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Roth bewegt.
Ausgabe 81/2024
Amt & Bürger
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Amt & Bürger

Wenn der Wintereinbruch kommt, gibt es einiges zu beachten.

Der Winter steht vor der Tür. Wie groß dessen Auswirkungen sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Deshalb weist das Stadtbauamt der Stadt Roth die Bürger*innen bereits jetzt schon auf die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glatteis hin.

Auch dieses Jahr wird der Winter erneut im schönen Roth einkehren und damit auch seine Schattenseiten. Dazu gehören Glätte, starker Schneefall und andere Unfallgefahren. Um diese erfolgreich zu umgehen, beziehungsweise zu beseitigen, gibt die Stadt Roth auch für den Winter 2024 die altbekannten Verhaltensregeln heraus. Denn: Mit der rechtzeitigen Vorbereitung auf die winterlichen Straßenverhältnisse lassen sich viele Unfallursachen verhindern.

Jede*r Grundstückseigentümer*in ist für das Räumen und Streuen des an sein Grundstück stoßenden Gehwegs verantwortlich. Grenzt das Grundstück direkt an die Fahrbahn oder ist kein Gehweg vorhanden, so muss eine Gehbahn in einer Breite von rund einem Meter geräumt oder gestreut werden.

Grundsätzlich gilt die Räum- und Streupflicht für sämtliche Gehwege, die an das Grundstück angrenzen. Werktags sind die Wintersicherungsmaßnahmen bereits ab sieben Uhr zu erfolgen, an Sonn- und Feiertagen ab acht Uhr. In den Abendstunden endet die Räum- und Streupflicht um 20 Uhr. Die Winterdienstmaßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Der Schnee ist so zu entfernen, dass dieser auch nach dem Räumen nicht den Verkehr gefährdet oder erschwert. Außerdem müssen Fußgängerüberwege, Regeneinläufe, Hydranten und Kanaleinlaufschächte freigehalten werden.

Kommt es beispielsweise während des Tages zu einem unvorhersehbaren Schneefall, so muss unmittelbar danach geräumt werden.

Außerdem sollte das eigene Kraftfahrzeug nicht an Straßenrändern, Wendeplatten oder Sackgassen abgestellt werden, wo es die städtischen Räumfahrzeuge erheblich behindern könnte.

Streuen - aber umweltfreundlich und nachhaltig

Wenn Streuarbeiten verrichtet werden, bitten wir Sie als Bürger*in der Stadt Roth ebenfalls auf eine nachhaltige Vorangehensweise zu achten. Verwenden Sie daher bitte Split oder Sand. Salz ist umweltschädlich und greift die Böden an.

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne die Bauverwaltung der Stadt Roth telefonisch (Tel.: 09171 848-412 oder -900 ) oder per Mail an bauamt@stadt-roth.de zur Verfügung.