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Roth bewegt.
Ausgabe 80/2024
Amt & Bürger
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Amt & Bürger

Zum e-Ausweis gibt es auch eine Informationsbroschüre, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI),

In der letzten Ausgabe der Roth Bewegt wurde das Online-Zugangsgesetz thematisiert, im Rahmen dessen Verwaltungsverfahren nach und nach digitalisiert angeboten werden. Damit wird es zusätzlich zum bisherigen Behördengang ermöglicht, Prozesse digital abzuwickeln. Der Online-Ausweis oder e-Ausweis ist dabei die Eintrittskarte für digitale Leistungen und elementar für die Digitalisierung der Verwaltung.

Für viele Verwaltungsverfahren ist ein eindeutiger Nachweis der Identität erforderlich. Im Alltag kann man sich mit dem Personalausweis gegenüber Behörden ausweisen – anhand des Lichtbildes erkennt das jeweilige Gegenüber im Amt die Identität. Auch im Internet kann man sich mit dem Online-Ausweis identifizieren; dazu ist lediglich der Personalausweis im Scheckkartenformat notwendig, der einen entsprechenden Chip enthält, mit dem die erforderlichen Daten ausgelesen werden können. Auf diese Weise können Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher online erledigt werden.

Bereits am 1. November 2010 wurde der Online-Ausweis eingeführt. Jeder Personalausweis wird seither mit einer Online-Ausweisfunktion ausgeliefert; durch die einmalige Aktivierung mit der persönlichen sechsstelligen PIN-Nummer wird er einsatzbereit. Im Jahr 2023 nutzten laut des eGovernment Monitors 2023 bereits 14 Prozent der Bürger*innen eine oder mehrere Online-Dienstleistungen mithilfe ihres Online-Ausweises und konnten dadurch Zeit, Kosten und Wege sparen.

Der Online-Ausweis kann mit dem Smartphone oder Computer genutzt werden; neben der selbstgewählten PIN wird das Smartphone und die Ausweis-App oder alternativ eine Software mit Kartenlesegerät benötigt.

Wenn eine Online-Dienstleistung des Stadt Roth über die städtische Webseite www.stadt-roth.de oder das Bayernportal in Anspruch genommen werden möchte und eine digitale Identifizierung erforderlich ist, bittet der jeweilige Online-Dienst um einen Ausweis. Mithilfe der AusweisApp wird die Authentifizierung durchgeführt. Erst nach Bestätigung mit Ihrer eigens gewählten PIN werden die Daten durchgehend verschlüsselt übermittelt und die Online-Identifikation ist erfolgt.

Genauere Informationen mit Erklärvideos zur AusweisApp sind auf der offiziellen AusweisApp seite www.ausweisapp.bund.de zu finden.