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Roth bewegt.
Ausgabe 75/2024
Amt & Bürger
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Änderung bei Bauberatung

Ab dem 1. März sind Bauanträge grundsätzlich bis auf wenige Ausnahmen beim Landratsamt einzureichen. Darüber hinaus ändern sich bei der Stadt Roth die Zeiten für die Bauberatung.

Ab Freitag, 1. März wird im Landkreis Roth der Digitale Bauantrag eingeführt. Grundsätzlich sind Bauanträge dann beim Landratsamt Roth einzureichen. Abweichend davon sind nur noch schriftliche Anträge für Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge für isolierte Befreiungen von Bebauungsplänen und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften weiterhin direkt bei der Stadt Roth einzureichen.

Diese Umstellung nimmt die Stadt Roth zum Anlass für einige Anpassungen, die die Abläufe der Bauberatung und Antragsprüfung insgesamt effizienter gestalten sollen.

Bauberatungen werden ab 1. März nur zu folgenden Zeiten und nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie dienstagnachmittags von 13:30 Uhr bis 17 Uhr.

Termine können vereinbart werden unter Tel. 09171 848-424 oder per E-Mail unter bauberatung@stadt-roth.de. Es wird darum gebeten, zur Vorbereitung eines Beratungstermins im Voraus aussagekräftige Unterlagen einzureichen. Auch für kleinere Anfragen (Zulässigkeit von Garagen, Gartenhäusern etc.) ist es oft hilfreich, eine Skizze zur Beurteilung vorab einzureichen, beziehungsweise beim Termin mit vorzulegen.

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Roth besonders die Planenden darauf hin, dass Bauanträge stets den Anforderungen der gültigen Bauvorlagenverordnung genügen müssen, um eine Verzögerung aufgrund von mangelhaften, bzw. unvollständigen Planunterlagen zu vermeiden.