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Roth bewegt.
Ausgabe 76/2024
Amt & Bürger
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Haushalt 2024

Die Erstellung des Haushaltes 2024 fällt in eine allgemein wirtschaftlich schwierige Zeit mit vielen belastenden Faktoren, wie z. B. eine außenwirtschaftliche Nachfrageschwäche, Streiks im öffentlichen Verkehr, hohe Krankenstände bei den Erwerbstätigen sowie geopolitische Spannungen mit Verzögerungen bei den Lieferketten. Allenthalben steigt der Personal- und Fachkräftemangel. Am 26. März 2024 wurde der Haushalt beschlossen.

Haushaltsvolumen

Der Gesamthaushalt hat eine Summe von rund 94,19 Millionen Euro. Damit fällt der Gesamthaushalt insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 2,89 Prozent geringer aus. Der Verwaltungshaushalt, in dem die laufenden Einnahmen und Ausgaben verbucht werden, ist mit einer Summe von 69,68 Millionen Euro um 2,34 Prozent gestiegen und der Vermögenshaushalt mit seinen Investitionen um 15,20 Prozent auf 24,52 Millionen Euro gesunken.

Steuereinnahmen

Der Verwaltungshaushalt bezieht seine Einnahmen hauptsächlich aus dem Steueraufkommen. Dieses wird im Jahr 2024 mit 41,63 Millionen Euro erwartet, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 5,68 Prozent.

Steuer- und Umlagekraft

Die Steuerkraft der Stadt Roth ist um 77,98 Euro pro Einwohner auf 1.326,01 Euro pro Einwohner gestiegen. Die Stadt nimmt damit im Landkreis den Rang vier ein (Vorjahr Rang sieben). Der Landesdurchschnitt der Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden beträgt 1.426,54 Euro pro Einwohner, der Landesdurchschnitt aller Städte und Gemeinden 1.564,99 Euro pro Einwohner. Roth liegt somit um 100,53 Euro bzw. 238,98 Euro pro Einwohner unter dem Landesdurchschnitt.

Die Umlagekraft (Steuerkraft plus 80 Prozent der Schlüsselzuweisungen) ist um 42,80 Euro pro Einwohner auf 1.483,87 Euro pro Einwohner gestiegen. Hier belegt die Stadt Roth den fünften Rang im Landkreis (Vorjahr Rang drei).

Gewerbesteuer

Gegenüber einem im Vorjahr vorsichtig gewählten Haushaltsansatz von 16 Millionen Euro betrugen die tatsächlichen Einnahmen 22,99 Millionen Euro. Die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 wurde mit 18,20 Millionen Euro angesetzt. Der Stadtkämmerer geht davon aus, dass dieser Ansatz trotz allgemein wirtschaftlich schwieriger Zeit erreicht werden kann. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt weiterhin bei 360 v. H.

Einkommensteuerbeteiligung

Der Einkommensteueranteil 2024 wurde mit 17,60 Millionen Euro veranschlagt (Vorjahr 17,88 Millionen Euro). Das leichte Absinken um 1,54 Prozent dieser wichtigen Einnahmequelle ist den diversen vom Bund beschlossenen Steuerentlastungen geschuldet.

Grundsteuer

Das Aufkommen der Grundsteuer B liegt gegenüber dem Vorjahr um 0,90 Prozent höher bei 3,37 Millionen Euro. Die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke maßgebende Grundsteuer A bleibt gleich mit 52.000 Euro. Der Hebesatz für die Grundsteuern bleibt mit 340 v. H. ebenfalls unverändert.

Schlüsselzuweisungen

An Schlüsselzuweisungen, dem Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs, erhält die Stadt Roth im Jahr 2024 voraussichtlich 4.666.600 Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Reduzierung um 6,78 Prozent bzw. in Höhe von 399.200 Euro. Der Grund für den geminderten Betrag liegt

hauptsächlich an den in Roth gestiegenen Steuereinnahmen 2022, welche für die Ermittlung der Steuerkraft 2024 maßgebend sind.

