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Roth bewegt.
Ausgabe 87/2025
Amt & Bürger
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Amt & Bürger

Am 25. März 2025 wurde der Haushalt fürs aktuelle Jahr beschlossen. Dessen Erstellung fällt in eine allgemein wirtschaftlich herausfordernde Zeit mit vielen belastenden Faktoren, wie z. B. eine außenwirtschaftliche Nachfrageschwäche, Streiks in verschiedenen Branchen, Fachkräftemangel sowie geopolitische Spannungen und Unsicherheiten mit Verzögerungen bei den Lieferketten. Dennoch muss gerade jetzt in diverse zukunftsträchtige Projekte und Pflichtaufgaben investiert werden.

Haushaltsvolumen

Der Gesamthaushalt hat eine Summe von rund 122,42 Mio. Euro. Damit fällt der Gesamthaushalt insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 29,97 Prozent höher aus. Der Verwaltungshaushalt, in dem die laufenden Einnahmen und Ausgaben verbucht werden, ist mit einer Summe von 70,67 Mio. Euro um 1,42 Prozent und der Vermögenshaushalt mit seinen Investitionen um 111,05 Prozent auf 51,75 Mio. Euro gestiegen.

Steuereinnahmen

Der Verwaltungshaushalt bezieht seine Einnahmen hauptsächlich aus dem Steueraufkommen. Dieses wird im Jahr 2025 mit 43,96 Mio. Euro erwartet, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 5,60 Prozent.

Steuer- und Umlagekraft

Die Steuerkraft der Stadt Roth ist um 154,92 Euro pro Einwohner*in (in der Folge mit p. E. abgekürzt) auf 1.480,93 Euro p. E. gestiegen. Die Stadt nimmt damit im Landkreis den Rang zwei ein (Vorjahr Rang vier). Der Landesdurchschnitt der Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden beträgt 1.419,15 Euro p. E., der Landesdurchschnitt aller Städte und Gemeinden 1.575,00 Euro p. E.. Roth liegt somit um 61,79 Euro über bzw. 94,07 Euro p. E. unter dem Landesdurchschnitt.

Die Umlagekraft (Steuerkraft plus 80 Prozent der Schlüsselzuweisungen) ist um 66,44 Euro p. E. auf 1.417,43 Euro p. E. gesunken. Hier belegt die Stadt Roth den dritten Rang im Landkreis (Vorjahr Rang fünf).

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 wurde mit 19,50 Mio. Euro angesetzt. Die Stadtkämmerei geht davon aus, dass dieser Ansatz trotz allgemein wirtschaftlich schwieriger Zeit erreicht werden kann. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt weiterhin bei 360 v. H.

Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung

Der Einkommensteueranteil 2025 wurde mit 18,60 Mio. Euro veranschlagt (Vorjahr 17,60 Mio. Euro). Der Umsatzsteueranteil 2025 wurde mit 2,28 Mio. Euro veranschlagt (Vorjahr 2,29 Mio. Euro).

Grundsteuer

Das Aufkommen der Grundsteuer B liegt ähnlich gegenüber dem Vorjahr bei 3,40 Mio. Euro. Die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke maßgebende Grundsteuer A bleibt gleich mit 52.000 Euro. Der Hebesatz für die Grundsteuern bleibt mit 340 v. H. ebenfalls unverändert.

Schlüsselzuweisungen

An Schlüsselzuweisungen, dem Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs, erhält die Stadt Roth im Jahr 2025 voraussichtlich 2.649.100 Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Reduzierung um 43,23 Prozent bzw. in Höhe von 2.017.500 Euro. Der Grund für den geminderten Betrag liegt hauptsächlich an den in Roth gestiegenen Steuereinnahmen 2023, welche für die Ermittlung der Steuerkraft 2025 maßgebend sind.

Kreisumlage

Diese Umlage wird vom Landkreis Roth zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den kreisangehörigen Gemeinden erhoben. Der Landkreis hat den Hebesatz von 43,10 Prozent auf 48,00 Prozent erhöht. Da die Steuerkraft der Stadt Roth und im Gefolge auch die Umlagekraft gestiegen ist, ist auch die Kreisumlage in diesem Jahr auf eine Rekordsumme von 19,95 Mio. Euro gestiegen (2024: 16,22 Mio. Euro). Die Kreisumlage beträgt somit rund 28 Prozent der gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts.

Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal liegen mit 18,00 Mio. Euro etwa 0,22 Prozent höher als 2024. Die Stadt Roth liegt bei den Personalausgaben weiterhin im Rahmen vergleichbarer Städte.

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand beinhaltet insbesondere die Ausgaben für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen, Geräte, Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände, Mieten und Pachten, Bewirtschaftung der Grundstücke, Bedarf für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugend- und Kultureinrichtungen, Straßen und Abwasserbeseitigungseinrichtungen, Bestattungswesen, Fremdenverkehr, Veranstaltungen, Stadtmarketing, öffentlicher Personennahverkehr und Öffentlichkeitsarbeit.

Gegenüber dem Vorjahr wurden hier insgesamt rund 1.967.000 Euro weniger veranschlagt und somit der Ansatz auf 18,18 Mio. Euro reduziert. Ausgabenminderungen ergeben sich insbesondere aus den gegenüber dem Vorjahr gefallenen Energiekosten (- 321.400 Euro) und bei den EDV-Kosten (- 16.000 Euro). Beim Gebäudeunterhalt ergeben sich Einsparungen von ca. 430.000 Euro, beim Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens Einsparungen von ca. - 341.500 Euro. Bei den Kostenerstattungen für den ÖPNV mussten dagegen 47.800,00 Euro mehr eingeplant werden.

Zuweisungen und Zuschüsse

Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, die von der Stadt Roth geleistet werden, insbesondere an soziale Einrichtungen, betragen rund 11,44 Mio. Euro. Davon sind alleine an Zuschüssen für Kindertageseinrichtungen 10,80 Mio. Euro (Vorjahr: 11,75 Mio. Euro) eingeplant. Staatliche Zuschüsse refinanzieren davon lediglich rund 6,37 Mio. Euro. Die Zuschüsse für den Sportbereich (Jugendarbeit usw.), sogenannte freiwillige Leistungen, betragen 100.000 Euro.

Investitionen

Die Summe des Vermögenshaushaltes 2025 liegt mit 51,75 Mio. Euro deutlich höher gegenüber dem Vorjahr (2024: 24,52 Mio. Euro). Zusammen mit den aus Vorjahren übertragenen Haushaltsausgaberesten in Höhe von 17,54 Mio. Euro steht dieses Jahr eine Rekordsumme von 69,29 Mio. Euro für Investitionen zur Verfügung.

Umfangreiche Baumaßnahmen bestimmen erneut den überwiegenden Teil des Vermögenshaushaltes. Hierfür sind insgesamt rund 40,20 Mio. Euro angesetzt. Investitionsschwerpunkt ist in diesem Haushaltsjahr wieder die Schaffung von Plätzen für die Kinderbetreuung. So sind für den Neubau des Kinderhauses Kupferplatte 7,30 Mio. Euro zusätzlich zu den aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsausgaberesten in Höhe von 3,19 Mio. Euro (Gesamtkosten 15,20 Mio. Euro) eingeplant. Dabei werden Förderungen in Höhe von 2,27 Mio. Euro erwartet. Darüber hinaus fallen im Hochbau unter anderem für die Sanierung des Mietwohngebäudes Wattstraße 9 + 11 in diesem Jahr 1,25 Mio. Euro zusätzlich zu den aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsausgaberesten in Höhe von 1,15 Mio. Euro (Gesamtkosten 3,65 Mio. Euro mit Förderung in Höhe von 1,79 Mio. Euro) an.

Im Tiefbau stechen die Ausgaben für die Erweiterungen und Umbauten in der Zentralkläranlage mit 14,40 Mio. Euro zusätzlich zu den aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsausgaberesten in Höhe von rund 470.000 Euro hervor (Investitionsplanung 2026 – 2028: 24,38 Mio. Euro!). Daneben werden im Jahr 2025 für den Vollausbau sowie die Abwasserbeseitigung der Nürnberger Straße inklusive Haushaltsausgabereste 7,40 Mio. Euro entstehen (Gesamtkosten 8,07 Mio. Euro mit 3,00 Mio. Euro Förderung). Der Geh- und Radweg Pfaffenhofen-Rednitzhembach mit Brücke kostet der Stadt insgesamt 2,20 Mio. Euro.

Beachtliche 3,67 Mio. Euro sind für die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen vorgesehen. Der größte Anteil wird für den Kauf von großen Spezialfahrzeugen für den Einsatz im städtischen Bauhof verwendet.

Kreditaufnahme

Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 36,42 Mio. Euro im Haushalt 2025 eingestellt. Darunter würden auch geplante Förderkredite von bis zu 1,29 Mio. Euro für die Sanierung und den Dachausbau des Mietwohnanwesens Wattstraße 9 + 11 verbucht werden.

Entnahme aus der Rücklage

Um den Vermögenshaushalt auszugleichen, ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3,40 Mio. Euro eingeplant. Etwaige Kostenüberdeckungen bei kostenrechnenden Einrichtungen sind einer Sonderrücklage zuzuführen, eventuelle Kostenunterdeckungen sind durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage auszugleichen. In diesem Haushaltsjahr ist eine Zuführung zur Sonderrücklage zum Ausgleich von (Abwasser-) Gebührenschwankungen in Höhe von 539.700 Euro einzuplanen.

In den Vorjahren war oft die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage doch nicht in voller Höhe nötig. Im schlimmsten Fall würde sich der Bestand an der Allgemeinen Rücklage zum Jahresende auf ca. 1,06 Mio. Euro vermindern, was dann einer gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung vorzuhaltenden Mindestrücklage entsprechen würde.

Schuldenstand

Nach Inanspruchnahme der veranschlagten Kreditaufnahme und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Tilgungen wird die Pro-Kopf-Verschuldung zwischen Anfang und Ende 2025 von 105,83 Euro/Einwohner auf 1.530,07 Euro/Einwohner steigen. Dies entspricht einem Anstieg des Gesamtschuldenstands von 2,69 Mio. Euro zu Jahresbeginn auf voraussichtlich ca. 38,87 Mio. Euro. Zum Vergleich: Der bayerische Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden belief sich Ende 2023 auf 742,00 Euro pro Einwohner.

Ein ausführliches Fazit des Stadtkämmerers zum Haushalt kann unter www.stadt-roth.de/haushalt eingesehen werden.