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Roth bewegt.
Ausgabe 84/2025
Amt & Bürger
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Infos zur Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 23 Wahllokale im Stadtgebiet Roth abgeben möchte, kann ab 13.01.2025 die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wir bitten um Beachtung: Die Erteilung von Wahlscheinen ist nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge und nicht vor Ablauf der Beschwerdefrist möglich. Erst dann kann auch mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Für Druck und Auslieferung der Stimmzettel über die Kreiswahlleiter an die Gemeinden werden zudem mehrere Tage benötigt. Die Briefwahlunterlagen können daher voraussichtlich erst etwa 2 bis 3 Wochen vor dem Wahltag (somit ab ca. Anfang Februar 2025) an die Wahlberechtigten verschickt und ausgehändigt werden.

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.

Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes > sehr unkompliziert

Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief, der postalisch verteilt wird, ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen unverzüglich auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.

Beantragung über das Bürgerserviceportal

Über die Webseite der Stadt Roth www.stadt-roth.de können direkt auf der Startseite über das Bürgerserviceportal oder die Suchfunktion die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen umgehend zugesandt.

Beantragung per E-Mail / Fax

Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an.

Beantragung über die Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Roth, eingeworfen werden.

Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 3. Februar 2025 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025 (15:00 Uhr) im Bürgerbüro der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, Zimmer 01 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.

Bei persönlicher Vorsprache empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Roth (Online-Terminvereinbarung unter www.stadt-roth.de). Nötigenfalls kann es ohne vorherige Terminvereinbarung unter Umständen auch zu längeren Wartezeiten kommen. Dabei könnte es unter ungünstigen Bedingungen auch vorkommen, dass Ihr persönlicher Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, beispielsweise wenn das Tageskontingent an Terminen bzw. Wartemarken bereits überschritten ist. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.

Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln

Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Alle bis Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der Stadt Roth eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.

Ihr Wahlamt