Wie in nahezu allen Städten Deutschlands erhebt auch die Stadt Roth eine jährliche Hundesteuer in Höhe von achtzig Euro pro Hund. Voraussetzung hierfür ist die Anmeldung der Vierbeiner bei der Stadtverwaltung (Zimmer 027, Tel. 09171 848-244 (A-K) und 09171 848-243 (L-Z).
Um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen, wird seit Anfang Juni eine Hundebestandsaufnahme in der Kernstadt sowie in allen Ortsteilen durchgeführt. Diese Maßnahme dient der Fairness gegenüber allen Hundehalter*innen, die ihrer Meldepflicht bereits nachgekommen sind.
Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme werden beauftragte Mitarbeitende einer externen Firma alle Haushalte aufsuchen – werktags zwischen 10 und 20 Uhr, samstags bis 17 Uhr. Die Mitarbeitenden können sich durch einen Dienstausweis ausweisen. Es erfolgt keine Wohnungsbetretung und es werden keine Zahlungen vor Ort entgegengenommen.
Sollten bei dieser Erhebung Hunde festgestellt werden, die bislang nicht angemeldet wurden, kann es zu einer rückwirkenden Steuerfestsetzung kommen. Daher die Empfehlung der Stadt, alle Hunde anzumelden, falls dies noch nicht geschehen ist, um etwaige Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Die Formulare für die An-, Um- und Abmeldung sind online zu finden unter www.stadt-roth.de/hunde
Die Stadt Roth dankt allen Bürger*innen für deren Unterstützung und Verständnis – für ein gerechtes und transparentes Miteinander in der Kreisstadt!