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Roth bewegt.
Ausgabe 79/2024
Amt & Bürger
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Amt & Bürger

Die Flurneuordnung in Wallesau ist in vollem Gange, hier fand die Begehung zur Wertermitltlung der Flurstücke statt.

Die Teilnehmergemeinschaft Wallesau am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken teilt in einem Schreiben mit:

In den vergangenen Monaten wurden im Rahmen der anstehenden Flurbereinigung in Wallesau zwischen der Teilnehmergemeinschaft und den einzelnen Grundstückeigentümer*innen die Neuverteilung, bzw. Neuordnung der Grundstücke besprochen.

Die Wünsche wurden berücksichtigt, soweit nicht berechtigte Ansprüche anderer und deren wertgleiche Abfindung berührt waren.

Im nächsten Schritt werden die Grenzen der neuen Flurstücke in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzsteinen vermarkt, bzw. mit Pflöcken, die die jeweiligen Nummern der neuen Flurstücke enthalten, kenntlich gemacht.

Was bei der Festlegung der neuen Grenzen zu beachten ist, oder wie mitgeholfen werden kann, ist der öffentlich ausgehängten Projektinfo oder der Webseite der Stadt Roth zu entnehmen.

Die neu eingebrachten Grenzzeichen erlangen ihre Rechtskraft als Grenzpunkte erst mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes. Dieser wird öffentlich bekannt gegeben. Bis dahin sind die neu gesetzten Punkte rechtlich als Vermessungszeichen nach dem Flurbereinigungsgesetz gesichert. Voraussichtlich im Winter wird zu einem Anhörungstermin geladen. Förmliche Widersprüche gegen die Neugestaltung können erst nach diesem Anhörungstermin eingelegt werden.