Nach Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 29. und 30. Oktober 2024 stellte Roths zukünftiger Kämmerer Wolfgang Schmidt die Neukalkulation der Benutzungsgebühren und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Roth vor. Aufgrund einer enormen Betriebskostensteigerung der Kläranlage Roth durch erhöhte Strompreise und der Sanierung des Kanalnetzes müssen die Abwassergebühren ab 2025 angepasst werden. Der Stadtrat beschloss einstimmig eine Erhöhung des Kubikmeterpreises für das zu entsorgende Schmutzwasser von 2,43 Euro auf 3,40 Euro. Da es sich bei der Kläranlage um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, ist diese Steigerung unumgänglich. Da im Gegenzug der Preis für das zu entsorgende Niederschlagswasser gefallen ist, fällt dessen jährlicher Gesamt-Quadratmeterpreis um 7 Cent von 0,35 Euro auf 0,28 Euro.
Stadtbaumeister Wolfgang Baier präsentierte als Nächstes den Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan. Im gesamten Stadtgebiet, also sowohl in der Kernstadt als auch in den Ortsteilen, wurden Wohn-, Grün, Gewerbe- und Mischgebietsflächen vorgeschlagen, die im Vergleich zum bisherigen Flächennutzungsplan weg- oder hinzugenommen werden. Der Stadtrat stimmte diesem Vorentwurf mehrheitlich zu. Für Januar 2025 wird die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs inkl.Begründung und Umweltbericht nunmehr vorbereitet. Während des Auslegungszeitraumes können Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange die Unterlagen einsehen und bei Bedarf Anregungen im Verfahren einbringen.
Ende 2019 beschloss der Bundestag eine Grundsteuerreform und damit eine Neuregelung der Berechnung der Grundsteuer. Das Gremium folgte der Empfehlung der Kämmerei zur Beibehaltung des Grundsteuer-Hebesatzes in der damit geforderten Aufkommensneutralität in der Stadt Roth bei 340 von Hundert für die Grundsteuern A und B und beschloss einstimmig die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze.
Im nächsten Tagesordnungspunkt gab Stadtbaumeister Wolfgang Baier einen Überblick über den Jahresantrag zum Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 2025. Den Berechnungen zufolge meldet die Stadt Roth bei der Regierung von Mittelfranken einen Bedarf an Fördergeldern in Höhe von rund 940.000 Euro für die Durchführung diverser Planungs- und Baumaßnahmen in 2025. Das Gremium stimmte dem Antrag geschlossen zu.
Mehrheitlich billigte das Gremium in der Folge den Vorentwurf und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 92 Westring-West. Das zukünftige Baugebiet soll neben diversen Wohnformen (z.B. Geschossbau, Reihen- und Kettenhäuser) auch Platz für Grünflächen und Einzelhandel ausweisen.
Einstimmig beschlossen wurde die Schaffung einer Vollzeitstelle in der Stadtkasse, die eine Bewältigung des operativen Tagesgeschäftes sicherstellen soll.
Für den erforderlichen Neubau des Stadtbauhofs wird gegebenenfalls eine Erneuerung der Organisationsstruktur notwendig. Das Gremium nahm die Ausführungen des Stadtbaumeisters Wolfgang Baier zur Kenntnis. Das Raumprogramm, dass eine Eingliederung des benachbarten Forstbetriebs auf dem neuen Gelände an der Lände vorsieht, wurde mehrheitlich mit 23:2 beschlossen.
Mit 21:4 Stimmen ebenso mehrheitlich erfolgte der Beschluss zur Änderung der Benutzungsgebühren in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2025. Im Jahr 2005 wurde entschieden, dass es in der Stadt Roth einheitliche Beiträge bei den unterschiedlichen Trägern geben soll. Eltern sollte damit die Möglichkeit eröffnet werden, dass sie die Einrichtung zur Betreuung ihrer Kinder nach dem angebotenen Konzept auswählen können – losgelöst von höheren oder niedrigen Gebühren der einzelnen Träger. Da alle Kindertagesstätten in den vergangenen Jahren mit erhöhten Kosten konfrontiert waren, mussten die Träger eine Erhöhung der Gebühren ab September 2025 beschließen. Der monatliche Grundbetrag für die Mindestbetreuungszeit wird einheitlich um 46 Euro angehoben – für jede weitere Stunde Betreuungszeit steigt der zu entrichtende Gebührensatz um weitere vier Euro. Das Spiel- und Verfügungsgeld, das bisher pro Einrichtung in unterschiedlicher Höhe ausfiel, entfällt hingegen gänzlich.
Einstimmig wurde im nächsten Tagesordnungspunkt die 9. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Rothsees beschlossen, bevor abschließend der Bericht von Robert Gattenlöhner, des Beauftragten im Stadtrat für die städtischen Friedhöfe, erfolgte. Vorrangig bemängelt wurde ein kaputter Zaun am Nordfriedhof, was von der Stadtverwaltung überprüft wird.
Unter Informationen des Ersten Bürgermeisters ging ebendieser auf die eingereichte Petition zum Erhalt des CAP-Marktes ein. Die Stadtverwaltung kann hier keine finanzielle Unterstützung bieten, steht aber unterstützend für Gespräche mit potentiellen alternativen Nachversorgern bereit.