Mit der Kommunikationsstrecke rund um das Thema „Digitale Verwaltung“ will die Stadt Roth Licht in den Digitalisierungs-Dschungel bringen.
Die Verwaltung soll digitaler werden. Um dieses Vorhaben möglichst zügig voranzutreiben, wurde das Online-Zugangsgesetz, kurz OZG, entwickelt. In den nächsten Monaten möchte die Stadtverwaltung daher die Rother*innen mit auf den Weg nehmen und ein wenig mehr Licht in den Digitalisierungs-Dschungel bringen. In dieser Ausgabe starten wir und erklären, was das OZG bedeutet und welche neuen Kanäle und Wege es eröffnet, bevor in den kommenden Ausgaben Themen wie BayernID, Bayernportal, e-Ausweis beleuchtet werden.
Nachdem die erste Ausgabe des Online-Zugangsgesetzes im Jahr 2017 die Weichen für eine moderne, digitale Verwaltung gestellt hat, trat am 1. Juli 2024 das OZG-Änderungsgesetz „OZG 2“ in Kraft, das auf den Grundlagen des ursprünglichen Gesetzes aufbaut. Ziel des OZG-Änderungsgesetzes ist es, die Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch attraktive digitale Angebote einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt zugänglich zu machen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund, die Digitalisierung in Deutschland durch bundesweit gültige technische Vorgaben, verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen zur Verfügung zu stellen.
Bürger*innen bekommen so zusätzlich zum bisherigen Prozedere die Möglichkeit, Verwaltungsverfahren mithilfe von digitalen Prozessen, Formularen, Anträgen, etc. bequem von zuhause aus durchzuführen und digital zu übermitteln. Egal, ob die Beantragung einer Geburtsurkunde, die Anmeldung eines Hundes, die Gründung eines Unternehmens oder die Genehmigung eines Bauantrages: Beantragende sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie das Verwaltungsverfahren wie bisher vor Ort im Rathaus, dem dafür zuständigen Amt oder doch lieber digital von einem Ort ihrer Wahl anstoßen wollen.
Was bedeutet das im Detail?
Übrigens: Die Anmeldung zu den diesjährigen Weihnachtsmarkt-Hütten kann bereits komplett digital erfolgen – ebenso die Anmeldung der Hundesteuer oder die Übermittlung des Gartenwasserzählerstandes.