die Ausweise sind dann jeweils sechs Jahre gültig und gebührenpflichtig. Die Produktion dieser Dokumente ist aufgrund des gehobenen Sicherheitsstandards der nun erforderlichen Personalausweise/Reisepässe mit einer erhöhten Bearbeitungszeit verbunden. Das Bürgerbüro empfiehlt daher, die benötigten Personaldokumente rechtzeitig zu beantragen. Ob ein Personalausweis (auch vorläufig) oder aber ein Reisepass benötigt wird, hängt vom gewählten Reiseziel und den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes ab.
Die folgende Aufstellung verschafft einen Überblick, welches Ausweisdokument für ein Kind beantragt werden kann:
| Dokumentenart: | Gültigkeit: | Gebühr: | Bearbeitungsdauer: |
| Personalausweis | 6 Jahre | 22,80 Euro | 3 – 4 Wochen |
| vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 Euro | sofortige Ausstellung |
| Reisepass | 6 Jahre | 37,50 Euro | bis zu 6 Wochen |
| Reisepass (EXPRESS) | 6 Jahre | 69,50 Euro | 3 – 4 Werktage (3 Werktage bei Beantragungen bis 12.00 Uhr) |
Wenn eine Auslandsreise geplant ist, ist eine vorherige Information über die benötigten Reisedokumente beim Auswärtigen Amt, der jeweiligen Auslandsvertretung oder im Reisebüro notwendig. Das Bürgerbüro der Stadt Roth darf keine Auskünfte über etwaige Einreisebestimmungen anderer Staaten erteilen.
Für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro besteht die Möglichkeit der Online-Terminvergabe unter www.stadt-roth.de.
Bei weiteren Fragen, auch hinsichtlich der Einzelheiten zur Ausstellung, steht das Bürgerbüro der Stadt Roth gerne unter der Telefonnummer 09171 848 333 zur Verfügung.