Kreisumlage

Diese Umlage wird vom Landkreis zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den kreisangehörigen Gemeinden erhoben. Der Landkreis hat den Hebesatz erneut etwas gesenkt von 43,50 Prozent auf 43,10 Prozent. Da die Steuerkraft der Stadt Roth und im Gefolge auch die Umlagekraft gestiegen ist, ist auch die Kreisumlage in diesem Jahr auf eine Rekordsumme von 16,22 Millionen Euro gestiegen (2023: 15,78 Millionen Euro). Die Kreisumlage beträgt somit rund 23 Prozent der gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts.

Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal liegen mit 17,96 Millionen Euro etwa 9,90 Prozent höher als 2023. Die Stadt Roth liegt bei den Personalausgaben trotzdem weiterhin im Rahmen vergleichbarer Städte.

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand beinhaltet insbesondere die Ausgaben für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen, Geräte, Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände, Mieten und Pachten, Bewirtschaftung der Grundstücke, Bedarf für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugend- und Kultureinrichtungen, Straßen und Abwasserbeseitigungseinrichtungen, Bestattungswesen, Fremdenverkehr, Veranstaltungen, Stadtmarketing, öffentlicher Personennahverkehr und Öffentlichkeitsarbeit.

Gegenüber dem Vorjahr wurden hier insgesamt rund 732.800 Euro weniger veranschlagt und somit der Ansatz auf 20,15 Millionen Euro reduziert. Ausgabenminderungen ergeben sich insbesondere aus den gegenüber dem Vorjahr gefallenen Energiekosten (- 1.009.600 Euro). Bei den Kostenerstattungen für den ÖPNV mussten 120.000 Euro mehr eingeplant werden und bei den EDV-Kosten die Ansätze insgesamt um 80.500 Euro (+ 13,5 %) erhöht werden.

Zuweisungen und Zuschüsse

Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, die von der Stadt Roth geleistet werden, insbesondere an soziale Einrichtungen, betragen rund 12,41 Millionen Euro. Davon sind alleine an Zuschüssen für Kindertageseinrichtungen 11,75 Millionen Euro (Vorjahr: 11,55 Millionen Euro) eingeplant. Staatliche Zuschüsse refinanzieren davon lediglich rund 6,90 Millionen Euro. Die Zuschüsse für den Sportbereich (Jugendarbeit usw.), sogenannte freiwillige Leistungen, betragen 100.000 Euro.

Investitionen

Die Summe des Vermögenshaushaltes 2024 liegt mit 24,52 Millionen Euro etwas niedriger gegenüber dem Vorjahr (2023: 28,91 Millionen Euro). Zusammen mit den aus Vorjahren übertragenen Haushaltsausgaberesten in Höhe von 27,79 Millionen Euro steht dieses Jahr eine Rekordsumme von 52,31 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung.

Umfangreiche Baumaßnahmen bestimmen erneut den überwiegenden Teil des Vermögenshaushaltes. Hierfür sind insgesamt rund 18,92 Millionen Euro angesetzt. Investitionsschwerpunkt ist in diesem Haushaltsjahr wieder die Schaffung von Plätzen für die Kinderbetreuung. So sind für den Neubau des Kinderhauses Kupferplatte 890.000 Euro zusätzlich zu den aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsausgaberesten in Höhe von 6,11 Millionen Euro (Gesamtkosten 15,20 Millionen Euro) eingeplant. Darüber hinaus fallen im Hochbau unter anderem für die Sanierung des Mietwohngebäudes Wattstraße 9 + 11 in diesem Jahr 2,50 Millionen Euro (Gesamtkosten 3,75 Millionen Euro) an.

