Die Abwasserreinigung sowie die Einrichtungen der Zentralkläranlage und des Kanalnetzes stellen eine sogenannte „kostenrechnende Einrichtung“ dar. Dies bedeutet, dass alle dafür anfallenden Kosten (nach Abzug aller erhaltenen Fördermittel) auf alle Gebührenzahler umgelegt werden müssen. Der Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren beträgt längstens 4 Jahre.
Die letzte Kalkulation erfolgte im Oktober 2021. Im darauffolgenden Februar 2022 begann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Infolgedessen stiegen die Bezugspreise für Erdgas, Strom, Benzin und Diesel deutlich an.
Im April 2023 kam es zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, der hohe Steigerungen der Personalkosten beinhaltete.
Diese beiden Faktoren trugen wesentlich dazu bei, dass die Kosten für die Reinigung des Abwassers überproportional an- und die Erlöse aus den Abwassergebühren deutlich überstiegen.
Das veranlasste die Stadt Roth dazu, die Gebühren für das Abwasser und das Niederschlagswasser vorzeitig neu zu kalkulieren.
In welcher Höhe verändert sich die Abwassergebühr?
Die Abwassergebühr steigt von bisher € 2,43/m³ auf dann € 3,40/m³ an. Die Gebühr für das Niederschlagswasser sinkt von bisher € 0,35/m²/Jahr auf dann € 0,28/m²/Jahr.
Für eine durchschnittliche 4-köpfige Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder), die in einem Einfamilienhaus mit 200 m² versiegelter, beitragspflichtiger Fläche wohnt, sieht dann eine Musterrechnung wie folgt aus:
Die neuen Gebührensätze gelten ab dem 1. Januar 2025. Die Abrechnung für das Jahr 2024, die voraussichtlich im März 2025 erfolgen wird, erfolgt noch auf Basis der bisherigen, unveränderten Gebührensätze.
Die drei Vorauszahlungen für das Jahr 2025 (fällig zum 15.05./15.08./15.11.) werden dabei auf Basis des Verbrauchs im Vorjahr mit den neuen veränderten Gebührensätzen ermittelt. Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen.