Zum 1. Juni 2025 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die Auswirkungen auf Mieter*innen, Vermieter*innen, Eigentümer*innen sowie Personen hat, die umziehen möchten.
Ab diesem Zeitpunkt ist eine rückwirkende Anmeldung oder Beendigung eines Lieferverhältnisses durch einen Stromanbieter nicht mehr möglich (§ 20a Abs. 2 EnWG).
Um einen reibungslosen Umzug zu gewährleisten, wird empfohlen, die Stadtwerke Roth mindestens sieben Werktage vor Ein- oder Auszug schriftlich zu informieren. Dies hilft dabei, die Fristen für den Lieferantenwechsel einzuhalten.
Beim Zuzug in das Netzgebiet der Stadtwerke Roth ist eine Anmeldung bei den Stadtwerken zwingend erforderlich – unabhängig davon, ob ein Energieprodukt der Stadtwerke gewählt oder zu einem anderen Anbieter gewechselt wird. Lieferantenwechsel können künftig nur noch an Werktagen und ausschließlich für die Zukunft erfolgen.
Der Zählerstand des bisherigen Wohnsitzes sollte am Tag der Schlüsselübergabe schriftlich mitgeteilt werden – idealerweise per E-Mail oder über das Online-Portal. Es wird empfohlen, ein Übergabeprotokoll zu nutzen, um Zählerstand und Datum zu dokumentieren. Vor dem Einzug ist zudem eine Anmeldung bei den Stadtwerken notwendig, um einen neuen Vertrag abzuschließen und den automatischen Wechsel in die teurere Grundversorgung zu vermeiden.
Auch bei einem Eigentümerwechsel ist die direkte Mitteilung des Zählerstandes und des Datums der Eigentumsübertragung nach der Übergabe erforderlich, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Falls die Übergabe am Wochenende stattfindet, sollte der Termin vorab übermittelt werden.
Weitere Informationen können im Service-Center der Stadtwerke Roth unter Telefon 09171/ 972 70, bzw. per E-Mail an info@stadtwerke-roth.de angefragt werden. Die Stadtwerke können außerden zu den regulären Öffnungszeiten in der Sandgasse 23, 91154 Roth aufgesucht werden. Weitere Infos: www.stadtwerke-roth.de