Im Tiefbau stechen die Ausgaben für die Erweiterungen und Umbauten in der Zentralkläranlage mit 1,33 Millionen Euro hervor (Investitionsplanung 2025 – 2027: 33,38 Millionen Euro!). Die Geh- und Radwege, insbesondere der Geh- und Radweg Pfaffenhofen-Rednitzhembach, kostet der Stadt heuer 800.000 Euro plus 700.000 Euro Haushaltsausgabereste (Gesamtkosten 2,50 Millionen Euro). Daneben werden im Jahr 2024 für die Erschließungsstraße Steinbacher Weg Kosten in Höhe von 635.000 Euro entstehen (Gesamtkosten 1,70 Millionen Euro).

Beachtliche 3,98 Millionen Euro sind für die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen vorgesehen. Der größte Anteil wird für den Kauf von großen Spezialfahrzeugen für den Einsatz im städtischen Bauhof verwendet.

Großinvestitionen 2024

Kreditaufnahme

Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 8,15 Millionen Euro im Haushalt 2024 eingestellt. Darunter würden auch geplante Förderkredite von bis zu 2,00 Millionen Euro für die Sanierung und den Dachausbau des Mietwohnanwesens Wattstraße 9 + 11 verbucht werden.

Entnahme aus der Rücklage

Um den Vermögenshaushalt auszugleichen, ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 8,50 Millionen Euro und eine Entnahme aus der Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen (Abwasserbeseitigung) in Höhe von 152.000 Euro eingeplant. Nach Entnahme wird die Sonderrücklage ausgeschöpft sein.

In den Vorjahren war oft die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage doch nicht in voller Höhe nötig. Im schlimmsten Fall würde sich der Bestand an der Allgemeinen Rücklage zum Jahresende auf ca. 670.000 Euro vermindern, was dann einer gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung vorzuhaltenden Mindestrücklage entsprechen würde.

Schuldenstand

Nach Inanspruchnahme der veranschlagten Kreditaufnahme und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Tilgungen wird die Pro-Kopf-Verschuldung zwischen Anfang und Ende 2024 von 116,82 Euro/Einwohner auf 427,43 Euro/Einwohner steigen. Dies entspricht einem Anstieg des Gesamtschuldenstands von 2,94 Millionen Euro zu Jahresbeginn auf voraussichtlich ca. 10,84 Millionen Euro. Zum Vergleich: Der bayerische Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden belief sich Ende 2022 auf 717,00 Euro pro Einwohner.

Fazit

Im Verwaltungshaushalt konnten die aufgrund der tariflichen Abschlüsse heuer stark gestiegenen Personalkosten nur durch ebenso stark gestiegene Einnahmen bei der Gewerbesteuer ausgeglichen werden. Günstig wirkten sich auch die wieder gefallenen Energiepreise aus. Der planmäßige Überschuss im Verwaltungshaushalt fällt mit 655.800 Euro sehr gering aus.

Aufgrund des geringen Überschusses im Verwaltungshaushalt, der regelmäßig dem Vermögenshaushalt als Einnahme zugeführt wird, muss der Vermögenshaushalt sowohl durch eine große Entnahme aus der Rücklage als auch noch zusätzlich mit Krediten ausgeglichen werden.

Ob und inwieweit es tatsächlich zu der geplanten Kreditaufnahme kommt, ist natürlich auch von der tatsächlichen Entwicklung im Laufe des Jahres abhängig. In den letzten Jahren war die Ausführung des Haushalts stets besser, was aber keine Garantie für die Zukunft ist.

Ein Blick in die etwas weitere Zukunft bis zum Jahre 2027 ermöglicht der Finanzplan, der dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist. Dort sind in den Jahren 2025 bis 2027 große Kreditaufnahmen in einer Summe von circa 90 Millionen Euro vorgetragen. Grund hierfür sind die in diesem Bericht teilweise schon genannten Großinvestitionen, aber auch weitere Projekte, wie die Erschließung des Neubaugebiets Westring-West, der Neuausbau der Nürnberger Straße oder der Neubau eines Hortes an der Grundschule Gartenstraße kommen noch dazu.

Die Stadtkämmerei appellierte deshalb an die Stadträte, noch nicht beschlossene und nicht unbedingt notwendige Großprojekte sorgsam zu überdenken oder zumindest auf spätere Jahre zu verschieben.