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Roth bewegt.
Ausgabe 83/2024
Kultur & Freizeit
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Kultur & Freizeit

Diese "Dinge" können in Zukunft in der Stadtbücherei ausgeliehen werden.

Mit der „Bibliothek der Dinge“ gibt es in der Stadtbücherei ab dem kommenden Jahr eine nachhaltige neue Mediengruppe. Was es bei der Ausleihe der Gegenstände zu beachten gilt, ist im Folgenden zusammengefasst und auch in der neuen Benutzungssatzung nachzulesen.

Schon lange verleiht die Stadtbücherei neben den namensgebenden Büchern zahlreiche weitere Medien, wie DVDs, CDs, Tonies, Nintendo-Switch-Spiele und auch Geräte zur Nutzung der Angebote, wie Tonieboxen und Tiptoi-Stifte. Nun gesellt sich zu diesem klassischen Angebot noch eine weitere Mediengruppe: Mit der „Bibliothek der Dinge“ haben Leser ab Januar 2025 die Möglichkeit, Werkzeuge, elektronische Geräte und andere nützliche Gegenstände auszuleihen. Dadurch können Gegenstände vor der privaten Anschaffung zu Hause ausprobiert und die Sinnhaftigkeit des Kaufs für den eigenen Haushalt beurteilt werden.

Zu den spannenden neuen Ausleihmöglichkeiten gehören eine Spielekonsole, eBook-Reader oder ein einfach zu bedienendes Tablet, das den Einstieg in die digitale Welt speziell für Senior*innen erleichtert oder auch saisonale Gegenstände wie zum Beispiel Outdoorspiele, etwa eine Slackline oder ein Boule-Spiel. Darüber hinaus kann man sich Backformen mit jahreszeitlichen Motiven vor dem Oster- oder Weihnachtsfest holen oder richtig praktisches Zeug wie ein Etikettiergerät, leistungsstarker Feldstecher und Messerschärfer. Eine komplette Übersicht aller ausleihbaren „Dinge“ ist im Web-Katalog zu finden.

Die „Bibliothek der Dinge“ steht im Zeichen der Nachhaltigkeit. Anstatt selten genutzte Gegenstände und Geräte zu kaufen, können die Bürger*innen nun auf eine gemeinsame Ressource zugreifen. Dies spart nicht nur Geld, sondern reduziert auch den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung. Indem Dinge geteilt werden, trägt die „Bibliothek der Dinge“ dazu bei, den ökologischen Fußabdruck der Gemeinschaft zu verkleinern. Damit wird eine Kultur des Teilens und der Ressourcenschonung gefördert, die letztlich zu einem bewussteren und nachhaltigeren Lebensstil führt.

Die „Bibliothek der Dinge“ ist auch in der Überarbeitung, der ab 01.01.2025 gültigen Benutzungssatzung verankert. Um sie nutzen zu können, ist eine Büchereimitgliedschaft notwendig. Weil der Umgang mit den Gegenständen besonders sorgfältig erfolgen muss, können sie erst ab einem Alter von 18 Jahren ausgeliehen werden. Auch kann der Ersatz teuer werden, wenn die Gegenstände beschädigt zurückkämen und neu beschafft werden müssten. Gebrauchsanweisungen liegen jedem Gerät bei. Es ist wichtig diese genau zu beachten. Die Stadtbücherei haftet nämlich nicht für Schäden, die durch die Nutzung entstehen.

Bei der Rückgabe sollen alle „Dinge“ und ihre Verpackungen natürlich wieder sauber, funktionsfähig und vollständig sein. Der Nutzende überprüft die Vollständigkeit der ausgeliehenen Sachen direkt in der Bücherei und bestätigt dies mit einer Unterschrift. Deshalb kann die Rückgabe ausschließlich während der Öffnungszeiten an der Ausleihtheke erfolgen. Anschließend werden die Geräte von den Büchereimitarbeitenden noch einmal geprüft.

Die Ausleihe selber ist dafür denkbar einfach: Die Gegenstände können für zwei Wochen mit nach Hause genommen und - wenn keine Vorbestellung vorliegt - auf Antrag für weitere zwei Wochen verlängert werden. Wer das Zurückgeben oder Verlängern vergisst, wird mit einem Euro pro Verspätungstag zur Kasse gebeten. Viel Spaß beim Ausprobieren und Teilen der neuen Dinge!