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Roth bewegt.
Ausgabe 81/2024
Amt & Bürger
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Amt & Bürger

Für die Jahresabrechnung der Abwassergebühren 2024 benötigt die Stadt Roth den aktuellen Zählerstand Ihrer Gartenwasserzähler. Die Ablesekarten werden wie immer im November verschickt. Eine Rückübermittlung der erforderlichen Daten ist bis spätestens zum 06. Januar 2025 möglich.

Folgende Wege der Rückübermittlung stehen zur Verfügung:

Postalisch an die auf der Ablesekarte angegebene Adresse,

per Fax an 09171 / 848 – 249 ) oder

per E-Mail an gebuehren@stadt-roth.de.

Neu ist die Möglichkeit, den Zählerstand digital über ein Online-Formular einzugeben und zu übermitteln.

Von einem Abfotografieren des eigenen Zählers bitten wir abzusehen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns alle erforderlichen Daten mitteilen:

Ihren Namen,

Ihre Anschrift,

den Standort des Zählers (falls dieser von Ihrer Anschrift abweicht),

die Zählernummer,

den aktuellen Zählerstand und

das Ablesedatum.

Austausch Gartenwasserzähler

Gemäß des Mess- und Eichgesetz sind Gartenwasserzähler immer für sechs Jahre geeicht. Die Stadt Roth bittet Sie daher um Überprüfung, ob die vorhandenen Gartenwasserzähler auch für 2025 noch geeicht sind. Falls nicht, müssen diese zu Beginn der Saison 2025 von Ihnen ausgetauscht werden, damit eine Anrechnung Ihres Verbrauchs in 2025 weiter möglich ist. Bei der Meldung eines Zählerwechsels ist das Wechseldatum, der Zählerstand des getauschten sowie die Zählernummer und Zählerstand des neuen Zählers zu melden. Für den Einbau eines neuen Gartenwasserzählers wird eine Bestätigung benötigt.

Alle Formulare und Erläuterungen sind auf der Webseite der Stadt Roth unter https://www.stadt-roth.de zu finden und können dort auch digital ausgefüllt und übermittelt werden. Alternativ erhalten Sie die Formulare auch im Rathaus (Rathaushof 4, Zimmer 26).

Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung werden darauf hingewiesen, dass für die Gewährung eines Abzuges bei den Abwassergebühren der Tierseuchenbescheid für das Jahr 2023 als Nachweis vorzulegen ist; eine Kopie ist ausreichend.

Über diesen QR-Code sind die Onlineformulare direkt abrufbar: