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Roth bewegt.
Ausgabe 78/2024
Amt & Bürger
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Verkehrsüberwachung in Roth

Falschparkende Autos behindern zum Ärgernis vieler Bürger*innen den Straßenverkehr. Mithilfe der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) soll ein reibungsloser Straßenverkehr im Bereich der Innenstadt sichergestellt werden - für alle Verkehrsteilnehmer*innen.

Die Mitarbeitenden der Kommunalen Verkehrsüberwachung helfen nicht nur, dass es an den Parkplätzen der Innenstadt geordnet zugeht, sie stellen damit auch sicher, dass die notwendigen Rettungs- und Fluchtwege eingehalten werden. So wird beispielsweise das Einhalten von (Höchst)Parkzeiten überwacht, das korrekte Abstellen eines Fahrzeuges oder auch ob überhaupt ein Parkschein gezogen wurde. Verwarnt wird, wer sich nicht an die gültigen Regeln hält – die Höhe der Bußgelder sind im bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog hinterlegt und wurden letztmalig im November 2021 definiert.

Es gibt Fahrzeuge, die Feuerwehr- und Rettungszufahrten blockieren, unzulässig auf Behindertenparkplätzen parken oder auch Fahrzeuge, die halb auf dem Gehsteig abgestellt wurden und somit andere Verkehrsteilnehmer*innen blockieren und sogar gefährden können, wenn diese aufgrund des Falschparkenden den Gehweg verlassen müssen.

Für körperlich eingeschränkte Personen stehen die sogenannten Behindertenparkplätze zur Verfügung, die etwas breiter sind, da das Aussteigen und Ausladen von Hilfsmitteln wie Rollstühlen deutlich mehr Platz erfordert. Die Mitarbeitenden der KVÜ kontrollieren daher, ob Autos richtig abgestellt wurden, um allen Verkehrsteilnehmer*innen eine barrierefreie Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.

Die Parkplätze der Innenstadt rund um den Kirchplatz, die Kugelbühlstraße, Hauptstraße, Zeughaus- und Traubengasse, am Willy-Supf-Platz, in der Ziegelgasse und Allee sind sogenannte Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstparkdauer von einer Stunde bzw. zwei Stunden (die drei letzgenannten). Diese wurden als solche definiert, um möglichst vielen Gästen der Innenstadt und Kund*innen der Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Einkauf zu tätigen und dennoch direkt im Zentrum parken zu können.

Für Bürger*innen, die nur ein kurzes Anliegen haben, zum Beispiel den Bankautomatenbesuch oder die Abholung eines Rezeptes oder eines Mittagssnacks, wird an den Parkuhren aus Kulanz die sogenannte Brötchentaste bereitgestellt. 20 Minuten können so umsonst geparkt werden. Eine Zeit-Überschreitung wird allerdings geahndet auch wenn diese nur wenige Minuten beträgt.

Für ausgiebige Stadtbummel, Arztbesuche mit längeren Wartezeiten oder Ähnlichem sind hingegen die Langzeitparkplätze vorgesehen und anzufahren, die sich in den Tiefgaragen / Parkdecks „Stadtzentrum“, „Schloss Ratibor“, „Kulturfabrik“ und „Sieh-Dich-Für-Weg“ (ehemals Valentin-Passage) befinden. Wer kein Kleingeld mit sich führt, ist auch dort an der richtigen Stelle, denn mit der von den Stadtwerken der Stadt Roth angebotenen App mobilet können Parkscheine einfach über das Handy gebucht und bei Bedarf auch direkt über das Handy verlängert werden; auf dem Parkdeck „Schloss“ Zentrum gibt es seit Kurzem sogar eine digitale Kamera-Erfassung.

Wo auch immer geparkt wird: Dringend einzuhalten ist ein guter Umgangston. Mitarbeitende der KVÜ werden leider immer wieder Opfer von verbalen und teils auch physischen Anfeindungen. Auch wenn niemand gerne einen Strafzettel bekommt, sind Ausfälle dieser Art kein Kavaliersdelikt und können entsprechend geahndet werden.

Infos und Fakten

  • Die Mitarbeiter*innen der Stadt handeln nach dem Gleichheitsgrundsatz, was bedeutet, dass alle Falschparkenden die gleichen Strafen bekommen.
  • Radfahrer*innen können ebenso für falsch abgestellte Fahrzeuge Strafzettel erhalten
  • Eine andere Person im Auto zu hinterlassen, mildert nicht den Tatbestand des Falschparkens ab
  • Bei der Höchstparkzeit handelt es sich, wie der Name besagt, um die maximale Parkdauer. Diese darf nicht überschritten werden, auch nicht durch das Nachstellen von Parkscheiben oder das erneute Lösen eines Parktickets.
  • Auch, wenn keine Parklücke frei ist: Mit nur etwa 100 Meter fußläufig vom Marktplatz entfernt sind die Tiefgaragen / Parkdecks „Kulturfabrik“ und „Sieh-Dich-Für-Weg“ (ehemals Valentin-Passage); diese bieten trotz Dauermieter*innen in der Regel genügend freie Parkplätze. Das direkte Anfahren eines Parkhauses spart oftmals mehr Zeit als die aufwändige Parklückensuche in der Innenstadt.
  • Städtische Angestellte bekommen keine Provision für besonders viele ausgestellte Strafzettel. Die Mitarbeitenden üben lediglich ihren Beruf aus, einen persönlicher Anreiz gibt es nicht.