Der Karl-Bröger-Weg soll ab Januar 2026 erneuert werden.
Sitzung vom 24. September 2024
Nach Genehmigung der Sitzungsniederschriften der Stadtratssitzung vom 27. August beriet das Gremium über die Verwendung der Zinseinnahmen aus der Sonderrücklage des Schneider-Erbes für das Projekt „Jüdisches Leben in Roth“. Die Stadt Roth verfügt aus dem Erbe der 1992 verstorbenen Margarete Schneider über eine Sonderrücklage in Höhe von 819.600,83 Euro. Testamentarisch von der Erblasserin geregelt wurde, dass die Zinseinnahmen aus der Sonderrücklage, die in diesem Jahr etwa 20.000 Euro betragen, für die Denkmal- und Kulturpflege innerhalb der Kommune zu verwenden sind. Ein Teil der diesjährigen Zinserträge sowie ein Teil der Einnahmen aus dem Jahr 2025 sollen für die Aufarbeitung der jüdischen Geschichte in Roth genutzt werden. Um dies wissenschaftlich fundiert anzugehen, konnte der Georgensgmünder Autor Gerd Berghofer gewonnen werden, der dem Gremium die geplante Methodik vorstellte. Das Gremium beschloss einstimmig, dass in Summe ein gedeckelter Betrag in Höhe von 12.500 Euro aus dem Schneider-Sondererbe für die Forschungsarbeiten genutzt werden darf.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Erneuerung der Abwasser- und Verkehrsanlage im Karl-Bröger-Weg thematisiert. Die Versorgungsinfrastruktur unter der Straße ist in die Jahre gekommen und marode; die Rohre sind teilweise porös. Um die elementare Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten, ist daher eine Erneuerung der Entwässerungsanlage zwingend notwendig. Zusätzlich werden die Gehwege und Straßen erneuert. Im Kanal wird außerdem ein Trennsystem eingebaut, das Schmutz- und Regenwasser getrennt ableitet. Das Regenwasser von den Dach- und Verkehrsflächen wird zurück in den Naturraum der Roth geleitet, während das Schmutzwasser in die Kläranlage fließt. Die Bauarbeiten, die vom Karl-Bröger-Weg über die Schlesierstraße bis hin zur Lessingstraße gehen, sind für Anfang 2026 projektiert und beginnen somit erst nach den Bauarbeiten in der Nürnberger Straße, die Ende 2025 abgeschlossen werden sein sollen. Damit soll sichergestellt sein, dass es zu keiner Überschneidung der Baustellen kommt und die Behinderungen für die Bürgerschaft so gering wie möglich bleiben. Der Beschluss zu den geplanten Bauarbeiten erfolgte einstimmig.
Mit einer umfangreichen Baumaßnahme wurde die Sitzung fortgesetzt. Die Entwurfsplanung für die Erneuerung der Nürnberger Straße wurde von Stadtbaumeister Wolfgang Baier vorgestellt. Nachdem die Arbeiten an der Versorgungsinfrastruktur Ende dieses Jahres abgeschlossen sein sollen, wird voraussichtlich ab Anfang 2025 die Straßendecke in der Nürnberger Straße erneuert. Die in die Jahre gekommenen Fahrbahnen werden nicht nur erneuert, sondern komplett neu gestaltet. Die ausgedehnte Fahrbahnbreite, die dem geschuldet ist, dass die Straße früher eine Bundesstraße war, soll deutlich verringert werden. Der gewonnene Platz wird für breitere Geh- und Radwege und die Gestaltung von Grünflächen genutzt; die bisherigen Engstellen werden somit deutlich entlastet und verkehrssicherer. Die Entwurfsplanung wurde mehrheitlich mit 20:7 beschlossen. Ein Antrag des BÜNDNIS 90 / Die Grünen, dass ein Versetzen der aktuellen Ampelanlage vom Willy-Supf-Platz stadtauswärts nach der Sandgasse durch das staatliche Bauamt geprüft wird und dadurch eine sichere Einbahnstraßenregel entsteht, wurde mehrheitlich mit 12:15 Stimmen abgelehnt.
In den drei darauffolgenden Tagesordnungspunkten ging es um die erforderliche Bildung eines Konzessionsausschusses, der für die Neuausschreibung der Stromvergabe in den Ortsteilen Obersteinbach, Untersteinbach, Belmbrach, Barnsdorf und Teile von Kiliansdorf erforderlich ist und der dafür notwendigen dritten Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates sowie der dazugehörigen Satzungsänderung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und der Umbesetzung des Werk- und Rechnungsprüfungsausschusses. Alle drei Punkte wurden einstimmig beschlossen.
Nachdem in der Folge eine Verwaltungsstelle für die Förderung und verwaltungstechnische Betreuung für das Projekt Rother Neuland in der Städtebauförderung einstimmig bewilligt wurde, wurde im TOP 9 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan thematisiert. Der Aufstellungsbeschluss für den Beginn des Bauleitplanverfahrens erfolgt einstimmig.