Sitzung vom 30. Juli 2024
Nach Genehmigung der Sitzungsniederschriften der Stadtratssitzung vom 30. Juli beschloss das Gremium einstimmig den Beitritt der Stadt Roth zum "Förderverein Hospiz am Brombachsee e.V."
In Bayern gibt es derzeit 24 Hospize für Erwachsene mit insgesamt 267 stationären Plätzen sowie drei teilstationäre Tageshospize für Erwachsene mit insgesamt 20 Plätzen.
Nach jahrelangen gemeinsamen Bemühungen der Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen sowie deren Hospizvereine ist es gelungen, die „verbindliche Inaussichtstellung für die Errichtung und den Betrieb eines stationären Hospizes“ mit einer entsprechenden Kostenzusage von den Krankenkassen zu erhalten. Das Bayerische Rote Kreuz - Kreisverband Südfranken - hat sich bereit erklärt, die hierzu notwendige Immobilie in eigener Regie und auf eigene Rechnung auf einem Grundstück am Südufer des großen Brombachsees zu errichten.
Der fortlaufende Betrieb des Hospizes wird durch einen eigens gegründeten Träger in Form einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH in Gründung) erfolgen. Als Gesellschafter werden das BRK Südfranken sowie die beiden Hospizvereine der Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen beteiligt sein.
Ein stationäres Hospiz darf qua Gesetz keinen Gewinn erwirtschaften und niemals kommerziellen Interessen unterliegen. Ein Großteil der Tagespauschalen wird über die Krankenkassen getragen, die restlichen fünf Prozent des Pflegesatzes werden vom Träger (über die Einwerbung von Spenden) erbracht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Hospizgast bzw. seine Familie keinen Eigenanteil aufbringen muss. Da nicht alle Hilfsmittel und Therapiekosten von den Krankenkassen erstattet werden und sich v.a. in der Anlaufphase Fehlbeträge ergeben, ist - laut Erfahrungswerten - bei einem 8-Betten-Hospiz mit einem jährlichen Defizit von 200.000 - 250.000 EUR zu rechnen. Um den Betrieb dennoch sicherzustellen, soll ein „Förderverein Hospiz am Brombachsee“ gegründet werden, dem nicht nur Privatpersonen und Unternehmen beitreten können. Vielmehr sollen alle Gebietskörperschaften im Einzugsgebiet Fördermitglied werden. Für die Kommunen ist ein Beitrag von maximal 0,50 Euro pro Einwohner vorgesehen. Für die Stadt Roth ergibt sich nach dem Stand der Einwohnzahl vom 30. Juni 2024 ein Jahresbetrag in Höhe von 12.861,00 €, der nach dem Stadtratsbeschluss erstmalig im Jahr 2025 erhoben wird.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde Leonie Engl mit Wirkung zum 1. September 2024 einstimmig zur Standesbeamtin für das Standesamt Roth ohne Einschränkung des Aufgabenbereiches bestellt, bevor im nächsten Tagesordnungspunkt die Verwendung der Zinseinnahmen aus der Sonderrücklage des Schneider-Erbes thematisiert wurde. Die Stadt Roth verfügt aus dem Erbe der 1992 verstorbenen Bürgerin Frau Margarete Schneider über eine Sonderrücklage in Höhe von 819.600,83 Euro. Nach den testamentarischen Vorgaben der Erblasserin sind die Zinseinnahmen für die Denkmal- und Kulturpflege in der Kommune zu verwenden. Die im Jahr 2023 erzielten Zinseinnahmen werden nach einem mehrheitlichen Beschluss des Stadtrates für die Restaurierungsarbeiten von zwei Wappensteinen der ehemaligen Stadtbrauerei und die Errichtung einer dazugehörigen Infostele verwendet. Die Stadtbrauerei wurde 1924 gegründet, ihr Betrieb erfolgte bis 2003 in Eigenregie als Kommunalbetrieb.